Kindergeld - Wissenswertes rund um das Kindergeld
Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im September 2026
Familien mit Kindern werden in der Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt, indem sie einen Anspruch auf Kindergeld geltend machen können. Eltern sollten folglich um die Besonderheiten des Kindergeldes wissen und sich eingehend informieren.
Auf dieser Seite
- Dieser Anspruch auf Kindergeld besteht in Deutschland
- Die Gesetzesgrundlage für das deutsche Kindergeld
- Diese Stelle ist für das Kindergeld zuständig
- So hoch ist das Kindergeld
- Das hat es mit dem Kindergeldzuschlag auf sich
- So wird das Kindergeld ausgezahlt
- 5 Quicktipps für die Beantragung von Kindergeld
- Checkliste für den Kindergeldantrag: Diese Unterlagen sind erforderlich
- Wer Anspruch hat
- Wo und wie beantragt wird
- Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Häufige Fragen
- Wo beantrage ich Kindergeld?
- Wird Kindergeld rückwirkend gezahlt?
- Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
- Wie lange wird gezahlt?
Die Familienkassen sind hier als zuständige Stellen die richtigen Adressen. Zunächst sollten sich Familien selbst informieren. Im Folgenden erfahren sie mehr über das Kindergeld, das einerseits als Sozialleistung und andererseits als Steuerfreistellung von der Einkommensteuer daherkommt.
Dieser Anspruch auf Kindergeld besteht in Deutschland
Der Kindergeldanspruch in Deutschland hat in erster Linie den Zweck, das Existenzminimum von Kindern sicherzustellen und dieses gegebenenfalls als Steuervergütung freizustellen. Grundsätzlich haben Familien mit Kindern Anspruch auf Kindergeld.
Die zentrale Anspruchsvoraussetzung ist die Minderjährigkeit des betreffenden Kindes. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel während der Ausbildung, während der Ausbildungssuche, bei Erwerbslosigkeit und bei Behinderung kann Kindergeld allerdings auch über das 18. Lebensjahr hinaus bezogen werden.
Wissenswert ist zudem, wer im Zusammenhang mit dem Kindergeld anspruchsberechtigt ist. In erster Linie sind dies die Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern. Bei getrennten Eltern ist der Elternteil anspruchsberechtigt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Hier ist das sogenannte Obhutsprinzip ausschlaggebend.
Die Gesetzesgrundlage für das deutsche Kindergeld
Aufgrund der verschiedenen Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld kann es für Laien schwierig sein, die Sachlage zu erfassen. Familien sollten um die verbindliche Rechtsgrundlage wissen, die das Kindergeld detailliert regelt. Einerseits finden sich relevante Regelungen mit §§ 31 f. und §§ 62 ff. im Einkommensteuergesetz. Andererseits existiert das eigenständige Bundeskindergeldgesetz.
Die Anspruchsberechtigung gemäß EStG besteht für alle anspruchsberechtigten Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Im Gegensatz dazu greift das Bundeskindergeldgesetz immer dann, wenn zwar keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht, aber eine Versicherungspflicht in der deutschen Arbeitslosenversicherung oder ein Rentenanspruch besteht. In diesen Fällen kann für in Deutschland lebende Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden.
Diese Stelle ist für das Kindergeld zuständig
In Zusammenhang mit dem Kindergeld kommt immer wieder die Frage auf, wohin man sich wenden kann. Trotz der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ist stets die örtliche Familienkasse die richtige Anlaufstelle.
Ausschlaggebend ist hier der Wohnort des Kindergeldberechtigten, sofern dieser seinen Wohnort in Deutschland hat. Andernfalls ergibt sich die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse aus dem Arbeitsort in Deutschland. Existiert ein solcher auch nicht, ist die Familienkasse Nürnberg gemäß § 13 BKGG zuständig.
So hoch ist das Kindergeld
259 EuroKindergeld je Kind und Monat, seit 1. Januar 2026 - für jedes Kind gleich viel, unabhängig davon, wie viele Kinder in der Familie leben.
| Zeitraum | je Kind und Monat |
|---|---|
| seit 1. Januar 2026 | 259 Euro |
| 2025 | 255 Euro |
| ab 1. Januar 2027 (angekündigt) | 267 Euro |
| ab 1. Januar 2028 (angekündigt) | 272 Euro |
Wichtig für Familien mit mehreren Kindern: Die frühere Staffelung nach der Zahl der Kinder gibt es seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Bis dahin stieg der Betrag ab dem dritten und noch einmal ab dem vierten Kind. Heute zählt allein, für wie viele Kinder Anspruch besteht - bei drei Kindern sind es also dreimal 259 Euro, zusammen 777 Euro im Monat.
Die Familienkasse passt den Betrag zum Jahreswechsel von selbst an. Ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig, und wer bereits Kindergeld bezieht, muss nichts unternehmen.
Das hat es mit dem Kindergeldzuschlag auf sich
Neben dem Kindergeld gibt es in Deutschland auch noch den Kindergeldzuschlag. Dabei handelt es sich um einen Kinderzuschlag speziell für Familien mit geringem Einkommen.
Diese können zusätzlich zum üblichen Kindergeld diesen Zuschlag beantragen und auf diese Art und Weise ihre angespannte finanzielle Situation verbessern.
So wird das Kindergeld ausgezahlt
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt stets zu den festen Auszahlungsterminen. Diese lassen sich leicht über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit recherchieren.
Hier zeigt sich, dass die letzte Zahl der Kindergeldnummer ausschlaggebend dafür ist, an welchem Tag die Zahlung erfolgt.
5 Quicktipps für die Beantragung von Kindergeld
Die Beantragung von Kindergeld ist für Familien in Deutschland eine Selbstverständlichkeit, schließlich haben sie einen Anspruch darauf.
Das bedeutet aber nicht, dass das Ganze ein Selbstläufer ist und das Kindergeld automatisch gewährt und ausgezahlt wird, sofern die Voraussetzungen gegeben sind.
Dem ist nicht so, denn zunächst bedarf es einer offiziellen Antragstellung. Passend dazu gibt es im Folgenden fünf kurze Tipps:
- Stellen Sie den Kindergeldantrag möglichst frühzeitig!
- Nutzen Sie die Möglichkeit, Kindergeld online zu beantragen!
- Geben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie die Steueridentifikationsnummer des Kindes an!
- Geben Sie alle Ihre Kinder an!
- Versenden Sie einen postalischen Kindergeldantrag als Einschreiben!
Checkliste für den Kindergeldantrag: Diese Unterlagen sind erforderlich
Wer Kindergeld beantragen möchte, sollte die zuständige Familienkasse kennen und somit wissen, wohin er sich wenden muss. Darüber hinaus ist es wichtig, bereits bei der Beantragung aller erforderlichen Unterlagen einzureichen.
So müssen keine Bescheinigungen nachgefordert werden, wodurch die Bearbeitung vereinfacht wird. Der Kindergeldantrag sollte daher die folgenden Unterlagen umfassen:
- Kindergeldantrag
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Schulbescheinigung, Ausbildungsnachweis oder Studienbescheinigung
- Nachweis des Kindschaftsverhältnisses
Beträge und Fristen ändern sich jährlich. Dieser Beitrag beschreibt, wie die Leistung funktioniert und wo sie beantragt wird. Die aktuellen Sätze nennt die zuständige Stelle - für Kindergeld und Kinderzuschlag die Familienkasse, für Elterngeld die Elterngeldstelle des Landes.
Wer Anspruch hat
- Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag
- darüber hinaus bis 25, solange das Kind in Ausbildung oder Studium ist
- ohne Altersgrenze bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und eigenen Unterhalt unmöglich macht
- gezahlt wird immer nur an eine Person - bei getrennt lebenden Eltern an die, bei der das Kind wohnt
Wo und wie beantragt wird
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit; Angehörige des öffentlichen Dienstes stellen den Antrag beim Dienstherrn. Der Antrag geht schriftlich oder online. Gebraucht werden die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und der antragstellenden Person sowie die Geburtsurkunde.
Rückwirkend wird nur begrenzt gezahlt - stellen Sie den Antrag deshalb gleich nach der Geburt. Die Steuer-ID des Kindes kommt automatisch per Post, meist wenige Wochen nach der Anmeldung beim Standesamt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Beides gibt es nicht nebeneinander. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist - die sogenannte Günstigerprüfung. Bei den meisten Familien ist das Kindergeld die bessere Lösung; erst ab einem höheren Einkommen kippt es zum Freibetrag. Sie müssen dafür nichts tun außer die Anlage Kind auszufüllen.
Was sonst an Leistungen in Frage kommt, steht unter Kinderzuschlag und Kindergartenzuschuss.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich Kindergeld?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, schriftlich oder online. Beschäftigte im öffentlichen Dienst beantragen es beim Dienstherrn.
Wird Kindergeld rückwirkend gezahlt?
Nur für einen begrenzten Zeitraum. Stellen Sie den Antrag deshalb zeitnah nach der Geburt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Beides zusammen gibt es nicht. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für Sie günstiger ist.
Wie lange wird gezahlt?
Bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis 25. Bei einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung ohne Altersgrenze.
