Lektion 1 Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Ziel dieser Lektion: Sie kennen die drei Bausteine des Elterngelds und wissen, wie sie sich kombinieren lassen.
| Baustein | Wie viel | Wie lange |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro | zusammen 12 Monate, mit Partnermonaten 14; nur bis zum 14. Lebensmonat |
| ElterngeldPlus | höchstens halb so viel wie Basiselterngeld | doppelt so lange: 1 Monat Basis = 2 Monate Plus, bis zum 32. Lebensmonat |
| Partnerschaftsbonus | zusätzliche Monate ElterngeldPlus | 2 bis 4 Monate, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten |
Die beiden Partnermonate gibt es, wenn auch der zweite Elternteil Elterngeld nimmt und dabei weniger verdient. Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate beziehen. ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn Sie in Teilzeit wieder arbeiten: Dann wird das Einkommen weniger stark angerechnet.
Wie viele Monate ElterngeldPlus ergibt ein Monat Basiselterngeld?
Statt eines Monats Basiselterngeld kann man zwei Monate ElterngeldPlus beziehen, in halber Höhe (§ 4 BEEG).
Lektion 2 Was steht uns zu?
Ziel dieser Lektion: Sie können grob einschätzen, wie hoch Ihr Elterngeld ist und ob Sie Anspruch haben.
So wird gerechnet
- Grundlage ist das Netto aus Erwerbstätigkeit der 12 Monate vor der Geburt, bei Angestellten vor dem Mutterschutz.
- Ersetzt werden 67 %. Über 1.200 Euro Netto sinkt der Satz schrittweise auf 65 %, unter 1.000 Euro steigt er bis auf 100 %.
- Wer vorher nichts verdient hat, bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro.
- Zuschläge: Geschwisterbonus (10 %, mindestens 75 Euro) für Familien mit kleinen Geschwisterkindern, Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind.
- Das Mutterschaftsgeld wird angerechnet: Die Monate des Mutterschutzes nach der Geburt zählen als Basiselterngeld-Monate der Mutter.
Wie hoch ist das Basiselterngeld höchstens im Monat?
Der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro, der Mindestbetrag bei 300 Euro (§ 2 BEEG).
Lektion 3 Gut planen: wer, wann, wie lange
Ziel dieser Lektion: Sie verteilen die Monate so, dass Sie keine verschenken.
- Gleichzeitig zu Hause? Basiselterngeld können beide Eltern nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen. Ausnahmen gelten bei Frühgeburt, Mehrlingen und Behinderung.
- Teilzeit: ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind für Eltern gedacht, die früh wieder arbeiten.
- Kita-Start mitdenken: Wann soll Ihr Kind betreut werden? Die Anmeldung läuft oft ein Jahr vorher.
- Elternzeit: ist etwas anderes als Elterngeld. Sie muss beim Arbeitgeber 7 Wochen vorher angemeldet werden, ab dem 3. Geburtstag 13 Wochen.
Ausrechnen lässt sich der Zeitplan mit dem Familien-Zeitplan und dem Elternzeit-Rechner.
Wie viele Monate dürfen beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?
Gleichzeitiges Basiselterngeld ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate möglich, mit Ausnahmen etwa bei Frühgeburt oder Mehrlingen (§ 4 BEEG).
Lektion 4 Der Antrag
Ziel dieser Lektion: Sie stellen den Antrag rechtzeitig und vollständig.
- vor der Geburt Unterlagen sammeln, Monate planen, die Elterngeldstelle des Wohnorts heraussuchen
- nach der Geburt Antrag stellen, in den meisten Ländern online über ElterngeldDigital. Rückwirkend gibt es Geld nur für drei Monate.
- Bescheid prüfen und bei Änderungen der Arbeitszeit die Elterngeldstelle informieren
Diese Unterlagen brauchen Sie meist
Für wie viele Monate zahlt die Elterngeldstelle rückwirkend?
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor dem Antrag gezahlt. Stellen Sie den Antrag deshalb bald nach der Geburt.
Geschafft! Im Elterngeld-Plan unten tragen Sie Monat für Monat ein, wer Basis, Plus oder Bonus bezieht. Verbindlich berechnet die Elterngeldstelle. Ausführlich nachlesen: Elterngeld.
