Kinderkrankentage 2026: Anspruch, Kinderkrankengeld und Antrag

Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026

Fieber in der Nacht, ein Anruf aus der Kita, Magen-Darm in der ganzen Gruppe: Kinder im Kita-Alter sind oft krank. Für berufstätige Eltern gibt es dafür die Kinderkrankentage. An diesen Tagen dürfen sie zu Hause bleiben und bekommen von der Krankenkasse Kinderkrankengeld statt Lohn. 2026 sind es mehr Tage als üblich, und diese Sonderregel läuft zum Jahresende aus.

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Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?

Der Anspruch gilt je Kind und je Elternteil, für Arbeitstage, nicht Kalendertage. Für 2026 gilt die erhöhte Zahl aus § 45 Abs. 2a SGB V:

2026ab 2027 (Gesetz, ohne Verlängerung)
je Kind und Elternteil15 Arbeitstage10 Arbeitstage
höchstens je Elternteil (mehrere Kinder)35 Arbeitstage25 Arbeitstage
Alleinerziehende je Kind30 Arbeitstage20 Arbeitstage
Alleinerziehende höchstens70 Arbeitstage50 Arbeitstage

Ein Paar mit einem Kind hat 2026 also zusammen 30 Tage: 15 für die Mutter, 15 für den Vater. Mit zwei Kindern sind es 30 je Elternteil, mit drei Kindern greift die Obergrenze von 35 je Elternteil.

Befristet bis 31.12.2026. Die höheren Zahlen gelten seit 2024 und sind bis Ende 2026 verlängert. Ohne neue Verlängerung gelten ab 2027 wieder die Grundwerte aus § 45 Abs. 2 SGB V: 10 Tage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 20.


Wer hat Anspruch?

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld, als Angestellte in der Regel.
  • Ihr Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert, zum Beispiel in der Familienversicherung.
  • Das Kind ist jünger als zwölf Jahre oder hat eine Behinderung und ist auf Hilfe angewiesen. Dann gibt es keine Altersgrenze.
  • Eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigt, dass das Kind betreut werden muss.
  • Niemand sonst im Haushalt kann das Kind betreuen.

Ist ein Kind privat versichert, gibt es kein Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Kasse. Den Anspruch auf unbezahlte Freistellung behalten gesetzlich versicherte Eltern aber auch dann. Privat versicherte Eltern und Beamte sollten in ihren Vertrag beziehungsweise die Beihilferegeln schauen.


Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Die Krankenkasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wer in den letzten zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen bekommen hat, etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, erhält 100 Prozent. Gedeckelt ist der Betrag 2026 auf 135,63 Euro pro Tag. Das sind 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr. Von dem Betrag gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit des Kindes den Lohn weiter, gibt es für diese Tage kein Kinderkrankengeld. Das ist nach § 616 BGB möglich, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag es nicht ausschließt.


So beantragen Sie Kinderkrankengeld

  1. Tag 1 Arbeitgeber informieren, so früh wie möglich und am besten noch vor Arbeitsbeginn.
  2. Tag 1 Ärztliche Bescheinigung holen: Sie ist ab dem ersten Tag nötig, eine Karenz wie bei der eigenen Krankmeldung gibt es nicht. Ist das Kind in der Praxis bekannt, geht das auch telefonisch für bis zu fünf Kalendertage.
  3. danach Bescheinigung an die Krankenkasse schicken, per App, Post oder über das Kundenportal, zusammen mit Ihrer Bankverbindung.
  4. Auszahlung Die Kasse fragt den Verdienst beim Arbeitgeber ab und zahlt dann aus, meist nach ein bis zwei Wochen.

Wenn das Kind im Krankenhaus ist

Wird das Kind stationär behandelt und ein Elternteil aus medizinischen Gründen als Begleitperson mitaufgenommen, gibt es Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1a SGB V. Diese Tage werden nicht auf die 15 beziehungsweise 30 Tage angerechnet. Den Anspruch hat jeweils nur ein Elternteil.


Wenn die Tage aufgebraucht sind

  • Unbezahlte Freistellung: Die Freistellung besteht weiter, nur ohne Geld von der Kasse.
  • Urlaub oder Überstunden einsetzen, das geht nur in Absprache mit dem Arbeitgeber.
  • Betreuung im Umfeld: Großeltern oder Freunde. Manche Städte und Familienzentren vermitteln eine Notfall-Betreuung für kranke Kinder.
  • Tage zwischen den Eltern verschieben: Das sieht das Gesetz nicht vor. Einzelne Kassen lassen es zu, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach.

Wann darf mein Kind wieder in die Kita? Bei Fieber gilt in den meisten Einrichtungen: erst nach 24 Stunden ohne Fieber und ohne fiebersenkende Mittel. Bei meldepflichtigen Krankheiten wie Masern, Windpocken oder Keuchhusten entscheidet nach § 34 Infektionsschutzgesetz die Ärztin oder der Arzt, wann das Kind wieder kommen darf. Fragen Sie im Zweifel in Ihrer Kita nach der Hausregel.

Wer ein Kind erwartet, findet im Familien-Zeitplan alle Termine von Mutterschutz bis Einschulung auf einen Blick. Mehr zu Geld für Familien: Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 45 SGB V (Abs. 2a für 2026); Höchstbetrag nach der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 2026. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse.


Häufige Fragen

Wie viele Kinderkrankentage habe ich 2026?

15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, höchstens 35 im Jahr. Alleinerziehende haben 30 Tage je Kind, höchstens 70.

Brauche ich schon am ersten Tag ein Attest?

Ja. Für Kinderkrankengeld braucht es ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung. Sie kann bei bekannten Kindern auch telefonisch ausgestellt werden, für bis zu fünf Tage.

Wie viel Geld bekomme ich?

90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit Einmalzahlungen 100 Prozent. 2026 sind es höchstens 135,63 Euro pro Tag, abzüglich Sozialabgaben.

Bis zu welchem Alter gibt es Kinderkrankentage?

Bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Zählen Krankenhaustage mit?

Nein. Wer als Begleitperson mit aufgenommen wird, bekommt Kinderkrankengeld, ohne dass die Tage vom Kontingent abgehen.