Kindergartenpflicht

Von der kindergarten.info-Redaktion

Eine etwaige Kindergartenpflicht wird immer wieder diskutiert und erhitzt vielfach die Gemüter. Die allgemeine Schulpflicht ist in der Bundesrepublik Deutschland eine absolute Selbstverständlichkeit und regelt von Gesetzes wegen, dass Kinder und Jugendliche eine Vollzeitschulpflicht von neun beziehungsweise zehn Jahren zu erfüllen haben.

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Kinder mit bunter Fingerfarbe an Händen und Gesicht Typischerweise wird ein Kind mit sechs oder sieben Jahren eingeschult und beginnt dann seine schulische Laufbahn, die im Idealfall mit einem anerkannten Bildungsabschluss endet. Da Bildung aber nicht erst mit dem Schuleintritt beginnt, sondern ein lebenslanger Prozess ist, genießt auch die Elementarpädagogik hierzulande einen hohen Stellenwert. Für viele Eltern steht es daher außer Frage, dass sie ihren Nachwuchs zu gegebener Zeit in den Kindergarten schicken.


Muss mein Kind in die Kita?

Grundsätzlich hat ein großer Teil der Eltern in Deutschland durchaus den Wunsch, den Nachwuchs in den Kindergarten zu schicken. Allerdings kommt auch immer wieder die Frage auf, ob man sein Kind in die Kita bringen muss. Insbesondere diejenigen Mütter und Väter, die auf keine Kinderbetreuung angewiesen sind und ihr Kind bis zur Einschulung zuhause behalten möchten, sind diesbezüglich oftmals sehr unsicher.

Zunächst ist festzuhalten, dass der deutsche Gesetzgeber im SGB VIII einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung verankert hat, der selbstverständlich bundesweit gilt. Ansonsten herrscht jedoch im Bildungsbereich die Kulturhoheit der Länder, während die Umsetzung der Kinderbetreuung eher Sache der einzelnen Städte und Kommunen ist.

Hier den Überblick zu behalten, kann somit eine echte Herausforderung sein. Es ist jedoch festzuhalten, dass in Deutschland keine Kindergartenpflicht herrscht. Trotz landesrechtlicher Unterschiede sind Eltern in keinem Bundesland dazu verpflichtet, ihr Kind beispielsweise ab Vollendung des dritten Lebensjahres in den Kindergarten zu schicken.


Argumente für und gegen eine Kindergartenpflicht

Fakt ist, dass in Deutschland keine Kindergartenpflicht besteht und es somit die freie Entscheidung der Eltern ist, ob und wann sie ihren Nachwuchs in den Kindergarten schicken. Wer einen Kindergartenplatz für sein Kind in Anspruch nehmen möchte, sollte sich aber frühzeitig darum kümmern, denn trotz Rechtsanspruch kann es zuweilen eine große Herausforderung sein, einen Betreuungsplatz zu ergattern. Gleichzeitig wird in Politik und Gesellschaft immer wieder über die Einführung einer Kindergartenpflicht diskutiert.

Befürworter/innen führen in diesem Zusammenhang vor allem die folgenden Punkte an:

  • Im Kindergarten erlangen die Kinder soziale Kompetenzen und lernen den Umgang mit anderen Kindern und Respektspersonen.
  • Kinder mit Migrationshintergrund lernen im Kindergarten die deutsche Sprache und erhalten so die Chance auf eine erfolgreiche Integration.
  • Unabhängig vom sozialen Status der Familie erhalten alle Kinder im Kindergarten Zugang zu frühkindlicher Förderung.
  • Der Kindergarten bereitet die Kinder umfassend auf ihre bevorstehende Schullaufbahn vor.
  • Durch den Besuch des Kindergartens haben die Kinder einen festen Tagesablauf und erleben zugleich viel Abwechslung.
  • Durch die Betreuung außer Haus genießen die Kinder und Eltern gewisse Freiräume.

Im Gegensatz dazu argumentieren Gegner/innen der Kindergartenpflicht folgendermaßen:

  • Die Erziehung der Kinder ist die zentrale Aufgabe der Eltern und sollte nicht verpflichtend zumindest teilweise auf andere Personen übertragen werden.
  • Mit dem Schuleintritt beginnt der Ernst des Lebens, so dass Eltern und Kinder die Zeit zuvor mitunter gemeinsam in vollen Zügen genießen möchten.
  • Vielen Eltern bereitet der Gedanke Probleme, dass sie während der Betreuung ihres Kindes im Kindergarten keine Kontrolle haben.
  • Aufgrund des Mangels an Kindergartenplätzen herrscht oftmals kein optimaler Betreuungsschlüssel, so dass die Erzieher/innen nicht individuell auf jedes Kind eingehen können.

Angesichts der kontroversen Meinungen ist es mehr als fraglich, ob jemals eine Kindergartenpflicht in Deutschland eingeführt wird. Unabhängig von einer entsprechenden gesetzlichen Regelung sollten sich Eltern mit den Argumenten für und gegen einen Kindergartenbesuch befassen.

Im Zuge dessen erkennen sie in der Regel große Vorteile in der Betreuung im Kindergarten und sollten ihrem Nachwuchs den Zugang zu dieser Form der frühkindlichen Bildung nicht verwehren. Für ehemalige Kindergartenkinder bedeutet der Schuleintritt zwar auch eine große Umstellung, aber sie kennen es immerhin, zeitweise von ihren Eltern getrennt zu sein und anderen Respektpersonen zu folgen.


Warum es keine Kindergartenpflicht gibt

Anders als die Schulpflicht ist der Kita-Besuch freiwillig. Der Gesetzgeber setzt beim Rechtsanspruch an, nicht bei einer Pflicht: Eltern können einen Platz beanspruchen, sie müssen ihn nicht nutzen.

Gefordert wird eine Pflicht regelmäßig - meist mit Blick auf die Sprachentwicklung. Dagegen steht das Erziehungsrecht der Eltern, das im Grundgesetz verankert ist.

Was es stattdessen gibt

Mehrere Bundesländer haben einen Mittelweg gewählt: verpflichtende Sprachstandserhebungen vor der Einschulung. Wird dabei Förderbedarf festgestellt, kann die Teilnahme an einem Sprachkurs verpflichtend sein - auch für Kinder, die keine Kita besuchen. Das ist keine Kindergartenpflicht, kommt ihr in der Wirkung aber nahe.

Verfahren, Zeitpunkt und Folgen unterscheiden sich je Land erheblich. Auskunft geben Schulamt und Gesundheitsamt.

Der Anspruch

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, ab dem dritten Geburtstag auf einen Platz in einer Tageseinrichtung. Einzelheiten unter Ab welchem Alter in den Kindergarten.


Häufige Fragen

Muss mein Kind in den Kindergarten?

Nein. Eine Kindergartenpflicht gibt es in Deutschland nicht.

Gibt es trotzdem Pflichten vor der Einschulung?

In mehreren Ländern ja: verpflichtende Sprachstandserhebungen und daran anschliessende Förderung - auch für Kinder ohne Kita-Platz.