Kindergartenwechsel: Ablauf, Fristen und Eingewöhnung

Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026

Nicht wenige Eltern stehen vor der Frage, ob sie einen Kindergartenwechsel anstreben sollen oder nicht. Grundsätzlich kann man heutzutage froh sein, überhaupt einen Kindergartenplatz zu ergattern, denn trotz Rechtsanspruch gemäß SGB VIII haben die Kommunen vielerorts Probleme, eine ausreichende Zahl an Betreuungsplätzen im Kindergarten und in der Kindertagespflege bereitzustellen.

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Mutter und Kind mit Rucksack am Eingang eines Kindergartens

Dies bedeutet aber nicht, dass man alles hinnehmen muss und bis zum Schuleintritt des Nachwuchses an den betreffenden Kindergarten gefesselt ist. Es gibt durchaus Situationen, in denen ein Kindergartenwechsel im Raum steht und absolut legitim erscheint. Allerdings sollten Eltern diesbezüglich nichts überstürzen und den Wechsel der Kita sorgfältig überdenken, denn dieser bedeutet nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern auch für das Kind eine komplette Umgewöhnung.

Durch den Wechsel in einen anderen Kindergarten wird das Kind zumindest teilweise aus seinem gewohnten Umfeld gerissen und muss sich erst einmal in der neuen Kindertagesstätte eingewöhnen. Ob man dies dem eigenen Nachwuchs zumutet, hängt von der Gesamtsituation ab und sollte wohlüberlegt sein.


Wann ist ein Kindergartenwechsel angezeigt?

Dass ein Kindergartenwechsel ein einschneidendes Erlebnis für das betreffende Kind ist, steht außer Frage. Es gibt allerdings viele Situationen, in denen dieser Schritt durchaus angezeigt ist. Zudem wird der Kita-Wechsel den Nachwuchs auch wohl kaum traumatisieren und stellt diesen lediglich vor eine neue Herausforderung, die es zu meistern gilt. In der Regel liegt einem Kindergartenwechsel einer der folgenden Gründe zugrunde:

  • Umzug
    Ein häufiger Grund für einen Kindergartenwechsel ist der Umzug der Familie. Oftmals ist der Kindergarten zu weit vom neuen Wohnort entfernt, so dass das Kind notgedrungen einen anderen Kindergarten besuchen muss.
  • Erzieher/innen
    Eltern sehen sich zuweilen veranlasst, den Kindergarten zu wechseln, wenn sie mit den vor Ort tätigen pädagogischen Fachkräften nicht zurechtkommen. Da man den Erzieher/innen tagtäglich das eigene Kind anvertraut, sollte eine gewisse Vertrauensbasis bestehen. Ist dies nicht der Fall, ist ein Kindergartenwechsel mitunter der letzte Schritt.
  • Unzufriedenheit mit den Abläufen im Kindergarten
    Es kommt auch immer wieder vor, dass man als Mutter oder Vater im Laufe der Zeit feststellen muss, dass die im Kindergarten praktizierten Erziehungsmethoden den eigenen Vorstellungen widersprechen. Mitunter ist man auch mit den Abläufen im Kita-Alltag nicht einverstanden. Wer das Gefühl hat, dass die Erzieher/innen nicht richtig auf das eigene Kind achten, kann dieses kaum noch ruhigen Gewissens in den Kindergarten schicken und wird sich somit früher oder später nach einer neuen Kita umschauen.
  • Kind fühlt sich unwohl
    Grundsätzlich sollte man einem Kind ausreichend Zeit geben, sich im Kindergarten einzugewöhnen. Der erstmalige Besuch einer Kita ist ein einschneidendes Erlebnis, dessen Verarbeitung Zeit braucht. Es kommt aber leider immer wieder vor, dass ein Kind sich weiterhin unwohl fühlt und weder zu den Erzieher/innen noch zu den anderen Kindern eine Beziehung aufbaut. Mitunter sollte man dann über einen Kindergartenwechsel nachdenken.

Kindergartenwechsel - Was ist zu beachten?

Unabhängig von der jeweiligen Motivation ist im Falle eines angestrebten Kindergartenwechsels einiges zu beachten. Zunächst sollten Eltern das Gespräch suchen und die Erzieher/innen sowie die Kita-Leitung mit der Situation konfrontieren. Ist die Entscheidung für einen Kindergartenwechsel gefallen, sind die im Betreuungsvertrag definierten Fristen unbedingt zu berücksichtigen.

Parallel sollte man den neuen Kindergarten ganz genau unter die Lupe nehmen und erst einmal besichtigen. Im Gespräch mit den Erzieher/innen sowie der Leitung gewinnt man einen guten ersten Eindruck. Zudem schadet es auch nicht, das Kind zu Schnuppertagen mitzunehmen, um festzustellen, ob es sich in dem neuen Kindergarten wohlfühlt. Viele Eltern sehen es als große Belastung für das Kind an, wenn dieses den Kindergarten wechseln muss.

Das Kind sollte durchaus auf den Kindergartenwechsel vorbereitet werden, verkraftet diesen in der Regel aber sehr gut. Eltern sollten also mit ihrem Nachwuchs sprechen und erklären, dass fortan eine andere Kita besucht wird. Zumeist ist dies kein allzu großes Problem für den Sprössling, denn Kinder sind offen für Neues und verkraften Veränderungen besser als Erwachsene oftmals meinen.


Ist ein Kindergartenwechsel bei Umzug Pflicht?

Ein Umzug ist für die ganze Familie mit großem Aufwand verbunden, zu dem mitunter noch ein Kindergartenwechsel hinzukommt. Sofern der neue Wohnort nicht zu weit entfernt ist, pendeln viele Familien auch zum alten Kindergarten. Auf diese Art und Weise wollen sie verhindern, dass das Kind, das ohnehin schon aus seinem gewohnten Umfeld gerissen wurde, auch noch in einem neuen Kindergarten Fuß fassen muss.

Zuweilen stellt sich aber auch die Frage, ob ein Kindergartenwechsel im Falle eines Umzuges Pflicht ist. Es kann durchaus sein, dass der Kita-Vertrag deutlich macht, dass lediglich Kinder aus der betreffenden Stadt einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in den kommunalen Einrichtungen haben. Nach einem Umzug in eine andere Stadt, kann dem nun auswärtigen Kind folglich mitunter gekündigt werden. Ob und inwiefern dies der Fall ist, ist bei der Kommune zu erfragen.


Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Ein Kindergartenwechsel kann ein heikles Thema sein, das Eltern zuweilen sehr beschäftigt. Ob dieser erforderlich ist oder nicht, hängt stets von der individuellen Situation ab. Steht jedoch fest, dass das Kind in eine andere Kita wechseln soll, können die folgenden Tipps mitunter sehr behilflich sein.

Kümmern Sie sich frühzeitig um einen neuen Kindergartenplatz!

Steht beispielsweise ein Umzug aus beruflichen Gründen an, bedeutet dies für die gesamte Familie eine große Umstellung. Dazu gehört unter anderem auch ein Kindergartenwechsel, der angesichts der vielerorts angespannten Situation gut vorbereitet sein will. Sobald der Kita-Wechsel absehbar ist, sollten sich Eltern am neuen Wohnort um einen Betreuungsplatz kümmern und sich zu diesem Zweck an die Stadt sowie die Kindergärten selbst wenden.

Die Vergabeverfahren erweisen sich zuweilen als sehr komplex, weshalb ein gewisser Vorlauf einzuplanen ist. Dies gilt auch für einen Kindergartenwechsel aus anderen Gründen.

Bereiten Sie Ihr Kind auf den Kindergartenwechsel vor!

Die Organisation eines Kindergartenwechsels ist für die Eltern immer wieder herausfordernd, denn einerseits müssen sie dem alten Kindergarten kündigen und andererseits einen neuen Kita-Platz suchen. Unabhängig von den äußeren Umständen sollte man aber auch stets an das Kind denken. Der Kindergarten ist ein wichtiger Ankerpunkt im Leben des Kindes, so dass ein Wechsel ein gravierender Einschnitt ist.

Hier sind Mütter und Väter gefordert, um ihr Kind aufzufangen und ihm den Kindergartenwechsel möglichst zu erleichtern. Je nach Alter des Kindes sollte man darüber sprechen und gegebenenfalls sich auch viel Zeit für die Eingewöhnung nehmen. Verständnis für die Situation des Kindes ist hier das A und O.


Der Wechsel Schritt für Schritt

Der Zeitplan für einen Wechsel ohne Lücke:

  1. 6–12 Monate Neue Kita suchen besichtigen, anmelden, Fristen der Stadt prüfen
  2. Zusage Schriftlich sichern Vertrag mit Starttermin unterschreiben
  3. 1–3 Monate Alte Kita kündigen Frist laut Vertrag, zum Monatsende
  4. 4 Wochen Kind vorbereiten erklären, neue Kita ansehen, Eingewöhnung planen
  5. letzte Woche Abschied Abschiedstag, Portfolio und Sachen mitnehmen
  6. Start Neue Eingewöhnung meist ein bis zwei Wochen
Checkliste Kita-Wechsel
  • schriftliche Zusage der neuen Kita liegt vor
  • Kündigung fristgerecht und nachweisbar abgegeben
  • Ende und Beginn überschneiden sich nicht - oder die doppelten Beiträge sind eingeplant
  • Masernnachweis für die neue Kita bereit
  • Urlaub für die neue Eingewöhnung genommen
  • Portfolio, Eigentumsfach und Wechselkleidung abgeholt
  • Daueraufträge für Beitrag und Essensgeld der alten Kita beendet
  • bei Umzug: Ummeldung, damit der Anspruch in der neuen Gemeinde greift

Und so gehen Sie dabei vor:

  1. Erst den neuen Platz sichern. Nie in der alten Kita kündigen, bevor die Zusage der neuen schriftlich vorliegt.
  2. Kündigungsfrist prüfen. Sie steht im Betreuungsvertrag, üblich sind vier Wochen bis drei Monate zum Monatsende (mehr dazu).
  3. Termine abstimmen. Ideal ist ein nahtloser Übergang. Eine Lücke zwischen beiden Verträgen bedeutet Betreuungsnotstand, eine Überschneidung doppelte Beiträge.
  4. Das Kind vorbereiten. Frühzeitig und ehrlich erklären, warum gewechselt wird - ohne die alte Einrichtung schlechtzumachen.
  5. Abschied gestalten. Ein letzter Tag mit Verabschiedung von Erzieherin und Gruppe hilft dem Kind beim Abschliessen.
  6. Portfolio mitnehmen. Die Bildungsdokumentation gehört dem Kind und wird beim Verlassen der alten Kita ausgehändigt.

Unterlagen nicht vergessen: Der Nachweis über den Masernschutz muss der neuen Einrichtung vor der Aufnahme vorliegen - auch dann, wenn das Kind vorher schon eine Kita besucht hat.

Eine zweite Eingewöhnung gehört dazu

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass Kinder mit Kita-Erfahrung keine Eingewöhnung mehr brauchen. Der Wechsel bedeutet erneut: neue Fachkräfte, neue Kinder, neue Regeln. Sie verläuft meist kürzer als beim ersten Mal, sollte aber eingeplant werden. Wie sie abläuft, steht unter Eingewöhnung im Kindergarten.

Rechnen Sie außerdem mit einer Phase, in der das Kind die alte Gruppe vermisst - auch dann, wenn der Wechsel aus gutem Grund erfolgte. Das legt sich in der Regel, sobald erste Freundschaften entstehen.


Der häufigste Wechsel: von der Krippe in den Kindergarten

Nicht jeder Wechsel hat einen Anlass wie Umzug oder Unzufriedenheit. Der mit Abstand häufigste steht ohnehin an: Mit drei Jahren endet die Krippenzeit, und das Kind geht in eine Kindergartengruppe über. Wie einschneidend das wird, hängt vom Haus ab.

Unter einem Dach

Führt die Einrichtung Krippe und Kindergarten zusammen, ist der Übergang meist eine Formsache: Das Kind kennt Gebäude, Gelände und einen Teil des Personals, oft auch die künftige Gruppe vom gemeinsamen Aussengelände. Viele Häuser übernehmen ihre Krippenkinder vorrangig - das ist der Grund, warum ein Krippenplatz den späteren Kindergartenplatz oft mitbringt. Verlassen kann man sich darauf nicht: Ein Anspruch darauf besteht nicht, und wo die Jahrgänge ungleich stark sind, reicht es nicht für alle. Nachfragen lohnt, sobald das Kind zwei wird.

In ein anderes Haus

Reine Krippen und die Kindertagespflege haben diesen Weg nicht. Dann steht ein echter Wechsel an - mit Anmeldung in der neuen Kita, neuer Eingewöhnung und neuen Bezugspersonen. Wer von einer Tagesmutter kommt, erlebt zusätzlich einen Sprung in der Gruppengrösse: von fünf Kindern in vertrauter Wohnung auf zwanzig und mehr. Für diesen Übergang gilt dasselbe wie für jeden anderen Wechsel - er braucht Vorlauf und eine Eingewöhnung, die nicht abgekürzt wird.

Zeitplan: Die Anmeldung für den Kindergartenplatz läuft in vielen Städten ein Jahr vor dem Start. Wer das Kind mit drei wechseln lassen will, kümmert sich also, wenn es zwei ist - unabhängig davon, wie gut es in der Krippe läuft.


Häufige Fragen

Was ist der wichtigste Schritt?

Erst den neuen Platz schriftlich zusagen lassen, dann in der alten Einrichtung kündigen - nie umgekehrt.

Braucht mein Kind wieder eine Eingewöhnung?

Ja, meist kürzer als beim ersten Mal. Ein einzelner Schnuppertag genügt nicht.

Bekomme ich das Portfolio mit?

Ja. Die Bildungsdokumentation gehört dem Kind und wird beim Verlassen der Einrichtung ausgehändigt.

Muss der Masernnachweis erneut vorgelegt werden?

Ja, der neuen Einrichtung vor der Aufnahme - auch wenn das Kind vorher schon eine Kita besucht hat.