Neues Kita-Gesetz in Rheinland-Pfalz 2019 verabschiedet

Der im deutschen Grundgesetz verankerte Föderalismus sorgt unter anderem dafür, dass Bildung stets Ländersache ist. Wenn also von einem neuen Kita-Gesetz die Rede ist, muss stets Bezug genommen werden auf das jeweilige Bundesland. Dieses kann zwar durchaus als Vorreiter fungieren, bundesweit einheitliche Kita-Gesetze existieren jedoch nicht. Aktuell ist immer wieder davon zu lesen, dass Rheinland-Pfalz ein neues Kita-Gesetz verabschiedet hat.

Das neue Kita-Gesetz aus Rheinland-Pfalz ist in erster Linie für Familien und Einrichtungen im rheinland-pfälzischen Raum von Belang. Gleichzeitig erregt es bundesweit Aufmerksamkeit. Der Landtag in Mainz betitelt das neue Kita-Zukunftsgesetz als Erfolgsgeschichte und zeigt so offen seinen Stolz über die damit einhergehenden Errungenschaften, die den Familien und auch Betreuungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz zugutekommen.

Das macht das neue Kita-Gesetz in RLP aus

Dass Rheinland-Pfalz nach Jahrzehnten nun endlich ein neues Kita-Gesetz hat, ist ein überaus positives Zeichen. Ausschlaggebend ist allerdings die teils dramatische Situation, mit der Familien, Erzieher und andere pädagogische Fachkräfte tagtäglich konfrontiert werden.

Die wesentlichen Probleme lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Mangel an Betreuungsplätzen
  • hohe Kosten der Kinderbetreuung
  • Personalmangel in Einrichtungen des Erziehungswesens
  • zu geringe Gehälter für Erzieher/innen

Es gibt also einige Baustellen in Zusammenhang mit der Kinderbetreuung, die die Landesregierung von Rheinland-Pfalz nun offensiv angeht. Nicht zuletzt in Verbindung mit dem bundesweiten Gute-Kita-Gesetz sorgt das neue rheinland-pfälzische Kita-Gesetz für ein deutlich höheres Budget für die Kinderbetreuung.

Dementsprechend kann die Gesetzesnovelle folgendermaßen punkten:

  • Mehr Geld für Personal – Um die angespannte Lage vieler Kindergärten zu entschärfen und zudem einen besseren Betreuungsschlüssel zu erreichen, soll mehr Geld für Personal zur Verfügung gestellt werden.
  • Sozialraumbudget – Umfassende Investitionen sind auch in Sachen Sozialraumbudget vorgesehen. Dadurch soll die Finanzierung nicht mehr fallbezogen, sondern bezogen auf den Sozialraum pauschal gewährleistet werden.
  • Gebührenfreiheit ab dem zweiten Lebensjahr – Künftig sollen Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, von Kita-Beiträgen befreit werden.
  • Ganztagsbetreuung mit Mittagessen – Neu ist auch, dass fortan eine Ganztagsbetreuung von sieben Stunden inklusive Mittagessen garantiert sein soll.

In Anbetracht der vielen Ansätze des neuen Kita-Gesetzes wird sich in der Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz einiges tun. Schon jetzt zeichnen sich wegweisende Veränderungen ab.