Essen im Kindergarten: Kosten, Qualität und DGE-Standard

Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im August 2026

Kinder, die den Kindergarten oder eine ähnliche Einrichtung besuchen, verbringen dort viele Stunden täglich und müssen folglich auch im Kindergarten essen. Oftmals bringen sie zwar eine gut gefüllte Brotdose von Zuhause mit, doch diese reicht lediglich für das Frühstück im Kindergarten. Kinder, die auch über Mittag bleiben, nehmen hier auch das Mittagessen ein und werden somit während ihres Aufenthaltes rundum verpflegt.

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Kinder essen gemeinsam an einem niedrigen Tisch, eine Erzieherin hilft

In vielen Kindergärten wird ebenfalls das Frühstück gestellt, so dass die lieben Kleinen nichts mitbringen müssen und den Tag über versorgt sind. Die Eltern wissen ihren Nachwuchs so gut betreut und können zugleich sicher sein, dass kein Kind im Kindergarten hungern muss. Vielfach kommt aber auch die Frage auf, ob es verbindliche Regelungen zur Verpflegung im Kindergarten gibt. Darüber soll der folgende Artikel Aufschluss geben.


Das Essensgeld im Kindergarten

Die Verpflegung im Kindergarten ist üblicherweise nicht in den etwaigen Kita-Gebühren enthalten und wird den Eltern daher separat in Rechnung gestellt. Je nach Einrichtung und Umfang der Verpflegung kann die Höhe des Essensgeldes zum Teil stark variieren, weshalb man sich stets beim jeweiligen Kindergarten nach dem zu zahlenden Essensgeld erkundigen sollte. Typischerweise wird dabei eine Pauschale fällig, deren Höhe je nach Bundesland und Kommune schwanken kann.

Eltern sind allerdings keineswegs der Willkür des Trägers ausgeliefert und müssen horrende Pauschalen für die Verpflegung in der Kita nicht hinnehmen. Allerdings ist es Fakt, dass auch während der Ferien oder im Falle einer Erkrankung des Kindes weiterhin Essensgeld gezahlt werden muss.


Zuschuss zum Essensgeld im Kindergarten

Das Essensgeld für die Verpflegung im Kindergarten ist in der Regel absolut gerechtfertigt, kann aber vor allem für Familien mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Damit die Kinder betroffener Familien aber nicht vom gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen werden, kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ein entsprechender Zuschuss gewährt werden.

Diesbezüglich können sich Eltern in der Regel an das Jugendamt als Träger der örtlichen Jugendhilfe wenden. Abgesehen von dem Zuschuss zur Kita-Verpflegung besteht auch noch die Möglichkeit, das Essensgeld für den Kindergarten steuerlich geltend zu machen. So kann man die Kosten von der Steuer absetzen und somit indirekt eine kleine Entlastung erhalten.


Die Qualität des Kita-Essens

Abgesehen von den Kosten ist auch die Qualität des Kita-Essens immer wieder ein Thema, das heiß diskutiert wird. Dass Eltern nur das Beste für ihre Kinder wollen, liegt in der Natur der Sache und schließt auch die Verpflegung im Kindergarten nicht aus. Die Kinder sollen also nicht nur satt werden, sondern auch in den Genuss einer gesunden und ausgewogenen Ernährung kommen.

Einige Kindergärten kochen selbst, doch ein großer Teil der Einrichtungen kooperiert mit einem Essenslieferanten und lässt das Mittagessen somit von einem externen Dienstleister zubereiten und liefern. In der Vergangenheit haben diese Caterer nicht immer gut abgeschnitten und sind zuweilen in die Kritik geraten. Es ist also nur allzu gut verständlich, dass viele Eltern das Kita-Essen kritisch hinterfragen. Hier lohnt es sich, mit den Verantwortlichen des Kindergartens zu sprechen.

Verbindliche Regelungen bezüglich der Zusammensetzung des Kita-Essens gibt es zwar nicht, doch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat sich intensiv mit diesem Thema befasst und DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder definiert. Diese dienen vielfach als Leitfaden und setzen auf ein vollwertiges Verpflegungsangebot im Kindergarten. Das pädagogische und hauswirtschaftliche Personal erhält dahingehend Unterstützung, so dass den Kindern vollwertige und gesunde Mahlzeiten im Kindergarten bereitgestellt werden können.

Während die Finanzen in Zusammenhang mit dem Essen im Kindergarten durchaus geregelt sind, gibt es hinsichtlich der Qualität der Verpflegung bestenfalls Empfehlungen. Dessen sollten sich Eltern bewusst sein, die die Verpflegung in der Kita einmal genauer unter die Lupe nehmen möchten.


Essen als Teil der Bildung

Die Mahlzeit ist mehr als Nahrungsaufnahme. Ernährungsbildung beginnt im Kindergarten, und zwar nicht im Unterricht, sondern am Tisch: Kinder lernen, wie Lebensmittel aussehen, schmecken und riechen, wie ein Tisch gedeckt wird und dass man wartet, bis alle da sind.

Viele Einrichtungen beziehen die Kinder in die Zubereitung ein - Gemüse schneiden, Teig kneten, den eigenen Teller füllen. Wer selbst geschöpft hat, isst eher, was auf dem Teller liegt. Auch das gemeinsame Frühstück, zu dem jedes Kind etwas beiträgt, ist ein verbreitetes Format.

Kindgerecht heißt dabei nicht, nur zu servieren, was ohnehin beliebt ist. Es lohnt sich, Unbekanntes immer wieder anzubieten, ohne Zwang zu essen. Der Grundsatz „probieren ja, aufessen nein" hat sich bewährt: Er nimmt den Druck und lässt Kindern die Erfahrung, ihren eigenen Appetit einzuschätzen.


Frühstück und Brotdose

Wo kein gemeinsames Frühstück gestellt wird, bringen die Kinder eine Brotdose mit. Bewährt hat sich eine einfache Mischung: etwas Sättigendes wie Vollkornbrot, dazu Gemüse oder Obst in mundgerechten Stücken und gelegentlich Käse oder Quark. Getrunken wird Wasser, das in den meisten Einrichtungen frei zur Verfügung steht.

Viele Kindergärten bitten darum, auf Süssigkeiten, gesüsste Milchprodukte und Quetschbeutel zu verzichten - weniger aus Strenge als deshalb, weil am Tisch alle mitbekommen, was die anderen dabeihaben. Ob es solche Absprachen gibt, steht meist in der Hausordnung.

Allergien, Unverträglichkeiten und religiöse Vorgaben

Bekannte Allergien und Unverträglichkeiten gehören schriftlich gemeldet, am besten mit ärztlicher Bescheinigung. Die Einrichtung hält fest, was ein Kind nicht bekommen darf, und gibt die Information an die Küche weiter. Bei schweren Allergien ist zusätzlich zu klären, wer im Notfall was tut und wo Medikamente liegen.

Vegetarische Verpflegung ist heute die Regel, ebenso der Verzicht auf Schweinefleisch als Alternative. Wo mehrere Vorgaben zusammenkommen, ist ein Gespräch mit der Leitung sinnvoll - meist findet sich eine Lösung, ohne dass ein Kind ein Sonderessen bekommt und damit aus der Gruppe fällt.

Mitgebrachtes für Geburtstage

Kuchen zum Kindergeburtstag ist beliebt, unterliegt aber dem Infektionsschutz. Viele Einrichtungen bitten deshalb um Gebackenes ohne rohe Eier oder um verpackte Ware. Manche Träger schließen selbst Gebackenes ganz aus. Ein Blick in die Hausordnung erspart die enttäuschte Rückfahrt mit der Tortenplatte.


Häufige Fragen

Muss ich Essensgeld auch in den Ferien zahlen?

In der Regel ja, weil die Einrichtung mit festen Mengen und Personal kalkuliert. Bei längeren Fehlzeiten lohnt die Nachfrage nach einer anteiligen Erstattung.

Gibt es einen Zuschuss?

Über das Bildungs- und Teilhabepaket. Anlaufstelle ist meist das Jugendamt.

Wer legt die Qualität fest?

Verbindliche Vorschriften gibt es nicht. Der DGE-Qualitätsstandard dient vielerorts als Leitfaden; manche Kommunen machen ihn zur Bedingung für Caterer.

Darf mein Kind Kuchen mitbringen?

Das regelt die Hausordnung. Wegen des Infektionsschutzes bitten viele Einrichtungen um Gebackenes ohne rohe Eier oder um verpackte Ware.