Anmeldeverfahren Kindergarten
Eltern, die ihren Nachwuchs im Kindergarten anmelden und so von ihrem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung Gebrauch machen möchten, sollten sich frühzeitig mit den Anmeldeverfahren im Kindergarten auseinandersetzen. Wer hier nicht rechtzeitig aktiv wird und den Regularien vor Ort folgt, verspielt mitunter die Chance auf einen Kindergartenplatz. Obgleich ein entsprechender Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im SGB VIII verankert ist, erhalten Kinder keineswegs automatisch einen Platz im Kindergarten beziehungsweise in der Kindertagespflege. Stattdessen müssen die Eltern aktiv werden und ihren Sprössling anmelden.
Bevor man sein Kind in einem oder mehreren Kindergärten anmeldet, um einen der begehrten Betreuungsplätze zu ergattern, sollte man eine Vorauswahl treffen. Nicht jede Einrichtung kommt tatsächlich in Betracht, weshalb man sich zunächst einen Überblick verschaffen sollte. Um festzustellen, bei welchen Kindergärten sich die Anmeldung lohnt, sollte man anhand der folgenden Punkte einen ausführlichen Kita-Vergleich durchführen:
- Betreuungszeiten
- Wohnortnähe
- Träger
- pädagogisches Konzept
- Gruppengröße
- Kosten
Nur in Kindergärten, die in den genannten Punkten den Ansprüchen und Wünschen der Eltern gerecht werden, sollten diese ihren Nachwuchs auch tatsächlich anmelden. Ansonsten riskiert man, dass das Kind in einem Kindergarten angenommen wird, in den man es eigentlich nicht schicken möchte. Sagt man den angebotenen Kindergartenplatz ab, kann es besonders schwierig sein, doch noch eine adäquate Kinderbetreuung zu finden.
Die verschiedenen Anmeldeverfahren im Kindergarten
Ein einheitliches Anmeldeverfahren für den Kindergarten gibt es nicht, so dass es auch keinen pauschalen Leitfaden dazu geben kann. Je nach Kommune und Träger zeigen sich vielmehr deutliche Differenzen, weshalb Eltern die Gegebenheiten vor Ort kennen sollten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, sich frühzeitig mit dem Betreuungsangebot vor Ort zu befassen und dementsprechend zu handeln. Grundsätzlich haben sich die folgenden Verfahren für die Anmeldung im Kindergarten etabliert:
- Anmeldung direkt beim Kindergarten
Viele Kindergärten halten Anmeldeformulare bereit, die vor Ort abgeholt und auch wieder abgegeben werden können. Das Anmeldeverfahren erinnert oftmals an einen klassischen Bewerbungsprozess aus der Arbeitswelt, denn nachdem man die Unterlagen eingereicht hat, wird man zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Stimmt dabei die Chemie, kann das Kind aufgenommen werden. - Anmeldetage
In vielen Kindergärten ist es nicht gewollt, dass täglich Eltern vorbeischauen, nach einem Kindergartenplatz für ihren Nachwuchs fragen und ihren Sprössling anmelden wollen. Betreffende Einrichtungen behelfen sich vielfach damit, dass Anmeldungen nur an festen Anmeldetagen akzeptiert werden. Interessierte Eltern können zu diesen Terminen die Kita besichtigen, Erzieher/innen kennenlernen und dann direkt die Anmeldung vornehmen. - Anmeldung über die Kommune
Zumindest wenn es um die Anmeldung in einem kommunalen Kindergarten geht, gibt es vielerorts auch einheitliche Systeme. Eltern melden ihr Kind also nicht direkt bei den einzelnen Kindergärten an, sondern nutzen das betreffende System, um Anmeldungen in mehreren kommunalen Kindergärten vorzunehmen. Oftmals muss man dazu noch nicht einmal beim örtlichen Jugendamt vorstellig werden, sondern kann die Anmeldung über ein Online-Portal vornehmen. Zahlreiche Kommunen setzen auf ein solches Anmeldeverfahren, um die Kontrolle über die Vergabe der Kindergartenplätze zu haben und dem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung gerecht werden zu können.
Wie man jeweils konkret vorgeht, hängt von der Trägerschaft der Einrichtung sowie den kommunalen Regelungen ab. Mindestens ebenso wichtig wie der Ablauf der Anmeldung ist aber auch der richtige Zeitpunkt. Zuweilen kann man sein Kind ein Jahr im Voraus anmelden, während in anderen Fällen am besten bereits vor der Geburt des Kindes die Anmeldung vorgenommen wird. Wann und wie man sein Kind für einen Kindergartenplatz anmeldet, lässt sich pauschal nicht sagen. In Ermangelung allgemeingültiger Richtlinien müssen Eltern individuell recherchieren. Dabei können sie sich direkt an die einzelnen Kindergärten wenden oder auch erst einmal vom örtlichen Träger der Jugendhilfe beraten lassen. Typischerweise ist das Jugendamt der Stadt diesbezüglich die richtige Anlaufstelle.