Wie der Einschulungsrechner rechnet
Schulpflichtig wird ein Kind, wenn es bis zum Stichtag seines Bundeslandes das sechste Lebensjahr vollendet hat. Die Stichtage liegen zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. In Bayern und Niedersachsen entscheiden bei Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs werden, die Eltern (Einschulungskorridor).
Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs werden, können auf Antrag früher eingeschult werden („Kann-Kinder“). Umgekehrt ist eine Zurückstellung um ein Jahr möglich. Verbindlich entscheidet die Schule beziehungsweise das Schulamt - mehr dazu unter Vorschule im Kindergarten.
Häufige Fragen
Wann ist der Stichtag für die Einschulung?
Je nach Land der 30. Juni, 1. Juli, 1. August, 31. August oder 30. September. Der Rechner kennt alle 16 Stichtage.
Mein Kind hat im Sommer Geburtstag - was gilt?
Dann lohnt der Blick auf den Stichtag: In Ländern mit 30. Juni ist ein Juli-Kind ein Jahr später dran, in Bayern und Niedersachsen entscheiden bei Juli- bis September-Kindern die Eltern.
Kann mein Kind früher in die Schule?
Ja, auf Antrag der Eltern als Kann-Kind. Die Schule prüft die Schulfähigkeit, oft zusammen mit der Schuleingangsuntersuchung.