Vornamen – Namenssuche für den Nachwuchs

Werdende Eltern malen sich die Zukunft als Familie aus und empfinden pure Vorfreude. Im Laufe der Schwangerschaft erfahren sie oftmals, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt beginnt die Suche nach dem richtigen Vornamen für den Nachwuchs. Mütter und Väter tragen diesbezüglich viel Verantwortung, da sie ihrem Kind den Namen geben, den es sein Leben lang trägt.

Aktuelle Trends aus dem Bereich der Vornamen sollten zwar nicht ausschlaggebend sein, können aber für Inspiration sorgen. Zugleich sollte man um die Regeln der deutschen Standesämter wissen, damit es bei der Anmeldung des neugeborenen Kindes zu keinen Problemen kommt.

Der Vorname in der deutschen Gesetzgebung

In Deutschland muss man einen Vor- und einen Nachmanen führen. Zugleich hat jeder Mensch ein Recht auf einen Namen. Die Namensgebung nach der Geburt eines Kindes ist folglich auch ein bürokratischer Akt, der beim örtlichen Standesamt vorzunehmen ist. Innerhalb einer Woche muss ein neugeborenes Kind hier angemeldet werden.

Falls zu diesem Zeitpunkt noch kein Vorname feststeht, kann dieser innerhalb eines Monats nachträglich mitgeteilt werden. Werden mehrere Vornamen gewählt, wird der Rufname definiert, unter dem das Kind angesprochen werden soll.

Für welche Namen interessieren Sie sich?

Beliebte Vornamen für Mädchen

Auf der Suche nach dem richtigen Namen für den Nachwuchs haben Eltern einer Tochter die Qual der Wahl. Hier können sie sich unter anderem an den folgenden beliebten Mädchennamen orientieren:

  • Mia
  • Sophia
  • Hannah
  • Emilia
  • Leonie

Beliebte Vornamen für Jungen

(Werdende) Eltern eines Jungen sollten sich ihrer Verantwortung bei der Namenswahl stets bewusst sein.

So sollten sie bedenken, dass ihr Sohn den Namen auch als erwachsener Mann noch tragen wird. Wer Orientierungshilfen braucht, kann sich an der folgenden Liste beliebter Jungennamen orientieren:

  • Noah
  • Ben
  • Paul
  • Leon
  • Jonas

Muss der Vorname geschlechterspezifisch sein?

Die Vorgaben der Standesämter hinsichtlich der Wahl eines Vornamens sahen noch vor einigen Jahren vor, dass Jungennamen eindeutig männlich und Mädchennamen eindeutig weiblich sein mussten.

War dies nicht der Fall, konnte die Namenswahl abgelehnt oder ein geschlechtsspezifischer Zweitname gefordert werden. Mittlerweile ist dem nicht mehr so, denn auch geschlechtsneutrale Vornamen sind heute zulässig.

Ihrem Kind zuliebe sollten Eltern dennoch an einen zum Geschlecht des Kindes passenden Vornamen denken.

Wie kann man seinen Vornamen ändern lassen?

Es kommt hin und wieder vor, dass Erwachsene mit ihrem Vornamen unglücklich sind. Sie verbinden vielleicht Hänseleien damit oder können sich nicht mit dem Namen identifizieren. In solchen Fällen besteht der Wunsch nach einer Namensänderung.

Diese muss allerdings gut begründet sein, denn der Vorname kann nicht nach Belieben geändert werden. Betroffene sollten sich an das zuständige Standesamt wenden und dort ihr Anliegen vorbringen.