Kostenloser Kindergarten auf dem Vormarsch

Von der kindergarten.info-Redaktion

Nichtsdestotrotz werden die Eltern vielfach zur Kasse gebeten und mit teilweise hohen Kosten konfrontiert, die das verfügbare Familieneinkommen schmälern. Es bleibt also nicht aus, dass junge Eltern rechnen müssen, wenn es um die Finanzierung des Kindergartenplatzes geht.

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Vater bringt sein Kind morgens zum Eingang des Kindergartens

Die Kosten eines Kindergartenplatzes

Dass der Unterhalt einer Betreuungseinrichtung Kosten verursacht, ist selbstverständlich und somit Fakt. Die Räumlichkeiten, das Personal, die Verpflegung und viele weitere Faktoren treiben die Kosten der Kinderbetreuung in die Höhe. Je nach Träger kann es allerdings große Unterschiede geben. Zudem wird vielen Kindergärten eine öffentliche Förderung zuteil, wodurch die Finanzierung des laufenden Betriebes sichergestellt wird. Statistischen Erhebungen zufolge sollen die jährlichen Ausgaben für einen Kindergartenplatz bei rund 6.000 Euro liegen. Personal-, Betriebs- und Sachkosten ergeben diese Summe, müssen aber in den meisten Fällen nicht komplett von den Eltern getragen werden. Zumindest sofern es sich um keinen privaten Kindergarten handelt, wird die Betreuung seitens der Stadt bezuschusst.


Der Elternbeitrag im Kindergarten

In der Regel werden Eltern von Kindergartenkindern zur Kasse gebeten und müssen sich zumindest an den Kosten des Betreuungsplatzes beteiligen. Wie hoch der jeweilige Elternbeitrag konkret ausfällt, lässt sich pauschal nicht beziffern und ergibt sich vor allem aus der örtlichen Gebührensatzung. Darin sind üblicherweise keine pauschalen Beträge definiert, so dass sich die Höhe des Elternbeitrages auf Basis der kommunalen Gebührensatzung aus dem jeweiligen Einzelfall ergibt. Die folgenden Faktoren sind dabei maßgebend:

  • Familieneinkommen
  • Betreuungsstunden
  • Essensgeld
  • Geschwister-Ermäßigungen

Es kann allerdings auch einkommensunabhängige Kita-Gebühren geben, die somit für alle Familien gleich sind und keine soziale Staffelung vorsehen.


Immer mehr Kindergartenplätze werden kostenlos

Dass Eltern, die ihren Nachwuchs in den Kindergarten schicken, zur Kasse gebeten werden, wird vielfach kritisiert. Vielerorts tut sich allerdings allmählich etwas, denn es gibt immer mehr kostenfreie Kindergartenplätze. Diese sind demnach auf dem Vormarsch und entlasten junge Familien erheblich.

Diese müssen also nicht darüber nachdenken, wie sie den Elternbeitrag bezahlen sollen, sondern können die Kinderbetreuung kostenlos in Anspruch nehmen. Dies entlastet vor allem Familien mit geringem Einkommen, die die Kita-Gebühren ansonsten besonders stark belasten.


Kindergartenkosten können teilweise stark variieren

Dass ein Kindergartenplatz nichtsdestotrotz Kosten verursacht, liegt jedoch in der Natur der Sache und lässt sich nicht ändern. In einigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wurde dennoch die Gebührenfreiheit des Kindergartens beschlossen. Die Eltern werden demnach nicht mehr zur Kasse gebeten, so dass die Finanzierung der Kita-Plätze vor allem dem Bund, den Ländern sowie den Kommunen obliegt.

Weiterhin ist zu beachten, dass für den kostenlosen Besuch des Kindergartens oftmals strenge Rahmenbedingungen gelten. So werden nur gewisse Zeiträume übernommen, während ansonsten durchaus noch Kosten anfallen können. Eltern, die auf einen gebührenfreien Kita-Platz hoffen, sollten sich folglich über die örtlichen Begebenheiten informieren. Einkommensschwache Familien haben aber ohnehin die Möglichkeit, eine Befreiung von den Gebühren zu beantragen.


Beitragsfreiheit ist Ländersache

Einen bundesweit kostenlosen Kindergarten gibt es nicht. Jedes Land entscheidet selbst, ob und wie viele Jahre beitragsfrei sind - und die Regelungen ändern sich. Grob lassen sich drei Modelle unterscheiden:

ModellWie es funktioniert
Volle Beitragsfreiheit alle Kita-Jahre ohne Beitrag, teils mit Stundenbegrenzung
Teilweise Freiheit meist die letzten ein bis zwei Jahre vor der Einschulung
Einkommensabhängig Beitrag nach Einkommen, unter einer Grenze null

Kostenlos heißt nie umsonst. Auch bei voller Beitragsfreiheit bleiben das Essensgeld und meist Pauschalen für Getränke, Bastelmaterial und Ausflüge. Zusammen kommen leicht 60 bis 120 Euro im Monat zusammen.

Was zusätzlich hilft

  • Beitragserlass nach § 90 SGB VIII: Das Jugendamt übernimmt den Beitrag, wenn er den Eltern nicht zuzumuten ist - unabhängig vom Landesmodell
  • Bildung und Teilhabe: Zuschuss zum Mittagessen und zu Ausflügen
  • Geschwisterermässigung, in fast allen Kommunen
  • Kinderzuschlag, der zugleich den Beitrag entfallen lassen kann

Der Antrag nach § 90 wird oft übersehen, weil er nicht in den Kita-Unterlagen steht. Zuständig ist das Jugendamt, nicht die Einrichtung.

Wie sich die Beiträge im Einzelnen zusammensetzen, steht unter Kindergarten-Kosten.


Häufige Fragen

In welchen Bundesländern ist die Kita kostenlos?

Das wechselt und reicht von voller Beitragsfreiheit über einzelne freie Jahre bis zu einkommensabhängigen Staffeln. Verbindlich ist die Satzung der Kommune.

Was zahle ich trotz Beitragsfreiheit?

Das Essensgeld und meist Pauschalen für Getränke, Material und Ausflüge - zusammen oft 60 bis 120 Euro monatlich.

Was ist der Beitragserlass nach § 90 SGB VIII?

Das Jugendamt übernimmt den Kita-Beitrag, wenn er den Eltern nicht zuzumuten ist. Der Antrag läuft über das Jugendamt, nicht über die Kita.