So rechnet der TVöD-SuE-Rechner
Grundlage ist die Entgelttabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD SuE) für kommunale Arbeitgeber, gültig vom 1. Mai 2026 bis 31. März 2027. Erzieherinnen und Erzieher sind in der Regel in S 8a eingruppiert. Dazu kommt die SuE-Zulage: 130 Euro in S 2 bis S 11a, 180 Euro in S 11b, S 12, S 14 und S 15 Fallgruppe 1. Bei Teilzeit wird alles anteilig gezahlt.
Die Stufe richtet sich nach der Berufserfahrung: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei weiteren, dann nach drei, vier und fünf Jahren - seit Oktober 2024 erreicht man Stufe 6 nach 15 Jahren. Freie und kirchliche Träger zahlen oft nach eigenen, ähnlichen Tabellen.
In der Ausbildung: In der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zahlen kommunale Träger ab Mai 2026 1.490,69 Euro im ersten, 1.552,07 Euro im zweiten und 1.653,38 Euro im dritten Jahr (TVAöD-Pflege). Im Anerkennungsjahr sind es 1.952,02 Euro (TVPöD). Mehr unter Ausbildungsvergütung.
Häufige Fragen
Wie viel verdient eine Erzieherin im TVöD?
In S 8a ab Mai 2026 zwischen 3.509,44 Euro (Stufe 1) und 4.668,84 Euro (Stufe 6) brutto im Monat, dazu 130 Euro SuE-Zulage.
Zeigt der Rechner das Nettogehalt?
Nein. Das Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab. Der Rechner zeigt das tarifliche Brutto.
Was ist mit der Jahressonderzahlung?
Sie kommt einmal jährlich im November hinzu; ihr Prozentsatz hängt von der Entgeltgruppe ab und ist im Monatswert nicht enthalten.