Rechner

Mutterschutz-Rechner

Beginn und Ende der Schutzfrist nach § 3 MuSchG. Kostenlos, ohne Anmeldung - nichts wird gespeichert.

So wird der Mutterschutz berechnet

Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (§ 3 Mutterschutzgesetz). Bei einer Frühgeburt, bei Mehrlingen und wenn innerhalb von acht Wochen eine Behinderung des Kindes ärztlich festgestellt wird, sind es zwölf Wochen nach der Geburt.

Kommt das Kind früher als errechnet, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die Tage, die vorher nicht genommen werden konnten - insgesamt gehen keine Tage verloren. Kommt es später, endet die Frist trotzdem erst acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt.

Vor der Geburt dürfen Sie freiwillig weiterarbeiten, nach der Geburt nicht. Seit Juni 2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt eine Schutzfrist: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. sechs und ab der 20. acht Wochen.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Bis dahin dürfen Sie arbeiten, in den sechs Wochen nur auf eigenen Wunsch.

Was passiert, wenn das Kind zu spät kommt?

Die Frist vor der Geburt verlängert sich bis zum tatsächlichen Geburtstag, die acht Wochen danach bleiben voll erhalten.

Zählt der Mutterschutz zur Elternzeit?

Die Zeit nach der Geburt wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet. Ausgerechnet wird das im Elternzeit-Rechner.

Richtwerte, Stand Oktober 2026. Verbindlich sind Arbeitgeber, Schulamt, Jugendamt oder Krankenkasse. Der Rechner speichert nichts und überträgt nichts.