Kindergarten ohne Impfung

In Deutschland sind Kinderärzte nicht nur für die Behandlung erkrankter Kinder zuständig, sondern ebenfalls für die U-Untersuchungen als Kindervorsorgeuntersuchungen. Ab dem ersten Lebenstag bis zur Jugend stehen immer wieder U-Untersuchungen an, die einerseits den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes feststellen und andererseits etwaige Defizite oder Erkrankungen möglichst frühzeitig aufdecken sollen. Bei dieser Gelegenheit finden oftmals auch Impfungen statt, die die Kinder vor bestimmten Krankheiten schützen sollen. So empfiehlt die ständige Impfkommission die folgenden Kinderimpfungen:

  • Diphtherie
  • Kinderlähmung
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Tetanus
  • Hepatitis B
  • Haemophilus Influenzae Typ B
  • Keuchhusten
  • Hepatitis A
  • Windpocken

Durch das Impfen soll einerseits das betreffende Kind geschützt werden, während andererseits auch eine größtmögliche Herdenimmunität erreicht werden soll. Je mehr Kinder geimpft sind, desto besser soll die Gemeinschaft vor der Ausbreitung entsprechender Krankheiten geschützt sein. Impfkritiker stellen diese Argumente allerdings infrage und entscheiden sich bewusst gegen die allgemein empfohlenen Kinderimpfungen.

Impfung als Aufnahmekriterium in der Kita

Eine Impfpflicht für Kinder existiert nicht in Deutschland, so dass es den Eltern grundsätzlich freigestellt ist, ob und in welchem Umfang sie ihre Kinder impfen lassen. Grundsätzlich tragen die Eltern jedoch die Verantwortung für die Gesundheitsfürsorge ihres Kindes und sollten eine ausführliche Impfberatung beim Kinderarzt in Anspruch nehmen. Im Zuge dessen erfahren sie mehr über die Vorteile und auch Risiken einer Impfung und sollten anschließend eine vernünftige Entscheidung treffen.

Dabei sollten Eltern unter anderem auch an den Besuch des Kindergartens denken, denn zuweilen wollen die Verantwortlichen im Rahmen der Anmeldung auch einen Blick in den Impfausweis des betreffenden Kindes werfen. Grundsätzlich besteht aber keine Impfpflicht, so dass auch ungeimpfte Kinder den Kindergarten besuchen können. Allerdings kann mitunter der Nachweis einer Impfberatung verlangt werden. Seit geraumer Zeit werden jedoch Forderungen laut, Kindern ohne Impfschutz einen Kindergartenplatz zu verwehren.

Auf diese Art und Weise soll die Allgemeinheit geschützt werden. Ob und in welchem Maße eine solche Impfpflicht für die Kita eines Tages durchgesetzt wird, ist aber mehr als fraglich. Bislang können die Eltern eine individuelle Impfentscheidung treffen. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass nicht jedes Kind geimpft werden kann. Vorerkrankungen und Behinderungen können dem beispielsweise entgegenstehen. Grundsätzlich sollten Eltern eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen und die Empfehlungen durchaus ernst nehmen. Ob sie diesen dann folgen, ist wiederum eine andere Sache.

Angesichts des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sind Impfungen als Aufnahmekriterien im Kindergarten ohnehin nur nachrangig zu beachten. Nichtsdestotrotz haben Impfungen im Kindesalter ihren Sinn und Zweck und sollten nicht kategorisch abgelehnt werden.