Kindergeld – Wissenswertes rund um das Kindergeld
Familien mit Kindern werden in der Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt, indem sie einen Anspruch auf Kindergeld geltend machen können. Eltern sollten folglich um die Besonderheiten des Kindergeldes wissen und sich eingehend informieren.
Die Familienkassen sind hier als zuständige Stellen die richtigen Adressen. Zunächst sollten sich Familien selbst informieren. Im Folgenden erfahren sie mehr über das Kindergeld, das einerseits als Sozialleistung und andererseits als Steuerfreistellung von der Einkommensteuer daherkommt.
Dieser Anspruch auf Kindergeld besteht in Deutschland
Der Kindergeldanspruch in Deutschland hat in erster Linie den Zweck, das Existenzminimum von Kindern sicherzustellen und dieses gegebenenfalls als Steuervergütung freizustellen. Grundsätzlich haben Familien mit Kindern Anspruch auf Kindergeld.
Die zentrale Anspruchsvoraussetzung ist die Minderjährigkeit des betreffenden Kindes. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel während der Ausbildung, während der Ausbildungssuche, bei Erwerbslosigkeit und bei Behinderung kann Kindergeld allerdings auch über das 18. Lebensjahr hinaus bezogen werden.
Wissenswert ist zudem, wer im Zusammenhang mit dem Kindergeld anspruchsberechtigt ist. In erster Linie sind dies die Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern. Bei getrennten Eltern ist der Elternteil anspruchsberechtigt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Hier ist das sogenannte Obhutsprinzip ausschlaggebend.
Die Gesetzesgrundlage für das deutsche Kindergeld
Aufgrund der verschiedenen Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld kann es für Laien schwierig sein, die Sachlage zu erfassen. Familien sollten um die verbindliche Rechtsgrundlage wissen, die das Kindergeld detailliert regelt. Einerseits finden sich relevante Regelungen mit §§ 31 f. und §§ 62 ff. im Einkommensteuergesetz. Andererseits existiert das eigenständige Bundeskindergeldgesetz.
Die Anspruchsberechtigung gemäß EStG besteht für alle anspruchsberechtigten Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Im Gegensatz dazu greift das Bundeskindergeldgesetz immer dann, wenn zwar keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht, aber eine Versicherungspflicht in der deutschen Arbeitslosenversicherung oder ein Rentenanspruch besteht. In diesen Fällen kann für in Deutschland lebende Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden.
Diese Stelle ist für das Kindergeld zuständig
In Zusammenhang mit dem Kindergeld kommt immer wieder die Frage auf, wohin man sich wenden kann. Trotz der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ist stets die örtliche Familienkasse die richtige Anlaufstelle.
Ausschlaggebend ist hier der Wohnort des Kindergeldberechtigten, sofern dieser seinen Wohnort in Deutschland hat. Andernfalls ergibt sich die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse aus dem Arbeitsort in Deutschland. Existiert ein solcher auch nicht, ist die Familienkasse Nürnberg gemäß § 13 BKGG zuständig.
So hoch ist das Kindergeld
Die Höhe des Kindergeldes lässt sich nicht pauschal angeben, da sie je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder variiert. Die nachfolgende Tabelle sorgt für eine entsprechende Übersicht:
1. und 2. Kind | jeweils 219 Euro monatlich |
3. Kind | 225 Euro monatlich |
ab dem 4. Kind | jeweils 250 Euro monatlich |
Mit der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder steigt somit auch die Kindergeldhöhe. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das Geld in kinderreichen Familien besonders knapp ist und diese sehr von dieser Unterstützung profitieren.
Das hat es mit dem Kindergeldzuschlag auf sich
Neben dem Kindergeld gibt es in Deutschland auch noch den Kindergeldzuschlag. Dabei handelt es sich um einen Kinderzuschlag speziell für Familien mit geringem Einkommen.
Diese können zusätzlich zum üblichen Kindergeld diesen Zuschlag beantragen und auf diese Art und Weise ihre angespannte finanzielle Situation verbessern.
So wird das Kindergeld ausgezahlt
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt stets zu den festen Auszahlungsterminen. Diese lassen sich leicht über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit recherchieren.
Hier zeigt sich, dass die letzte Zahl der Kindergeldnummer ausschlaggebend dafür ist, an welchem Tag die Zahlung erfolgt.
5 Quicktipps für die Beantragung von Kindergeld
Die Beantragung von Kindergeld ist für Familien in Deutschland eine Selbstverständlichkeit, schließlich haben sie einen Anspruch darauf.
Das bedeutet aber nicht, dass das Ganze ein Selbstläufer ist und das Kindergeld automatisch gewährt und ausgezahlt wird, sofern die Voraussetzungen gegeben sind.
Dem ist nicht so, denn zunächst bedarf es einer offiziellen Antragstellung. Passend dazu gibt es im Folgenden fünf kurze Tipps:
- Stellen Sie den Kindergeldantrag möglichst frühzeitig!
- Nutzen Sie die Möglichkeit, Kindergeld online zu beantragen!
- Geben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie die Steueridentifikationsnummer des Kindes an!
- Geben Sie alle Ihre Kinder an!
- Versenden Sie einen postalischen Kindergeldantrag als Einschreiben!
Checkliste für den Kindergeldantrag: Diese Unterlagen sind erforderlich
Wer Kindergeld beantragen möchte, sollte die zuständige Familienkasse kennen und somit wissen, wohin er sich wenden muss. Darüber hinaus ist es wichtig, bereits bei der Beantragung aller erforderlichen Unterlagen einzureichen.
So müssen keine Bescheinigungen nachgefordert werden, wodurch die Bearbeitung vereinfacht wird. Der Kindergeldantrag sollte daher die folgenden Unterlagen umfassen:
- Kindergeldantrag
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Schulbescheinigung, Ausbildungsnachweis oder Studienbescheinigung
- Nachweis des Kindschaftsverhältnisses