Elterngeld - Unterstützung für junge Familien

Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im September 2026

Bei dem Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Leistung, die junge Familien finanziell unterstützen soll. Nach der Geburt eines Kindes ergeben sich vielfach finanzielle Nachteile, weil man zumindest vorerst beruflich pausiert und sich voll und ganz dem Nachwuchs widmet. Zumindest ein Elternteil bleibt folglich zuhause, wodurch das Familieneinkommen unweigerlich geschmälert wird.

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Um zu verhindern, dass die Geburt eines Kindes, die ein rundum freudiges Ereignis sein sollte, zu einer erheblichen Belastung aus wirtschaftlicher Sicht wird, gibt es das Elterngeld. Junge Familien können eine solche Unterstützung zumeist sehr gut gebrauchen und werden wirtschaftlich etwas entlastet, wodurch das Familienleben teilweise vereinfacht wird.

Münzstapel, Taschenrechner und Notizblock auf einem hellen Tisch

Dass das Elterngeld, das an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes getreten ist, jungen Eltern sehr willkommen ist, steht außer Frage. Allerdings wirft es auch einige Fragen auf, denn bei näherer Betrachtung erweist es sich als überaus komplexes Thema. Junge Mütter und Väter, die der Geburt ihres Kindes entgegenfiebern, sollten nicht nur zuhause alles für den Nachwuchs vorbereiten, sondern auch an bürokratische Dinge wie die Beantragung von Elterngeld denken. Grundsätzlich sind werdende und junge Eltern diesbezüglich bei der örtlichen Elterngeldstelle an der richtigen Adresse. Es schadet aber auch nicht, online zu recherchieren und hier auf Kindergarten.info vorbeizuschauen.


Die rechtliche Basis des Elterngeldes

Bei näherer Auseinandersetzung mit dem Elterngeld zeigt sich immer wieder, dass ein Blick ins Gesetz für Klarheit sorgen kann. Als Rechtsgrundlage dient hier das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, das am 1. Januar 2007 in Kraft trat. Seitdem wurden immer wieder Änderungen an dem BEEG vorgenommen, weshalb es essentiell ist, auf dem Laufenden zu bleiben und sich stets auf die aktuelle Fassung des Bundesgesetzes zu beziehen. Unabhängig von etwaigen Änderungen hat das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG, die rechtliche Basis für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Gleichzeitig wurde damit eine spezielle Transferleistung für junge Familien im deutschen Sozialrecht installiert.


Die Rahmenbedingungen für den Bezug von Elterngeld

Wenn es um den Bezug von Elterngeld geht, liefert das BEEG die Rahmenbedingungen und definiert unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form das Elterngeld gewährt wird. Zunächst ist festzuhalten, dass das Elterngeld vom Nettoeinkommen abhängig und zeitlich befristet ist. Zudem ist der eigentliche Zweck hervorzuheben, denn das Elterngeld soll als Entgeltersatzleistung dienen, wenn Eltern aufgrund der Kinderbetreuung nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Auf diese Art und Weise soll der Lebensunterhalt der Familie dennoch sichergestellt werden. Die Differenzierung zwischen dem Elterngeld und ElterngeldPlus ist ebenfalls zu beachten und sollte jungen Eltern klar sein. Zur besseren Übersicht lassen sich die beiden Formen des Elterngeldes folgendermaßen voneinander abgrenzen:

  • Elterngeld
    Das klassische Elterngeld wird für insgesamt 14 Monate ab der Geburt des Kindes gewährt. Die volle Leistungsdauer wird allerdings nur genehmigt, wenn beide Elternteile involviert sind und sich die Betreuung des Kindes teilen. Dies bedeutet, dass sich die Elternteile die Monate untereinander aufteilen. Alleinerziehende können den vollen Zeitraum für sich allein beanspruchen. Entscheidend ist dabei stets, dass die Berufstätigkeit unterbrochen oder eingeschränkt wird.
  • ElterngeldPlus
    Das ElterngeldPlus ist eine spezielle Variante des Elterngeldes und sieht eine verdoppelte Bezugsdauer vor. Im Gegenzug wird monatlich lediglich die Hälfte des eigentlichen Elterngeldes gezahlt, so dass durch die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus kein finanzieller Vorteil entsteht. Diese Option richtet sich vorrangig an Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs zumindest in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen.

Auf den ersten Blick erweckt das Elterngeld den Eindruck eines recht komplexen Konstrukts, aber wer sich eingehend damit befasst und die Rahmenbedingungen ergründet, kann sich leicht einen Überblick verschaffen. Dieser ist wichtig, um sich unter anderem zwischen dem klassischen Elterngeld und dem ElterngeldPlus entscheiden zu können. Auch ansonsten schadet es nicht, mit den Grundlagen des Elterngeldes vertraut zu sein. Durch entsprechendes Know-How weiß man ganz genau, was einem zusteht, und kann die familiären Finanzen bestmöglich organisieren.


Wer bekommt Elterngeld?

§ 1 Absatz 1 BEEG entsprechend gelten die folgenden Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Erziehung und Betreuung des Kindes
  • Zusammenleben mit dem Kind in einem Haushalt
  • keine oder nur eingeschränkte Erwerbstätigkeit während der Elternzeit

Wo kann man Elterngeld beantragen?

Wer Elterngeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Elterngeldstelle wenden. Die zuständige Stelle kann man im Rathaus erfragen oder auch über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend online in Erfahrung bringen. Auch die Krankenkassen und Geburtsstationen sind diesbezüglich gut informiert und können jungen Eltern weiterhelfen.


Wie hoch ist das Elterngeld?

Ein wichtiger Punkt ist stets die Höhe des Elterngeldes, die von Fall zu Fall variiert und keine Pauschalisierungen zulässt. Ausschlaggebend ist das Einkommen im Berechnungszeitraum sowie die Frage, ob Geschwister vorhanden sind. Auch der Umstand, ob sich die Eltern für das klassische Elterngeld oder das ElterngeldPlus entscheiden, hat Einfluss auf die Höhe der monatlichen Elterngeld-Zahlung.

Münzstapel, Taschenrechner und Notizblock auf einem hellen Tisch Beim ElterngeldPlus wird diese einfach halbiert und im Gegenzug doppelt so lange gewährt. Als Basis dient stets das normale Elterngeld, das zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Netto-Monatseinkommens liegt. Die Obergrenze liegt allerdings bei 1.800 Euro Elterngeld im Monat. Diejenigen, die vorher kein Einkommen erwirtschaftet haben, erhalten dahingegen den Mindestsatz von 300 Euro. Beim ElterngeldPlus sind es entsprechend 150 bis 900 Euro.

Einkommensgrenze beachten - sie wurde zweimal gesenkt. Wer darüber liegt, bekommt gar kein Elterngeld. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze beim zu versteuernden Einkommen bei 175.000 Euro im Jahr - und zwar sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Für Geburten ab dem 1. April 2024 waren es noch 200.000 Euro, davor 300.000 Euro für Paare. Maßgeblich ist immer das Kalenderjahr vor der Geburt.


Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Die Bezugsdauer hängt beim Elterngeld von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst wird Elterngeld für zwölf Monate gewährt und begleitet folglich das erste Lebensjahr des Kindes. Nimmt der andere Elternteil für mindestens zwei Monate Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Bezugsdauer auf insgesamt 14 Monate. Eltern, die sich für das ElterngeldPlus entscheiden, können dieses 24 beziehungsweise 28 Monate beziehen, da dabei aus einem Elterngeld-Monat zwei ElterngeldPlus-Monate werden.


Tipps rund um das Elterngeld

Dass Eltern das Elterngeld gerne in Anspruch nehmen und sich dadurch eine Erleichterung für den Start ins Familienleben sichern, steht außer Frage. Mit ein paar Tipps lässt sich der Elterngeld-Bezug noch optimieren, so dass man das Maximum für sich herausholen und zudem den bürokratischen Aufwand reduzieren kann.

  • Einkommen im Berechnungszeitraum steigern
    Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aus den letzten zwölf Monaten des betreffenden Elternteils dient als Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Elterngeldes. Mitunter haben werdende Eltern die Möglichkeit, während des Bemessungszeitraumes mehr zu verdienen, um ihren Elterngeld-Anspruch zu steigern. Wer bereits mitten in der Familienplanung ist oder Nachwuchs erwartet, kann vielleicht einen Nebenjob annehmen. Dadurch kann man zusätzliche Rücklagen bilden und außerdem das Einkommen im Berechnungszeitraum effektiv erhöhen.
  • Elterngeld-Zahlungen gegebenenfalls pausieren
    Viele Eltern werden bereits während des Elterngeld-Bezugs zumindest teilweise wieder erwerbstätig. Dass dadurch erzielte Einkommen kann die jeweilige Elterngeld-Zahlung mindern, weil es angerechnet wird. Wer kurzfristig während der Elternzeit mehr arbeiten muss und dadurch auch mehr verdient, sollte daher eher darüber nachdenken, die Elterngeld-Zahlungen kurzzeitig auszusetzen. Indem man pausiert, bringt man sich nicht um den eigentlichen Anspruch auf Elterngeld.

Darauf kommt es beim Elterngeldantrag an

All diejenigen, die Elterngeld beantragen möchten, sollten nicht nur die vor Ort zuständige Elterngeldstelle kennen, sondern auch ansonsten wissen, worauf es beim Elterngeldantrag ankommt. Zunächst sollte das Formular vollständig ausgefüllt und um die relevanten Unterlagen ergänzt werden. Die folgenden Dinge sind daher beizulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Krankenkassen-Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
  • Einkommensnachweise aus den letzten zwölf Monaten
  • Erklärung über die Arbeitszeit beziehungsweise Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers
  • Angaben zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Die erste Zeit nach der Geburt möchte man natürlich voll und ganz dem Neugeborenen widmen. Aus diesem Grund sollten sich schon werdende Eltern hinsichtlich der Elternzeit einigen und den Antrag auf Elterngeld vorbereiten. Da die Zahlungen auf den Lebensmonaten des Kindes basieren und höchsten drei Monate rückwirkend gewährt werden, sollte der Elterngeldantrag bald nach der Geburt gestellt werden. Eltern, die bereits spät dran sind und dennoch ihre vollen Ansprüche geltend machen möchten, können die Unterlagen auch an die Elterngeldstelle faxen.

Beträge und Fristen ändern sich jährlich. Hier steht, wie die Leistung funktioniert und wo sie beantragt wird - die aktuellen Sätze nennt die zuständige Stelle.


Die drei Varianten

VarianteKurz gesagtFür wen
Basiselterngeld höherer Monatsbetrag, kürzerer Zeitraum wer bald wieder voll arbeiten will
ElterngeldPlus halber Betrag, doppelt so lange wer in Teilzeit arbeitet
Partnerschaftsbonus zusätzliche Monate wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten

Die Varianten lassen sich kombinieren. Wer zunächst ganz aussteigt und später in Teilzeit einsteigt, nimmt erst Basiselterngeld und dann ElterngeldPlus.

Wo beantragt wird

Bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes - nicht bei der Familienkasse. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort; je nach Land sind es Jugendämter, Versorgungsämter oder eigene Stellen. Der Antrag ist erst nach der Geburt möglich, wird aber rückwirkend nur für wenige Monate gezahlt.

Gebraucht werden Geburtsurkunde, Einkommensnachweise des Bezugszeitraums vor der Geburt, die Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsleistungen und die Erklärung des Arbeitgebers zur Elternzeit.

Elterngeld und Elternzeit sind zweierlei

Ein häufiges Missverständnis: Elternzeit ist die Freistellung vom Arbeitgeber, Elterngeld die Leistung vom Staat. Beides muss getrennt beantragt werden, bei unterschiedlichen Stellen und mit unterschiedlichen Fristen. Wie sich die Elternzeit verlängern lässt, steht unter Elternzeit verlängern.

Ausrechnen: Familien-Zeitplan - Mutterschutz, Elternzeit und Kita-Anmeldung auf einer Zeitachse.


Häufige Fragen

Wo beantrage ich Elterngeld?

Bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes, nicht bei der Familienkasse. Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?

Elternzeit ist die Freistellung durch den Arbeitgeber, Elterngeld die staatliche Leistung. Beides wird getrennt beantragt.

Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

In begrenztem Umfang ja. Für Teilzeit ist ElterngeldPlus meist die günstigere Variante.