Elternzeit verlängern
Von der kindergarten.info-Redaktion
Der Wunsch, die Elternzeit zu verlängern, bewegt viele Eltern und lässt sich auf unterschiedlichste Gründe zurückführen. Oftmals möchte man sich doch noch nicht so früh von dem Kind trennen und dieses in die Fremdbetreuung geben. In anderen Fällen ergeben sich während der laufenden Elternzeit Situationen, die die Rückkehr in den Beruf zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt unmöglich erscheinen lassen.
Auf dieser Seite
- Der Anspruch auf Elternzeit
- Die richtige Einteilung der Elternzeit
- Elternzeit verlängern - So geht’s
- Wann ist eine Verlängerung der Elternzeit möglich?
- Wie kann man die Elternzeit verkürzen?
- Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion:
- Planen Sie die Elternzeit richtig!
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber!
- Was ohne Zustimmung geht - und was nicht
- Fristen
- Was mit dem Geld ist
- Häufige Fragen
- Kann ich die Elternzeit einfach verlängern?
- Welche Frist gilt für die Anmeldung?
- Bekomme ich länger Elterngeld, wenn ich die Elternzeit verlängere?
Eine Verlängerung der Elternzeit ist dann vielfach die erste Wahl. Anders als vielfach angenommen, sind Mütter und Väter in dieser Entscheidung nicht vollkommen frei und können die Elternzeit somit nicht nach Belieben verlängern oder auch verkürzen. Es kann also durchaus problematisch sein, wenn man plötzlich eine längere Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. In Anbetracht der Tatsache, dass der Arbeitgeber Planungssicherheit benötigt, ist dies auch nur allzu gut verständlich.
Der Anspruch auf Elternzeit
In Zusammenhang mit der Elternzeit ist erst einmal der gesetzliche Anspruch zu ergründen. Werdende Eltern sollten sich schon früh damit auseinandersetzen und die Planung beginnen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Rechtsanspruch auf Elternzeit diese als unbezahlte Freistellung von der Arbeit vorsieht. Seitens des Arbeitgebers können junge Eltern somit auf keine Lohnfortzahlung oder ähnliche Unterstützungen hoffen. In vielen Fällen kann die Elternzeit aber mit dem Elterngeld kombiniert werden. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber um voneinander unabhängige Dinge.
Der Rechtsanspruch auf Elternzeit ergibt sich aus § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Voraussetzung dafür ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach dem deutschen Arbeitsrecht. Weiterhin muss der Antragsteller mit dem Kind, für dessen Betreuung und Erziehung die Elternzeit genutzt werden soll, in einem Haushalt leben. Entscheidend ist zudem, dass der betreffende Elternteil die Betreuung und Erziehung des Kindes auch tatsächlich selbst übernimmt. Allerdings ist es durchaus legitim und möglich, Unterstützung beispielsweise aus der Familie während der Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
Die richtige Einteilung der Elternzeit
Der Anspruch auf Elternzeit beläuft sich grundsätzlich auf bis zu drei Jahre, die allerdings nicht zwingend unmittelbar nach der Geburt in Anspruch genommen werden müssen. Eltern können sich die Elternzeit einteilen und zudem auch untereinander aufteilen. Eine rundum durchdachte Planung ist daher das A und O.
Zunächst ist festzuhalten, dass der Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des betreffenden Kindes besteht. Weiterhin sollten Eltern allerdings auch wissen, dass ein Teil der Elternzeit durchaus auch auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden und dann zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden kann. Bei ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern gilt diese Regelung für bis zu 24 Monate der Elternzeit.
Elternzeit verlängern - So geht’s
Um Elternzeit in Anspruch zu nehmen, muss man einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellen. Dieser muss nicht nur fristgerecht gestellt werden, sondern auch Auskunft darüber geben, wie lange der Erziehungsurlaub ausfallen soll.
Ein einmal gestellter Antrag kann nicht mehr zurückgenommen oder verändert werden, so dass eine spätere Verlängerung der Elternzeit nicht vorgesehen ist. Der Chef muss dem also grundsätzlich nicht zustimmen. Nichtsdestotrotz kann man mitunter von dessen Verständnis und Kulanz profitieren. Einen allgemeinen Anspruch auf die Verlängerung der Elternzeit besteht dahingegen nicht, weshalb das Einverständnis des Arbeitgebers ausschlaggebend ist.
Dies gilt immer dann, wenn der bestehende Zeitabschnitt der Elternzeit ausgedehnt werden soll. Wer allerdings noch nicht die vollen drei Jahre ausgeschöpft hat, kann ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal in Elternzeit gehen.
Wann ist eine Verlängerung der Elternzeit möglich?
In der Regel hängt die Bewilligung einer Elternzeit-Verlängerung davon ab, ob der Chef wohlwollend auf das Vorhaben reagiert oder an der gesetzlichen Regelung festhält. Es gibt allerdings auch Sonderfälle, in denen die Elternzeit mitunter ohne Einverständnis des Arbeitgebers verlängert werden kann. Dies gilt vor allem in den folgenden Situationen:
- erneute Schwangerschaft
- Geburt eines weiteren Kindes
- Partner kann seinen Anspruch auf Elternzeit nicht geltend machen
- schwere Erkrankung
Wie kann man die Elternzeit verkürzen?
Bei der Planung der Elternzeit kann es mitunter auch vorkommen, dass diese zu lang angesetzt wurde. Wenn sich beispielsweise die finanzielle Situation während der Elternzeit verändert, kann eine rasche Rückkehr in den Beruf zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz erforderlich sein. Mitunter sehnt man sich aber auch einfach wieder nach dem Arbeitsalltag. In einem solchen Fall kann man um eine Verkürzung der Elternzeit bitten, die der Chef allerdings nicht genehmigen muss.
Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion:
Die Verlängerung der Elternzeit kann zuweilen eine heikle Angelegenheit sein, weshalb junge Eltern gutgemeinte Ratschläge gerne annehmen. Im Folgenden gibt es zwei Tipps aus unserer Redaktion, die dabei helfen sollen, dass dieses Vorhaben gelingt. Garantien kann es allerdings nicht geben, weshalb es im Idealfall gar nicht erforderlich ist, die Elternzeit zu verlängern.
Planen Sie die Elternzeit richtig!
Im optimalen Fall ist keine Verlängerung der Elternzeit erforderlich, weil alles von Anfang an bedacht wurde. Junge Eltern sollten die Elternzeit sorgfältig planen, so dass sie auf eine etwaige Verlängerung verzichten können. Dadurch erspart man sich viele Probleme und kann die Zeit gemeinsam mit dem Nachwuchs in vollen Zügen genießen.
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber!
Falls es trotz sorgfältiger Planung dazu kommt, dass man die Elternzeit verlängern oder auch verkürzen möchte, sollte man sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und diesen mit dem Wunsch konfrontieren. Grundsätzlich sind Verlängerungen und Verkürzungen der Elternzeit nur mit Einverständnis des Arbeitgebers möglich. Daher ist es wichtig, das offene Gespräch zu suchen und den eigenen Standpunkt darzulegen. Mitunter zeigt der Chef Verständnis und ist durchaus bereit, Lösungswege zu suchen.
Was ohne Zustimmung geht - und was nicht
| Vorhaben | Zustimmung nötig? |
|---|---|
| angemeldete Elternzeit innerhalb der ersten drei Jahre verlängern | ja - der Arbeitgeber muss zustimmen |
| Anteil zwischen drittem und achtem Geburtstag nehmen | der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen |
| Elternzeit vorzeitig beenden | grundsätzlich Zustimmung nötig |
| Teilzeit während der Elternzeit | Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen |
Der wichtigste Punkt für die Planung: Die Bindung an die Anmeldung ist streng. Wer für zwei Jahre anmeldet, kommt nicht ohne Weiteres auf drei. Deshalb raten Beratungsstellen dazu, zunächst nur die ersten zwei Jahre verbindlich anzumelden und das dritte offen zu lassen - das lässt sich später leichter nachschieben als zurücknehmen.
Fristen
- Sieben Wochen vor Beginn anmelden, wenn die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag genommen wird
- 13 Wochen vor Beginn, wenn sie zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegt
- immer schriftlich mit Unterschrift - eine E-Mail genügt nicht
Was mit dem Geld ist
Elternzeit und Elterngeld laufen getrennt: Wer die Elternzeit verlängert, bekommt nicht automatisch länger Elterngeld. Die Bezugsmonate sind eigenständig geregelt und müssen bei der Elterngeldstelle beantragt werden.
Während der gesamten Elternzeit besteht Kündigungsschutz - ab der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn.
Ausrechnen: Elternzeit-Rechner - Anmeldefrist und Ende der Elternzeit für Ihr Kind ausrechnen.
Häufige Fragen
Kann ich die Elternzeit einfach verlängern?
Innerhalb der ersten drei Jahre nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Deshalb empfiehlt sich, zunächst nur zwei Jahre anzumelden.
Welche Frist gilt für die Anmeldung?
Sieben Wochen vor Beginn, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag 13 Wochen. Immer schriftlich mit Unterschrift.
Bekomme ich länger Elterngeld, wenn ich die Elternzeit verlängere?
Nein. Beides ist getrennt geregelt und wird bei verschiedenen Stellen beantragt.
