Was der Familien-Zeitplan zusammenführt
Er verbindet die Fristen, die sonst auf viele Stellen verteilt sind: den Mutterschutz, die Anmeldung der Elternzeit, die Kita-Anmeldung mit der Frist Ihres Bundeslandes, den Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag, den Wechsel in den Kindergarten und die Einschulung.
Für die Kita-Anmeldung empfehlen wir etwa zwölf Monate Vorlauf. Gesetzliche Mindestfristen gibt es in Nordrhein-Westfalen und Sachsen (sechs Monate) und in Bayern (drei Monate); in Berlin wird der Kita-Gutschein frühestens neun und spätestens zwei Monate vorher beantragt. Alles Weitere steht unter Anmeldeverfahren im Kindergarten.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mein Kind in der Kita anmelden?
Etwa ein Jahr vor dem Wunschstart - oft also, wenn das Kind erst wenige Monate alt ist. In manchen Städten geht es schon ab der Geburt.
Ab wann habe ich Anspruch auf einen Kita-Platz?
Ab dem ersten Geburtstag auf einen Platz in Kita oder Tagespflege, ab dem dritten auf einen Platz in einer Tageseinrichtung.
