Kinderfreibetrag – Wissenswertes über den Kinderfreibetrag
Familien werden in Deutschland auf unterschiedliche Art und Weise vom Staat unterstützt. Neben dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag ist hier unter anderem der Kinderfreibetrag zu nennen.
Dabei handelt es sich um keine direkte Geldleistung, sondern um eine steuerliche Entlastung von Eltern. Ein zusätzlicher Freibetrag ist bares Geld wert und entlastet somit die Haushaltskasse vieler Familien.
Die Aussicht darauf, Steuern zu sparen, ist immer verlockend, weshalb die Nutzung des Kinderfreibetrags auf keinen Fall versäumt werden darf. Eltern, die keine Steuerprofis sind, erfahren hier mehr über den Kinderfreibetrag und wie sie ihn nutzen können.
Das macht den Kinderfreibetrag aus
Kennzeichnend für den Kinderfreibetrag ist, dass Eltern diesen als Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer nutzen können. Das bedeutet, dass dadurch ein Betrag in Höhe des jeweiligen Kinderfreibetrags steuerfrei ist.
Weniger Steuern sorgen für mehr Geld in der Haushaltskasse, sodass sich eine ansehnliche finanzielle Entlastung ergibt. Es erfolgt zwar keine monatliche Überweisung auf das Konto, aber man zahlt am Ende des Jahres weniger Steuern und hat somit mehr Geld zur Verfügung.
So wird der Kinderfreibetrag angerechnet
All diejenigen, die sich detaillierter mit dem Kinderfreibetrag auseinandersetzen möchten, sollten sich mit dessen Anrechnung befassen. Hier ist zunächst darauf zu verweisen, dass das bereits in Anspruch genommene Kindergeld und die steuerliche Ersparnis durch den Kinderfreibetrag verrechnet werden. Zu diesem Zweck führen die Finanzämter die sogenannte Günstigerprüfung durch.
Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass in Zusammenhang mit der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag eine Anrechnung des Kinderfreibetrags erfolgt. Es ergibt sich somit ein komplexes Zusammenspiel, das Laien nicht immer durchschauen können. Im Zweifelsfall sollten sie sich vom Finanzamt beraten lassen und/oder einen Termin beim Steuerberater vereinbaren.
Das hat es mit der Günstigerprüfung auf sich
Der Begriff der Günstigerprüfung entstammt dem deutschen Steuerrecht und beschreibt die Tatsache, dass die Finanzämter gegebenenfalls prüfen, welches bestehende steuerliche Wahlrecht den Steuerpflichtigen besserstellt. Insbesondere im Bereich des Kinderfreibetrags findet eines solche Günstigerprüfung routinemäßig statt.
Bei der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, ob der Bezug von Kindergeld oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Dabei erfolgt eine Verrechnung im Sinne des Steuerzahlers, wodurch dieser nicht zu viel zahlt und stattdessen das Optimum für sich herausholt.
Da die Prüfung seitens der Finanzämter automatisch erfolgt, müssen Eltern keine Steuerexperten sein, um bestmöglich zu profitieren.
Diese Personen können einen Kinderfreibetrag geltend machen
Die Inanspruchnahme eines Kinderfreibetrags ist eng an den Anspruch auf Kindergeld gekoppelt. So beginnt er mit dem Geburtsmonat des Kindes und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Kindergeldanspruch erlischt.
Wer in Sachen Kindergeld berechtigt ist, kann somit auch den Kinderfreibetrag geltend machen.
So hoch ist der Kinderfreibetrag
Die Höhe des Kinderfreibetrags ist von besonderem Interesse und sagt aus, in welchem Maße dadurch Steuern gespart werden können. Aufgrund regelmäßiger Anpassungen gibt es hier keine allgemeingültigen Beträge. Eltern sollten auf dem Laufenden bleiben und sich regelmäßig informieren.
2021 liegt der Kinderfreibetrag je Elternteil bei 2.730 Euro. Neben dem sächlichen Existenzminimum werden auch der Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf berücksichtigt. Dafür gibt es einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 1.464 Euro.
Das ist die Gesetzesgrundlage für den Kinderfreibetrag
Da der Kinderfreibetrag in Zusammenhang mit der Einkommensteuer gilt, ist das Einkommensteuergesetz, kurz EStG, hier die zentrale Gesetzesgrundlage. Der Kinderfreibetrag wird in § 32 EStG geregelt. So definiert § 32 Absatz 6 EStG die Höhe des Kinderfreibetrags. Zuvor wird festgelegt, welche Kinder im Sinne des Gesetzes zu berücksichtigen sind.
Wer Details über den Kinderfreibetrag in Erfahrung bringen möchte, sollte folglich einen Blick in § 32 EStG werfen. Im Zweifelsfall sollte man einen Steuerberater konsultieren und eine individuelle Steuerberatung unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags in Anspruch nehmen.
5 Quicktipps für steuerliche Entlastungen für Familien
Der deutsche Staat bietet einige steuerliche Entlastungen für Familien.
Diese sollten wissen, wie sie diese nutzen können und unter anderem die folgenden Tipps beherzigen:
- Bedenken Sie, dass der Kinderfreibetrag nur in den Steuerklassen I, II, III und IV geltend gemacht werden kann!
- Denken Sie darüber nach, eine Eintragung von 1,0 Kinderfreibetrag vornehmen zu lassen, wenn Sie sich allein um das Kind kümmern!
- Beachten Sie, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass sich beide Elternteile gleichermaßen kümmern, und daher jedem Elternteil 0,5 Kinderfreibetrag pro Kind zugesteht!
- Sie sollten wissen, dass Ihnen der Kinderfreibetrag ab der Geburt des Kindes zusteht und für das betreffende Steuerjahr anteilig geltend gemacht werden kann!
- Nutzen Sie den Kinderfreibetrag auch, wenn Ihr Kind zwar volljährig ist, sich aber noch in der Ausbildung befindet oder studiert!
Checkliste für die Nutzung des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag kann eine große Hilfe für berufstätige Eltern sein, die som ganz legal Steuern sparen können. Die so erzielten Ersparnisse fließen typischerweise in die Familie und kommen somit den Kindern in besonderem Maße zugute.
Damit dies gelingt, gibt es nachfolgend eine Übersicht über die erforderlichen Schritte in Form einer Checkliste:
- Einkommensteuererklärung abgeben
- Anlage Kind ausfüllen