Kindergartenzuschuss
Von der kindergarten.info-Redaktion
In Anbetracht der Tatsache, dass Familien mit Kindern ohnehin mit zahlreichen Ausgaben konfrontiert werden, kommt der Kindergartenzuschuss sehr gelegen. Dieser wird typischerweise vom Arbeitgeber gewährt und stellt somit eine zusätzliche Leistung zum Entgelt dar. In Zeiten des akuten Fachkräftemangels verstehen viele Unternehmen den Kindergartenzuschuss als wirksames Mittel, ihre Attraktivität als Arbeitgeber nachhaltig zu steigern und mit Familienfreundlichkeit zu punkten.
Auf dieser Seite
- Abgrenzung Kinderzuschlag und Kindergartenzuschuss
- Kindergartenzuschuss vom Jugendamt
- Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber
- Wie hoch ist der Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers?
- Ist der Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber steuerfrei?
- Welche Voraussetzungen gelten für den Kindergartenzuschuss?
- Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
- Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf einen Kindergartenzuschuss an!
- Informieren Sie sich über weitere finanzielle Hilfen für Familien!
- Drei Wege zur Entlastung
- Der Zuschuss vom Arbeitgeber
- Automatisch befreit
- Häufige Fragen
- Kann mein Arbeitgeber die Kita bezahlen?
- Wer erlässt die Kita-Gebühren?
- Bin ich mit Kinderzuschlag automatisch befreit?
Abgrenzung Kinderzuschlag und Kindergartenzuschuss
Menschen, die sich zunächst grob mit dem Kindergartenzuschuss befassen, fragen sich vielleicht, worin der Unterschied zum Kinderzuschlag besteht. Grundsätzlich lassen sich Kinderzuschlag und Kindergartenzuschuss folgendermaßen voneinander abgrenzen:
- Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag kommt als Maßnahme des Bundeskindergeldgesetzes daher und wird Geringverdienern als finanzielle Hilfe gewährt. Wer lediglich den Hartz-IV-Satz verdient, kann einen Kinderzuschlag erhalten. Dieser soll Familien finanziell unter die Arme greifen, ist aber nicht zweckgebunden und gilt folglich nicht nur für die Kosten der Kinderbetreuung. - Kindergartenzuschuss
Der Kindergartenzuschuss bietet eine finanzielle Unterstützung zu den Kosten der Kinderbetreuung und wird von verschiedenen Arbeitgebern als Extra zum monatlichen Lohn gezahlt. Das Jugendamt kann ebenfalls der richtige Ansprechpartner sein, macht den Zuschuss allerdings einkommensabhängig.
Die Besonderheit des Kindergartenzuschusses besteht somit darin, dass sich dieser auf die Kosten der Kinderbetreuung fokussiert und lediglich in diesem Zusammenhang in Anspruch genommen werden kann. Um eine allgemeine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern handelt es sich dabei dahingegen nicht.
Kindergartenzuschuss vom Jugendamt
Eltern, die einen Kindergartenzuschuss in Anspruch nehmen möchten, werden immer wieder auch beim Jugendamt vorstellig und sind dort durchaus an der richtigen Adresse. Familien, deren wirtschaftliche Belastbarkeit durch die monatlichen Kosten für die Kinderbetreuung überstiegen wird, können hier mitunter einen entsprechenden Zuschuss für sich beanspruchen.
Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, hängt von den tatsächlichen Kosten und der kalkulierten Belastungsgrenze ab. Ergibt sich ein Nachteil auf Seiten der Familie, kann eine anteilige Kostenübernahme möglich sein.
Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber
Wenn es um einen Kindergartenzuschuss geht, ist allerdings seltener eine Leistung des Jugendamtes gemeint. Stattdessen ist eher von einer zusätzlichen Leistung des Arbeitgebers die Rede. Nicht wenige Unternehmen vereinbaren mit ihren Angestellten einen Kindergartenzuschuss und unterstützen so die Familien ihrer Mitarbeiter tatkräftig. Mithilfe dieser Zusatzleistung steigern Unternehmen vielfach ihre Attraktivität und positionieren sich so als familienfreundliche Arbeitgeber.
Dabei handelt es sich um keine Gehaltsumwandlung, sondern um eine zusätzliche Zahlung, so dass dadurch das Familieneinkommen indirekt aufgestockt wird. Arbeitnehmer/innen haben allerdings keinen Anspruch auf einen solchen Kindergartenzuschuss, da es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt.
Wie hoch ist der Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers?
Wurde mit dem Chef ein Kindergartenzuschuss vereinbart, stellt sich mitunter die Frage, wie hoch dieser ausfällt. Hier kann es keine pauschalen Angaben geben, denn ein entsprechender Anspruch existiert nicht. Ob und in welcher Höhe ein Kindergartenzuschuss gewährt wird, hängt somit lediglich von der individuellen Vereinbarung ab. Wie hoch der Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers ausfällt, ergibt sich somit stets aus dem jeweiligen Einzelfall. Es gibt weder ein Minimum noch ein Maximum.
Ist der Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber steuerfrei?
Der vom Arbeitgeber gewährte Kindergartenzuschuss ist gemäß § 3 Nr. 33 EStG grundsätzlich steuerfrei. Auch Sozialversicherungsbeiträge sind kein Thema, so dass diese Leistung komplett bei der Familie ankommt. Nicht steuerfrei sind dahingegen Kosten, die nicht unmittelbar der Kinderbetreuung dienen oder auf Unterricht entfallen. Wird das Kind im eigenen Haushalt der Familie betreut, ist ein steuerfreier Kindergartenzuschuss ebenfalls nicht möglich.
Welche Voraussetzungen gelten für den Kindergartenzuschuss?
Im Allgemeinen ist lediglich die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgebend dafür, ob ein Kindergartenzuschuss gezahlt wird oder nicht. Unter Berücksichtigung der Steuerfreiheit lassen sich aber dennoch die folgenden Voraussetzungen definieren:
- Das Kind muss einen Kindergarten oder eine ähnliche Einrichtung besuchen.
- Der Kindergartenzuschuss kann nur für Kinder gewährt werden, die noch nicht der Schulpflicht unterliegen.
- Der Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers wird als zusätzliche Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt.
Der Arbeitgeber kann den Zuschuss dem Arbeitnehmer zweckgebunden überlassen oder direkt an den Kindergarten zahlen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergarten handelt.
Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
Familien stehen oftmals unter finanziellem Druck und werden dann auch noch mit hohen Kindergarten-Kosten konfrontiert. Ein Zuschuss kommt da sehr gelegen und kann Familien entlasten. Eltern tun daher gut daran, sich eingehend zu informieren und die folgenden Tipps aus unserer Redaktion zu beherzigen.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf einen Kindergartenzuschuss an!
Berufstätige Eltern sollten sich nicht scheuen, ihren Arbeitgeber auf finanzielle Unterstützung in Form eines Kindergartenzuschusses anzusprechen.
Zunächst steht einem die eigene Scham im Weg, aber es gibt keinen Grund, sich zu schämen. Familien können jeden Euro gebrauchen. Eltern, die trotz Kinder berufstätig sind, leisten ohnehin Außerordentliches und verdienen Respekt und Anerkennung. Ein kleines finanzielles Plus kommt natürlich auch sehr gelegen.
Informieren Sie sich über weitere finanzielle Hilfen für Familien!
Eltern sollten wissen, dass der Kindergartenzuschuss nicht die einzige finanzielle Hilfe ist, die sie gegebenenfalls in Anspruch nehmen können.
So sollte man auch die folgenden Leistungen kennen und gegebenenfalls beantragen:
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Elterngeld
- Leistungen zur Bildung und Teilhabe
- Steuerentlastungen
Drei Wege zur Entlastung
| Weg | Wer zahlt | Wo beantragen |
|---|---|---|
| Beitragsermässigung oder -erlass | die Kommune | Jugendamt oder Kita-Verwaltung der Stadt |
| Übernahme durch die Jugendhilfe | Träger der Jugendhilfe | Jugendamt, bei geringem Einkommen |
| Arbeitgeberzuschuss | der Arbeitgeber | Personalabteilung |
Der Zuschuss vom Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber kann die Kosten für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen - zusätzlich zum Gehalt, nicht als Umwandlung. Für Beschäftigte ist das netto deutlich mehr wert als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe.
Viele wissen davon nichts, und viele Arbeitgeber bieten es nicht von sich aus an. Nachfragen lohnt sich - für den Betrieb ist es günstiger als eine Lohnerhöhung.
Automatisch befreit
Wer Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld bezieht, ist in der Regel von den Kita-Gebühren befreit und hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket - das deckt auch das Mittagessen ab. Diese Kopplung wird häufig übersehen.
Was Betreuung insgesamt kostet, steht unter Kindergarten-Kosten.
Häufige Fragen
Kann mein Arbeitgeber die Kita bezahlen?
Ja, für nicht schulpflichtige Kinder steuer- und abgabenfrei - zusätzlich zum Gehalt. Nachfragen lohnt sich, viele Betriebe bieten es nicht von sich aus an.
Wer erlässt die Kita-Gebühren?
Die Kommune. Anlaufstelle ist das Jugendamt oder die Kita-Verwaltung der Stadt.
Bin ich mit Kinderzuschlag automatisch befreit?
In der Regel ja - dazu kommt der Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, das auch das Mittagessen abdeckt.
