Kindergeldantrag

Die meisten Familien in Deutschland stellen auch einen Kindergeldantrag und wollen auf diese Art und Weise einen Anspruch auf Kindergeld geltend machen. Die deutsche Familienpolitik hat damit ein Instrument zur finanziellen Förderung von Familien geschaffen, das für einen Familienleistungsausgleich sorgen soll. Das Kindergeld kann als Sozialleistung und als Steuervergütung in Zusammenhang mit der Einkommensteuer in Erscheinung treten.

Als Teil des Familienleistungsausgleichs soll das Kindergeld für eine Freistellung des Existenzminimums des Kindes dienen. Insbesondere Eltern mit geringem Einkommen sollen so vom Kindergeld profitieren und auf diese Art und Weise finanziell entlastet werden. Als Sozialleistung soll das Kindergeld dazu beitragen, die verfassungsrechtlich garantierte Freistellung des Existenzminimums des Kindes sicherzustellen. Auf den ersten Blick wirkt dies vielleicht etwas komplex, weshalb sich Familien mit Kindern intensiv mit dem Thema Kindergeld auseinandersetzen sollten.

Der Anspruch auf Kindergeld

Vorrangig sollte erst einmal ergründet werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Grundsätzlich wird Kindergeld für alle minderjährigen Kinder gezahlt. Anspruchsberechtigt sind im Allgemeinen die Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern, in deren Haushalt das Kind lebt, wobei immer nur ein Elternteil Kindergeld beantragen kann. Mitunter kann dies auch für Stiefeltern und Großeltern gelten.

Wichtig ist dabei, dass der Antragsteller in Deutschland steuerpflichtig oder der deutschen Arbeitslosenversicherung entsprechend hierzulande versicherungspflichtig ist. Eine weitere Bedingung für den Anspruch auf Kindergeld ist, dass der Wohnort in Deutschland, dem EU-Ausland, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz liegt.

Obgleich grundsätzlich die Eltern anspruchsberechtigt sind, können Kinder mitunter auch für sich selbst Kindergeld erhalten. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie einen eigenen Haushalt führen und keinen Unterhalt seitens der Eltern erhalten.

Da zudem auch gewisse Altersgrenzen gelten, ist zu beachten, dass im Allgemeinen für die folgenden Personen Kindergeld gezahlt wird:

  • Minderjährige
  • erwerbslose Kinder unter 21 Jahren
  • Kinder unter 25 Jahren, die sich in Ausbildung oder auf Ausbildungssuche befinden
  • Kinder mit Behinderung

Höhe des Kindergeldes

Die Höhe des Kindergeldes hängt nicht wie andere Leistungen von den jeweiligen Einkommensverhältnissen ab, sondern ergibt sich aus einem gesetzlich definierten Pauschalbetrag. Dementsprechend werden ab 2018 für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro monatlich gezahlt. Für das dritte Kind beläuft sich das monatliche Kindergeld auf 200 Euro, während ab dem vierten Kind jeweils 225 Euro Kindergeld gezahlt wird.

Wenn es um die Auszahlung des Kindergeldes geht, ist nicht nur die Höhe relevant. Zugleich stellt sich auch die Frage, ob die Zahlung von Kindergeld gewährt wird oder stattdessen der steuerliche Abzug der Kinderfreibeträge erfolgt. Das Finanzamt nimmt eine solche Günstigerprüfung vor und ermittelt im Zuge dessen, welche Variante für die Einkommenssituation der Familie vorteilhafter ist.

Gesetzesgrundlage für das Kindergeld

Die gesetzlichen Grundlagen für den in Deutschland bestehenden Kindergeldanspruch finden sich einerseits im Bundeskindergeldgesetz, andererseits ist aber auch das Einkommensteuergesetz relevant. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass Kindergeld als Sozialleistung oder auch als Steuervorteil in Form von Kinderfreibeträgen gewährt werden kann. Dementsprechend sind das Einkommensteuergesetz und das Bundeskindergeldgesetz gleichermaßen von Bedeutung für das Kindergeld in der Bundesrepublik Deutschland.

Kindergeld beantragen

Eine automatische Zahlung des Kindergeldes erfolgt nicht, weshalb Eltern stets einen entsprechenden Antrag stellen müssen, um den betreffenden Anspruch geltend zu machen. Der ist stets an die örtlich zuständige Familienkasse zu richten, die eine Einrichtung der Agentur für Arbeit darstellt. Diese prüft dann die Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs und zahlt dieses dann gegebenenfalls monatlich aus.

Grundsätzlich sollten sich Eltern dabei nicht allzu viel Zeit lassen, denn das beantragte Kindergeld kann für höchstens sechs Monate rückwirkend gezahlt werden. Weiter zurückliegende Zeiträume werden folglich nicht berücksichtigt, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch vorlagen oder nicht.

Wie lange es dann von der Antragstellung bis zum Bescheid der Familienkasse dauert, ist dahingegen irrelevant, da es ausschließlich auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt.

Erforderliche Unterlagen für den Kindergeldantrag

Der obligatorische Kindergeldantrag kann gestellt werden, indem man das betreffende Formular ausfüllt und an die Familienkasse sendet. Darin sind zahlreiche Angaben zu machen, wie zum Beispiel die eigene Steuernummer sowie die Identifikationsnummer des betreffenden Kindes.

Zudem bedarf es noch weiterer Unterlagen. In erster Linie ist eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizufügen. Wer das Kind erst später in seinen Haushalt aufnimmt, muss stattdessen eine Haushaltsbescheinigung vorlegen.

Im Falle volljähriger Kinder ist dem Kindergeldantrag zudem eine Schulbescheidung, eine Ausbildungsbescheinigung oder ein Studiennachweis beizulegen.

5 Quicktipps für eine schnelle Bearbeitung des Kindergeldantrags

Unabhängig davon, ob es um Kindergeld für ein neugeborenes Kind oder ein Kind über 18 Jahren geht, sollte zwischen der Antragstellung und der ersten Auszahlung nicht zu viel Zeit vergehen. Als Antragsteller/in kann man wesentlich dazu beitragen, dass es etwas schneller geht.

Passend dazu gibt es die folgenden Tipps:

  • Füllen Sie den Kindergeldantrag gut leserlich oder am PC aus!
  • Tragen Sie stets Ihre Steuer-ID sowie die Steuer-ID des Kindes ein!
  • Fügen Sie alle geforderten Unterlagen bei, damit Sie nichts mehr nachreichen müssen!
  • Beantragen Sie das Kindergeld bereits vor der Geburt und reichen Sie später die Geburtsurkunde sowie die Steuer-ID des Kindes nach!
  • Schicken Sie den Kindergeldantrag direkt an die richtige Stelle!

Wann ist der ideale Zeitpunkt für den Kindergeldantrag?

Grundsätzlich wird das Kindergeld auch rückwirkend gezahlt, sodass man eigentlich nicht in Eile ist. Wer aber schnellstmöglich die erste Zahlung erhalten möchte, kann bereits vor der Geburt des Kindes tätig werden und den Antrag einreichen.

Ansonsten sollte man dies nach der Geburt erledigen, denn die Bearbeitung nimmt für gewöhnlich 1 bis 2 Monate in Anspruch.

Wer kann Kindergeld beantragen?

Kindergeld wird stets an ein Elternteil ausgezahlt und steht demjenigen zu, bei dem das betreffende Kind lebt. Bei zusammenlebenden Eltern ist es demnach irrelevant, wer das Kindergeld beantragt. Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern und teilweise sogar Großeltern Kindergeld beantragen, sofern sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und es regelmäßig versorgen.

Darüber hinaus muss der Wohnort in Deutschland liegen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland in Betracht kommt. Hier bedarf es im Einzelfall einer genauen Recherche.

Checkliste für den Online-Kindergeldantrag

Heutzutage ist es möglich, Kindergeld online zu beantragen. Die zunehmende Digitalisierung vereinfacht somit auch einige Behördengänge und Formalitäten.

Eltern, die Kindergeld beantragen möchten und die flexiblen Online-Lösungen zu schätzen wissen, sollten die folgende Checkliste abarbeiten, damit der Online-Kindergeldantrag zu einer raschen Bearbeitung führt:

  • Steueridentifikationsnummer bereitlegen
  • arbeitsagentur.de aufrufen
  • erforderliche Angaben machen
  • Kindergeldantrag ausdrucken und unterschreiben
  • Kindergeldantrag per Post versenden

Auf den ersten Blick entsteht der Eindruck, man könne das Kindergeld heute vollkommen digital beantragen. Der erforderliche Postversand des eigenhändig unterschriebenen Antrags zeigt jedoch, dass die Digitalisierung doch noch nicht so weit fortgeschritten ist.