Kostenloser Kurs für Fachkräfte

Kinderschutz in der Kita

Schutzauftrag, Anzeichen, richtig handeln und dokumentieren, Hilfe holen.

4 Lektionenca. 20 Minutenkostenlosohne Anmeldung

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Wichtig: Dieser Kurs ist eine Einführung. Er ersetzt keine Fortbildung zum Kinderschutz und nicht das Schutzkonzept Ihres Trägers. Bei akuter Gefahr rufen Sie die 110.

Lektion 1 Der Schutzauftrag der Kita

Ziel dieser Lektion: Sie wissen, wozu Kita-Fachkräfte rechtlich verpflichtet sind.

Nach § 8a SGB VIII haben auch Kitas einen Schutzauftrag. Träger und Jugendamt schließen dazu eine Vereinbarung. Für Fachkräfte heißt das:

  • Hinsehen: gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung wahrnehmen und dokumentieren
  • Nicht allein entscheiden: die Gefährdung gemeinsam mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft einschätzen
  • Eltern einbeziehen, soweit das den Schutz des Kindes nicht gefährdet, und auf Hilfen hinwirken
  • Jugendamt informieren, wenn die Gefährdung anders nicht abzuwenden ist

Seit dem 10. Juni 2021 brauchen Kitas für ihre Betriebserlaubnis außerdem ein Gewaltschutzkonzept (§ 45 Abs. 2 SGB VIII). Es regelt Prävention, Beschwerdewege und das Vorgehen im Verdachtsfall, auch gegen Gewalt durch Mitarbeitende.

Wer schätzt nach § 8a SGB VIII das Gefährdungsrisiko in der Kita ein?

Die Einschätzung geschieht nie allein, sondern im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, mit Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Lektion 2 Anzeichen wahrnehmen

Ziel dieser Lektion: Sie kennen mögliche Hinweise und wissen, warum ein einzelnes Zeichen noch nichts beweist.

Kindeswohlgefährdung kann Vernachlässigung, körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt sein. Mögliche Hinweise:

Kein Zeichen allein ist ein Beweis. Entscheidend ist das Gesamtbild über die Zeit, deshalb ist sachliche Dokumentation so wichtig.

Ein Kind hat einen blauen Fleck am Schienbein. Was gilt?

Blaue Flecken an Schienbein, Knie oder Stirn sind bei Kindern alltäglich. Aufmerksam werden sollten Sie bei geschützten Stellen, Mustern oder Erklärungen, die nicht passen.

Lektion 3 Richtig handeln und dokumentieren

Ziel dieser Lektion: Sie wissen, was Sie im Verdachtsfall tun und lassen.

  1. Ruhe bewahren und dem Kind zuhören, ohne zu bohren oder Suggestivfragen zu stellen
  2. Nichts versprechen, was Sie nicht halten können, etwa „Ich erzähle es niemandem.“
  3. Sachlich dokumentieren: Datum, Uhrzeit, wörtliche Aussagen, Beobachtungen ohne Bewertung
  4. Leitung informieren und den Ablauf aus dem Schutzkonzept einhalten
  5. Nicht selbst ermitteln und Verdächtigte nicht eigenmächtig konfrontieren

Ein Kind erzählt Ihnen etwas Beunruhigendes und bittet: „Sag es keinem.“ Was antworten Sie?

Ein Geheimhaltungsversprechen können Sie nicht halten. Ehrlichkeit und Ernstnehmen geben dem Kind Sicherheit.

Lektion 4 Hilfe und Beratung

Ziel dieser Lektion: Sie wissen, wo Sie und andere Beratung bekommen.

  • Insoweit erfahrene Fachkraft: über Träger oder Jugendamt, Kontakt steht im Schutzkonzept
  • Medizinische Kinderschutzhotline für Fachkräfte aus Medizin, Jugendhilfe und Pädagogik: 0800 19 210 00, kostenlos, rund um die Uhr
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530, kostenlos und anonym
  • Jugendamt der Stadt oder des Kreises, außerhalb der Dienstzeit über den Notdienst
  • Bei akuter Gefahr: 110

Wozu dient ein Gewaltschutzkonzept in der Kita?

Das Schutzkonzept ist ein Arbeitsinstrument für alle. Es soll Gewalt vorbeugen und klare Abläufe schaffen, wenn etwas passiert.

Geschafft! Die Notfallkarte Kinderschutz unten passt in jede Gruppe: Ablauf, Ansprechpersonen und Nummern auf einen Blick.

Stand: Oktober 2026. Der Kurs ersetzt keine Beratung durch Jugendamt, Kita oder Ärztin. Alle Kurse