Kostenloser Kurs für Fachkräfte

Partizipation und Kinderkonferenz

Beteiligung verstehen, im Alltag umsetzen, Kinderkonferenz und Beschwerdeverfahren.

4 Lektionenca. 20 Minutenkostenlosohne Anmeldung

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Lektion 1 Was Partizipation bedeutet

Ziel dieser Lektion: Sie wissen, was Beteiligung in der Kita heißt und warum sie vorgeschrieben ist.

Partizipation heißt: Kinder entscheiden bei Dingen mit, die sie betreffen. Das ist keine pädagogische Mode. Die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 12) gibt Kindern das Recht, gehört zu werden, und nach § 45 SGB VIII brauchen Kitas für ihre Betriebserlaubnis Verfahren zur Beteiligung und Beschwerde.

Beteiligung hat Stufen: informieren, mitreden, mitentscheiden und selbst bestimmen. Wichtig ist, vorher klar zu sagen, welche Stufe gilt.

Was heißt Partizipation in der Kita?

Beteiligung braucht einen klaren Rahmen: Worüber entscheiden die Kinder, worüber nicht? Ohne diesen Rahmen ist es Beliebigkeit oder Scheinbeteiligung.

Lektion 2 Beteiligung im Alltag

Ziel dieser Lektion: Sie finden Beteiligungsmöglichkeiten im ganz normalen Tag.

Auch Krippenkinder beteiligen sich, über Blicke, Gesten und Laute. Fachkräfte nehmen diese Signale ernst.

Können sich schon Krippenkinder beteiligen?

Beteiligung braucht keine Sprache. Wer ein „Nein“ beim Wickeln respektiert, beteiligt schon.

Lektion 3 Die Kinderkonferenz

Ziel dieser Lektion: Sie leiten eine Kinderkonferenz an.

  1. Thema klären: eine echte Frage, deren Ergebnis umgesetzt wird
  2. Rahmen setzen: fester Ort, Gesprächsregeln, Redestein oder Sprechball
  3. Ideen sammeln: alle dürfen reden, niemand muss
  4. Abstimmen, etwa mit Muggelsteinen, Klebepunkten oder Handzeichen
  5. Festhalten: Ergebnis mit Bildern oder Symbolen dokumentieren und aufhängen
  6. Umsetzen und beim nächsten Mal berichten

Was ist bei einer Kinderkonferenz am wichtigsten?

Wird ein Ergebnis nicht umgesetzt, lernen Kinder, dass ihre Stimme nicht zählt. Das ist schlimmer, als gar nicht zu fragen.

Lektion 4 Beschwerdeverfahren für Kinder

Ziel dieser Lektion: Kinder wissen, wie und bei wem sie sich beschweren können.

  • Beschwerden willkommen heißen: „Gut, dass du mir das sagst.“
  • Wege anbieten: Gesprächskreis, Kummerkasten mit Bildern, feste Vertrauensperson
  • Auch nonverbale Beschwerden erkennen: Weinen, Rückzug, Verweigerung
  • Rückmeldung geben: Was ist aus der Beschwerde geworden?
  • Dokumentieren und im Team auswerten

Beteiligung und Beschwerde sind auch Kinderschutz: Kinder, die gehört werden, sprechen eher über Übergriffe. Mehr unter Partizipation in der Kita und im Kurs Kinderschutz.

Warum gehören Beschwerdeverfahren auch zum Kinderschutz?

Wer erlebt, dass Beschwerden ernst genommen werden, traut sich auch bei schweren Dingen, etwas zu sagen.

Geschafft! Unten gibt es das Protokoll für die Kinderkonferenz zum Ausdrucken.

Stand: Oktober 2026. Der Kurs ersetzt keine Beratung durch Jugendamt, Kita oder Ärztin. Alle Kurse