Finanzielle Hilfen für Alleinerziehende in Deutschland

Von der kindergarten.info-Redaktion

Alleinerziehende Mütter und Väter leisten viel, denn sie tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder und müssen dafür Sorge tragen, dass es diesen an nichts fehlt. Wenn die Eltern getrennt sind oder ein Elternteil verstorben ist, ergibt sich für den alleinerziehenden Elternteil eine in vielerlei Hinsicht belastende Situation.

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Alleinerziehende Mutter bereitet mit ihrem Kind das Frühstück zu

Der Nachwuchs soll aber nicht darunter leiden. Daher gibt es in Deutschland verschiedene finanzielle Hilfen für Alleinerziehende. Wer dazu weiterführende Informationen sucht, wird im Folgenden fündig.

Diese finanziellen Hilfen gibt es für Alleinerziehende in Deutschland

Alleinerziehende stellen sich vielfach die Frage, welche Gelder ihnen zustehen. Die finanzielle Situation der Familie ist hier ausschlaggebend, denn einige Hilfen werden nur Bedürftigen gewährt. In anderen Fällen gibt es stets Geld für Alleinerziehende.

Die nachfolgende Übersicht listet die verschiedenen finanziellen Hilfen auf, die Alleinerziehende beantragen können:

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Kinderzuschlag
  • Kindesunterhalt
  • Halbwaisenrente
  • Unterhaltsvorschuss
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ermäßigungen für Alleinerziehende

Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen können zudem häufig Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Das zeigt sich beispielsweise bei der Kinderbetreuung.

Hier müssen sie nur wenig oder gar nichts zuzahlen. Durch eine solche Ermäßigung steigt zwar nicht das Familieneinkommen, aber das knappe Budget der Familie wird merklich entlastet.

5 Tipps zur Beantragung finanzieller Hilfe als Alleinerziehende/r

Alleinerziehende, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfe geltend machen möchten, müssen im Zuge dessen die eine oder andere Hürde nehmen.

Die folgenden Tipps können diesen Prozess erleichtern und die Antragstellung unterstützen:

  • Informieren Sie sich über die Voraussetzungen der jeweiligen finanziellen Hilfe!
  • Stellen Sie alle Unterlagen hinsichtlich des Familieneinkommens zusammen!
  • Laden Sie sich die erforderlichen Formulare herunter und füllen Sie sie vorab aus!
  • Nehmen Sie gegebenenfalls Hilfe beim Ausfüllen des Antrags in Anspruch!
  • Suchen Sie sich Hilfe bei einer Beratungsstelle!

Checkliste: Hartz IV für Alleinerziehende

Alleinerziehende können oftmals keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder nur in geringem Umfang arbeiten, weshalb sie mitunter auf Hartz IV angewiesen sind.

Neben dem allgemeinen Regelsatz können sie auch die folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • Erstausstattung fürs Baby
  • Kinderbetreuungskosten
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

Zusätzlich hat noch jedes Kind Anspruch auf einen altersabhängigen Regelsatz.

Warum geraten Alleinerziehende besonders häufig in finanzielle Not?

Alleinerziehende Mütter und Väter geraten besonders häufig in finanzielle Not. Das liegt vor allem daran, dass es keinen Partner gibt, der zum Familieneinkommen beiträgt. Gleichzeitig können sie wegen der Kinder mitunter nur in Teilzeit oder gar nicht arbeiten.

In Verbindung mit den Kosten, die Kinder verursachen, ergibt sich so schnell eine gewisse Geldnot, die finanzielle Unterstützung erforderlich macht.

Wo können Alleinerziehende finanzielle Unterstützung erhalten?

Dass es eine ganze Reihe an finanziellen Hilfen für Alleinerziehende gibt, ist kein Geheimnis. Mütter und Väter fragen sich allerdings, wohin sie sich wenden können.

Grundsätzlich sind die folgenden Stellen die richtigen Anlaufstellen:

  • Jugendamt
  • Arbeitsamt
  • Sozialamt

Welche weiteren Ansprüche haben Alleinerziehende?

Alleinerziehende können unterschiedliche finanzielle Unterstützung erhalten. Darüber hinaus stehen ihnen mehr Kinderkrankentage zu.

Zudem können sie im Falle eines Kur- oder Krankenhausaufenthalts eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen. Es gibt folglich noch weitere Unterstützung für alleinerziehende Mütter und Väter.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Alleinerziehende tragen die Verantwortung für ihren Nachwuchs allein und stehen somit unter enormem Druck. Zugleich sind finanzielle Nöte nicht selten und erschweren die Situation. Der folgende Tipp soll Alleinerziehenden helfen, die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die sie brauchen.

Lassen Sie sich rund um finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten beraten!

Finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist keine Schande und sollte kein Grund sein, sich zu schämen. Stattdessen sollten Alleinerziehende ihre Ansprüche kennen und diese auch durchsetzen. So können sie ihrer Familie bestmögliche Bedingungen bieten.

Dementsprechend sollten sich Alleinerziehende nicht scheuen, sich beraten zu lassen. Das Jugendamt und das Arbeitsamt kommen hier als erste Anlaufstellen in Betracht. Indem Alleinerziehende ihre finanzielle Situation offenlegen, erfahren sie im Zuge der Beratung von ihren Ansprüchen und können gegebenenfalls direkt die richtigen Anträge stellen.


Die Leistungen im Überblick

LeistungWofürWo beantragen
Unterhaltsvorschuss wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt Jugendamt
Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld bei kleinem Einkommen Familienkasse
Wohngeld Zuschuss zur MieteWohngeldstelle der Gemeinde
Bildung und Teilhabe Mittagessen, Ausflüge, Vereinsbeitrag, Lernförderung Jobcenter oder Kommune
Entlastungsbetrag Steuerfreibetrag über die Steuerklasse II Finanzamt
Beitragserlass Kita Übernahme des Kita-Beitrags nach § 90 SGB VIII Jugendamt

Reihenfolge beachten: Kinderzuschlag und Wohngeld gehen dem Bürgergeld vor. Wer beides beantragt und damit über die Bedarfsgrenze kommt, bleibt aus dem Bürgergeld-Bezug heraus - das erspart Anrechnungen und Auflagen.

Was oft übersehen wird

  • Steuerklasse II muss beim Finanzamt beantragt werden, sie kommt nicht automatisch mit der Trennung
  • Der Beitragserlass für die Kita läuft über das Jugendamt, nicht über die Einrichtung - in den Kita-Unterlagen steht er meist nicht
  • Unterhaltsvorschuss gibt es bis zum 18. Geburtstag, ab 12 Jahren allerdings mit Zusatzbedingungen
  • Beratung ist kostenlos bei Caritas, Diakonie, pro familia und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter

Die einzelnen Leistungen beschreiben Kinderzuschlag und Kindergeldantrag.


Häufige Fragen

Welche Hilfen gibt es für Alleinerziehende?

Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, Wohngeld, Bildung und Teilhabe, die Steuerklasse II und der Erlass des Kita-Beitrags.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Das Jugendamt zahlt, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt leistet, und holt sich das Geld dort zurück.

Sollte ich Bürgergeld oder Kinderzuschlag beantragen?

Kinderzuschlag und Wohngeld gehen vor. Reichen sie aus, bleibt man aus dem Bürgergeld-Bezug heraus.