So funktioniert die Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Davon lassen sich bis zu 24 Monate auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag verschieben (§ 15 BEEG).
Angemeldet wird schriftlich beim Arbeitgeber: spätestens sieben Wochen vor Beginn, für Zeiten nach dem dritten Geburtstag 13 Wochen vorher. Dabei müssen Sie sich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen (§ 16 BEEG). Jeder Elternteil kann die Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen.
Bei der Mutter zählt die Mutterschutzfrist nach der Geburt bereits zur Elternzeit. Elterngeld ist eine eigene Leistung mit eigenem Antrag - mehr unter Elterngeld und Elternzeit verlängern.
Häufige Fragen
Wann muss ich die Elternzeit anmelden?
Spätestens sieben Wochen vor Beginn, für Zeiten nach dem dritten Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher - schriftlich mit Unterschrift.
Kann ich die Elternzeit später verlängern?
Innerhalb der ersten drei Jahre nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Deshalb lohnt es sich, die Planung früh mit der Kita-Anmeldung abzustimmen.
Ab wann kann der Vater Elternzeit nehmen?
Ab dem Tag der Geburt - auch gleichzeitig mit der Mutter.