Familienkasse - Wissenswertes über die Familienkasse
Von der kindergarten.info-Redaktion
Dass eine Elternschaft eine große Herausforderung ist, steht außer Frage, schließlich muss man dem Nachwuchs gerecht werden und diesen zu eigenständigen Menschen und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft erziehen. Zusätzlich erleben Familien in Deutschland teilweise einen regelrechten Behördenwahnsinn und haben mit diversen Ämtern zu tun. Erwähnenswert ist hier unter anderem auch die Familienkasse.
Auf dieser Seite
- So ist die Familienkasse organisiert
- Diese Aufgaben hat die Familienkasse
- Das sind die Leistungen der Familienkasse
- Diese Familienkasse ist zuständig
- So erreicht man die Familienkasse
- 5 Quicktipps für den Umgang mit der Familienkasse
- Checkliste für die Suche nach der zuständigen Familienkasse
- Wofür die Familienkasse zuständig ist
- Welche Familienkasse für Sie
- Was Sie melden müssen
- Häufige Fragen
- Welche Familienkasse ist für mich zuständig?
- Ist die Familienkasse auch für Elterngeld zuständig?
- Was muss ich melden?
Die Familienkasse ist allerdings nicht nur für frisch gebackene Eltern eine wichtige Adresse, sondern für alle Familien mit Kindern. Diese haben gegebenenfalls Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag. Beide Leistungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Familienkassen, weshalb es sich lohnt, sich näher mit dieser Institution zu befassen. Hier erfahren Interessierte viel Wissenswertes und wissen so ganz genau, mit welchen Anliegen sie bei der Familienkasse an der richtigen Adresse sind.
So ist die Familienkasse organisiert
Zunächst ist die Organisation der Familienkasse wissenswert. Diese kommt einerseits als Bundesfinanzbehörde daher und ist andererseits bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt. Bundesweit existieren rund 8.000 dezentrale Familienkassen im Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber und 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Letztere kümmern sich um Familien, in denen kein Elternteil im öffentlich-rechtlichen Bereich tätig ist.
Die Familienkassen in Deutschland agieren im Auftrag der Bundesfinanzverwaltung, schließlich handelt es sich um Bundesfinanzbehörden. Die Aufsicht obliegt dabei dem Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt.
Diese Aufgaben hat die Familienkasse
Die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag sind die zentralen Aufgaben der Familienkasse. Diese Aufgaben nimmt die Familienkasse für die Bundesfinanzverwaltung wahr. Die Verwaltung der Familienkasse ist dahingegen eine Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit.
Das Aufgabenspektrum der Familienkasse reicht von Beratungen über die Antragsbearbeitung bis hin zur Auszahlung der jeweiligen Leistungen. Familien mit Kindergeldanspruch sind hier folglich an der richtigen Adresse.
Das sind die Leistungen der Familienkasse
Welche Leistungen in den Zuständigkeitsbereich der Familienkasse fallen, liegt mehr oder weniger auf der Hand. Nichtsdestotrotz gibt es nachfolgend eine Übersicht zur besseren Verständlichkeit.
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Kinderbonus
Diese Familienkasse ist zuständig
Wenn es um das Kindergeld oder den Kinderzuschlag geht, liegt es auf der Hand, dass die Familienkasse die richtige Anlaufstelle ist. Dabei stellt sich nun aber die Frage, welche Familienkasse zuständig ist. Die Familienkassen der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind für ihre Mitarbeitenden zuständig. Wer also im öffentlich-rechtlichen Bereich tätig ist, bezieht hierüber das Kindergeld für seinen Nachwuchs. In den meisten Fällen ist dies aber nicht der Fall und stattdessen eine Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Die richtige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu finden, ist in der Praxis gar nicht so schwer. Jede Kindergeldkasse hat ein bestimmtes Einzugsgebiet, das sie abdeckt. Der Wohnort ist somit ausschlaggebend dafür, welche Familienkasse zuständig ist.
So erreicht man die Familienkasse
Grundsätzlich kann man zwar einen Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren, doch bei Belangen, die die Familienkasse betreffen, ist dies in der Regel nicht erforderlich.
Stattdessen erreicht man diese per Telefon, Mail oder klassisch auf dem Postweg. Auf diese Art und Weise lässt sich die Kommunikation mit der Familienkasse gut bewerkstelligen.
5 Quicktipps für den Umgang mit der Familienkasse
Besteht ein Anspruch auf Leistungen der Familienkassen, kann man diesen auch geltend machen. Die Familienkasse hat keinen Ermessensspielraum, sondern setzt die rechtlichen Grundlagen in der behördlichen Praxis um.
Trotzdem schadet es nicht, zu wissen, worauf es im Umgang mit der Familienkasse ankommt. Die folgenden Tipps können helfen, die Kommunikation zu verbessern und den Prozess der Antragstellung zu vereinfachen.
- Lassen Sie sich ausführlich beraten!
- Wenden Sie sich stets an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in!
- Informieren Sie die Familienkasse stets über relevante Veränderungen!
- Reichen Sie erforderliche Nachweise immer möglichst früh ein!
- Nutzen Sie die Online-Angebote der Familienkasse!
Checkliste für die Suche nach der zuständigen Familienkasse
Wer bei keinem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber beschäftigt ist, muss sich in Sachen Kindergeld an eine der 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit wenden.
Diejenigen, die sich fragen, welche Familienkasse für sie zuständig ist, sollten folgendermaßen vorgehen:
- Kindergeldempfänger/in definieren
Zunächst muss erörtert werden, wer Kindergeldempfänger/in ist, denn dies kann immer nur eine Person sein. - Dienststellensuche anhand des Wohnortes
Im nächsten Schritt kann anhand des Wohnortes des Kindergeldempfängers die Dienststellensuche vorgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit ist dabei gerne behilflich.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es in Deutschland nur eine Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gibt. Diese unterhält aber 14 Dienststellen, deren Zuständigkeitsbereiche variieren.
Beträge und Fristen ändern sich jährlich. Dieser Beitrag beschreibt, wie die Leistung funktioniert und wo sie beantragt wird. Die aktuellen Sätze nennt die zuständige Stelle - für Kindergeld und Kinderzuschlag die Familienkasse, für Elterngeld die Elterngeldstelle des Landes.
Wofür die Familienkasse zuständig ist
- Kindergeld - Antrag, Zahlung, Änderungen
- Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen
- Bescheinigungen über den Bezug, etwa für andere Behörden
Nicht zuständig ist sie für Elterngeld - das läuft über die Elterngeldstelle des Landes - und nicht für Kita-Beiträge, die über die Kommune geregelt werden.
Welche Familienkasse für Sie
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort, nicht nach dem Arbeitsplatz. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben eine eigene Familienkasse beim Dienstherrn. Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Suche, in der sich die zuständige Stelle über die Postleitzahl finden lässt.
Was Sie melden müssen
Änderungen, die den Anspruch berühren, sind mitzuteilen - sonst drohen Rückforderungen:
- Umzug oder Wechsel der Bankverbindung
- Ende oder Wechsel der Ausbildung des Kindes
- Auszug des Kindes oder Wechsel des Haushalts
- längerer Aufenthalt im Ausland
- Trennung der Eltern
Einzelheiten zum Anspruch stehen unter Kindergeld.
Häufige Fragen
Welche Familienkasse ist für mich zuständig?
Die am Wohnort. Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben eine eigene Familienkasse beim Dienstherrn.
Ist die Familienkasse auch für Elterngeld zuständig?
Nein. Elterngeld läuft über die Elterngeldstelle des Bundeslandes.
Was muss ich melden?
Umzug, Kontowechsel, Ende der Ausbildung, Auszug des Kindes, Trennung und längere Auslandsaufenthalte. Sonst drohen Rückforderungen.
