Kündigung Kindergarten
Die meisten Eltern sind trotz des gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind froh, wenn sie auch tatsächlich einen Kindergartenplatz ergattert haben. Dennoch kann mitunter eine Kündigung des Kindergartens im Raum stehen. Dies kann ganz unterschiedliche Gründe haben, wobei einige Dinge stets zu beachten sind.
So gilt es in der Regel, Fristen einzuhalten. Darüber hinaus stellen sich Mütter und Väter regelmäßig die Frage, wie sie den Kindergartenplatz ihres Kindes kündigen können. Da die meisten Eltern juristische Laien sind und in dieser Angelegenheit wohl kaum einen Rechtsanwalt konsultieren werden, suchen sie nach Vorlagen und Mustern für die Kündigung des Kindergartens.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Kindergarten-Kündigung nicht zwingend von den Eltern ausgehen muss, sondern mitunter auch vom Träger angestrebt wird. Infolgedessen droht somit der Verlust des Kindergartenplatzes, was insbesondere für berufstätige Eltern zu schwierigen Situationen führen kann.
Die Kündigung des Kindergartens ist somit ein heikles Thema, das durchaus relevant werden kann. Zunächst ist man natürlich froh, einen Platz zu haben, doch unterschiedlichste Gründe können das Glück trüben. Dann ist es gut, um die Modalitäten einer Kindergarten-Kündigung zu wissen. Nachfolgend finden sich umfassende Informationen zu diesem Thema, die zumindest einen ersten Eindruck vermitteln.
Kündigung Kindergarten – Was ist zu beachten?
Wer den Kindergarten kündigen möchte, muss dabei einiges beachten und sollte zunächst wissen, dass diesbezüglich keine gesetzlichen Kündigungsfristen existieren. Dementsprechend ist der Vertrag, der zwischen den Eltern und der betreffenden Einrichtung geschlossen wurde, maßgebend.
Darin findet man nicht nur Angaben zur Betreuung, sondern unter anderem auch die Kündigungsfristen. Diese können mitunter sehr unterschiedlich ausfallen, so dass ein Studium des Kleingedruckten im Vertrag unabdinglich ist. Typischerweise kann die Kindergarten-Kündigung zum Ende des Monats oder auch des Kindergartenjahres erfolgen.
Dabei sind jedoch die vertraglich vereinbarten Fristen zu beachten, die beispielsweise zwischen vier und acht Wochen liegen können. Es ist also grundsätzlich nicht möglich, den eigenen Nachwuchs von heute auf morgen aus dem Kindergarten zu nehmen und den betreffenden Platz zu kündigen. Dies muss schon fristgerecht erfolgen.
Abgesehen von der Kündigungsfrist ist zu beachten, dass die Kündigung des Kindergartens in Schriftform erfolgen sollte. Dabei kann man die schriftliche Kündigung persönlich im Kindergarten abgeben oder auch postalisch versenden. Wer sich für den Versand entscheidet, sollte auf ein Einschreiben mit Rückschein setzen, um im Zweifelsfall den Zugang belegen zu können.
Außerordentliche Gründe für die Kündigung des Kindergartens
Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang keine eindeutige Rechtsprechung. Zumindest im Falle eines beruflich bedingten Umzugs haben Eltern aber gute Karten für eine außerordentliche Kündigung des Kindergartens. Ein Umzug ist nicht die einzige Situation, in der ein außerordentlicher Grund für eine Kindergarten-Kündigung vorliegt.
Unterschiedlichste Gründe können dazu führen, dass es Eltern als unzumutbar empfinden, ihr Kind weiterhin in den betreffenden Kindergarten zu schicken. Bevor es zu einer Kündigung kommt, sollten sie jedoch mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. Ändert sich auch nach einer Abmahnung nichts, kann man unter Anführung der Gründe außerordentlich kündigen.
Als juristische Laien tun sich Mütter und Väter oftmals mit der Formulierung der Kindergarten-Kündigung schwer. Insbesondere im Falle außerordentlicher Gründe kann es durchaus eine große Herausforderung sein, die Kündigung des Kindergartens zu Papier zu bringen. Nichtsdestotrotz sollten Eltern stets die Schriftform wählen. Unterstützend finden sich beispielsweise online zahlreiche Vorlagen und Muster für eine Kündigung des Kindergartens. An diesen kann man sich bei der Formulierung orientieren und hat so einen Leitfaden zur Hand. Grundsätzlich sollte die Kindergarten-Kündigung dabei stets die folgenden Informationen beinhalten:
- Name des Kindes
- Name und Anschrift der Eltern
- Name und Anschrift des Kindergartens
- Kündigungstermin
- gegebenenfalls außerordentliche Gründe der Kündigung
Grundsätzlich soll das Schreiben deutlich zum Ausdruck bringen, dass es sich um eine Kündigung des Kindergartenplatzes handelt. Dementsprechend ist der folgende Satz der Kern des Kündigungsschreibens und im Allgemeinen vollkommen ausreichend:
Hiermit kündige ich den Kindergartenplatz meines Kindes NAME fristgerecht zum DATUM beziehungsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Welche Gründe rechtfertigen eine Sonderkündigung des Kindergartenplatzes?
Die Sonderkündigung des Kindergartenplatzes kann durchaus gelingen, erweist sich aber immer wieder als heikle Sache. Eltern sollten sich daher gut informieren und zudem einen versierten Rechtsanwalt konsultieren, der die ganze Sache juristisch begleitet.
Was sollte unbedingt in der Kindergarten-Kündigung stehen?
Wer eine Kindergarten-Kündigung vornehmen möchte, sollte dies unbedingt schriftlich tun und kann sich dabei an Vorlagen und Mustern orientieren.
Grundsätzlich sollten Eltern wissen, dass die folgenden Inhalte unbedingt vorhanden sein müssen:
- Name der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten
- Anschrift der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten
- Name und Anschrift der Kindertageseinrichtung
- Name des Kindes
- Kündigungstermin
- etwaige Kündigungsgründe
Wann kann der Kindergarten den Betreuungsvertrag kündigen?
So sollte man wissen, dass auch der Träger ein Kündigungsrecht hat und den Betreuungsvertrag fristgerecht kündigen kann. Zudem besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Kindergarten. Dabei bedarf es triftiger Gründe und einer vorherigen Abmahnung. Im Zweifelsfall sollten betroffene Eltern das Gespräch suchen oder einen Anwalt konsultieren, der sich der Sache annimmt.
Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
Ein Umzug, Unzufriedenheit mit dem pädagogischen Konzept oder ein fehlendes Vertrauensverhältnis können ausschlaggebend dafür sein, dass der laufende Betreuungsvertrag mit dem Kindergarten gekündigt werden soll. Eltern haben ohne Frage das Recht dazu, sollten aber gegebenenfalls die folgenden Tipps aus unserer Redaktion beherzigen.
Orientieren Sie sich an Vorlagen und Mustern!
Mütter und Väter, die den Kindergartenplatz ihres Nachwuchses kündigen möchten oder wollen, sind teilweise verunsichert und wissen nicht, wie sie dies anstellen sollen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Betreuungsvertrag um einen klassischen Vertrag, der auf dem üblichen Wege gekündigt werden kann. Der Aufbau des Kündigungsschreibens sowie die richtigen Formulierungen bereiten vielen Eltern Kopfzerbrechen.
Das muss aber nicht sein, schließlich kann man sich an Vorlagen und Mustern orientieren. Anhand solcher Beispiele fällt die Erstellung einer individuellen Kindergarten-Kündigung viel leichter.
Konsultieren Sie gegebenenfalls einen Anwalt!
Die Kindergarten-Kündigung erscheint zunächst als eindeutige Sache, aber in der Praxis ergeben sich daraus oftmals große Konflikte.
Entweder die Eltern akzeptieren die Kündigung durch die Kita nicht oder der Kindergarten entlässt die Familie nicht wie gewünscht aus dem Vertrag. In solchen Fällen sollten sich Eltern rechtlichen Beistand suchen und einen Anwalt konsultieren. Dieser kann die rechtliche Vertretung übernehmen und zunächst ohne Gerichtsverfahren eine Einigung mit der Kita anstreben. Eltern können so sicher sein, dass ihre Rechte gewahrt werden.