Kostenloser Kurs für Eltern

Fit für den Kita-Start

Vom passenden Platz über Anmeldung und Eingewöhnung bis zu den ersten Wochen - Schritt für Schritt.

5 Lektionenca. 30 Minutenkostenlosohne Anmeldung

Kurs starten

Lektion 1 Den passenden Platz finden

Ziel dieser Lektion: Sie wissen, welche Betreuungsform zu Ihrem Kind passt, ab wann Sie einen Anspruch auf einen Platz haben und wie Sie Einrichtungen vergleichen.

Für Kinder unter drei Jahren gibt es zwei Wege: die Krippe (oder eine Kita mit Krippengruppe) und die Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Ab drei Jahren geht es meist in den Kindergarten. Rechtlich sind alle Formen gleichgestellt.

FormFür wenBesonderheit
Krippemeist 1 bis 3 JahreTeam, feste Öffnungszeiten, Übergang in den Kindergarten im selben Haus
Tagespflegemeist unter 3 Jahrenhöchstens 5 Kinder, eine feste Bezugsperson, oft flexibler
Kindergartenab 3 Jahren bis zur Schulegrößere Gruppen, viele pädagogische Konzepte

Rechtsanspruch: Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind Anspruch auf einen Platz in einer Kita oder in der Tagespflege (§ 24 SGB VIII). Ab drei Jahren auf einen Platz im Kindergarten. Zuständig ist das Jugendamt, nicht die einzelne Kita.

So vergleichen Sie Einrichtungen

Einrichtungen in Ihrer Nähe zeigt die Umkreissuche. Die Konzepte erklärt die Seite Kindergartenkonzepte im Überblick.

Ab wann hat ein Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

Der Rechtsanspruch beginnt mit dem ersten Geburtstag, in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Ab drei Jahren gilt er für einen Kindergartenplatz.

Lektion 2 Rechtzeitig anmelden

Ziel dieser Lektion: Sie kennen die Fristen, melden Ihr Kind an den richtigen Stellen an und verpassen keinen Termin.

Die wichtigste Regel: früh anfangen. In vielen Städten sind gute Plätze ein Jahr vorher vergeben. Wer sein Kind mit einem Jahr betreuen lassen möchte, kümmert sich am besten schon in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt.

  1. 12–18 Monate vorher Kitas ansehen, Tag der offenen Tür besuchen, auf Wartelisten setzen lassen
  2. Landesfristen Bedarf beim Jugendamt melden: in Nordrhein-Westfalen und Sachsen spätestens 6 Monate, in Bayern 3 Monate vorher
  3. Berlin / Hamburg Kita-Gutschein beantragen: Berlin frühestens 9 und spätestens 2 Monate vorher, Hamburg 3 bis 6 Monate vorher
  4. Zusage Betreuungsvertrag unterschreiben, Starttermin für die Eingewöhnung festlegen

Alle Termine von der Geburt bis zur Einschulung berechnet der Familien-Zeitplan für Ihr Bundesland. Mehr zum Ablauf: Anmeldeverfahren im Kindergarten.

Wie früh muss der Betreuungsbedarf in Nordrhein-Westfalen gemeldet werden?

In Nordrhein-Westfalen (§ 5 KiBiz) und Sachsen ist der Bedarf sechs Monate vorher anzumelden, in Bayern drei Monate. Wer später kommt, hat trotzdem Anspruch, wartet aber oft länger.

Sie finden keinen Platz. An wen wenden Sie sich?

Der Rechtsanspruch richtet sich an das Jugendamt. Melden Sie den Bedarf dort schriftlich an. Es muss einen zumutbaren Platz nachweisen. Mehr unter Rechtsanspruch.

Lektion 3 Gut vorbereitet in den Start

Ziel dieser Lektion: Alle Unterlagen sind da, die Kita-Tasche ist gepackt und Ihr Kind weiß, was auf es zukommt.

Unterlagen

Die Kita-Tasche

Ihr Kind vorbereiten

Erzählen Sie in den Wochen vorher von der Kita, ruhig und positiv, ohne Druck. Bilderbücher über den Kita-Alltag helfen. Wenn möglich, gehen Sie einmal am Gebäude vorbei oder auf den Spielplatz daneben. Und planen Sie Ihren eigenen Arbeitsbeginn frühestens vier Wochen nach dem Kita-Start, denn die Eingewöhnung braucht Zeit.

Welcher Nachweis muss vor der Aufnahme in die Kita vorliegen?

Seit dem Masernschutzgesetz brauchen Kinder ab einem Jahr vor der Aufnahme einen Nachweis über die Masernimpfung oder Immunität (§ 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz).

Lektion 4 Die Eingewöhnung begleiten

Ziel dieser Lektion: Sie wissen, wie die Eingewöhnung abläuft, was Ihre Rolle ist und wie ein guter Abschied gelingt.

Die meisten Kitas arbeiten nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell. Das Ziel ist, dass Ihr Kind eine sichere Bindung zu einer Fachkraft aufbaut, bevor es ohne Sie in der Kita bleibt.

  1. Tag 1–3 Sie bleiben mit Ihrem Kind etwa eine Stunde in der Gruppe, eher im Hintergrund, als „sicherer Hafen“.
  2. Tag 4 Erster kurzer Trennungsversuch, 15 bis 30 Minuten, nicht an einem Montag
  3. danach Die Fachkraft übernimmt Schritt für Schritt Spiel, Essen, Trösten und Schlafen.
  4. 1–3 Wochen Geschafft, wenn sich Ihr Kind von der Fachkraft trösten lässt

So gelingt der Abschied

Ausführlich mit dem Münchener Modell im Vergleich: Berliner und Münchener Eingewöhnungsmodell.

Wann ist die Eingewöhnung abgeschlossen?

Weinen beim Abschied ist normal und kein schlechtes Zeichen. Entscheidend ist, dass die Fachkraft Ihr Kind trösten kann. Dann ist sie zur sicheren Bezugsperson geworden.

Lektion 5 Die ersten Wochen und Monate

Ziel dieser Lektion: Sie sind auf die typischen Stolpersteine vorbereitet: Krankheiten, Müdigkeit, Rückschritte, und wissen, wie Sie gut mit der Kita zusammenarbeiten.

Krank in der Kita-Zeit

Im ersten Kita-Jahr sind Kinder oft krank, zehn Infekte und mehr sind keine Seltenheit. Für berufstätige Eltern gibt es Kinderkrankentage: 2026 sind es 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30, mit Kinderkrankengeld der Krankenkasse. Die ärztliche Bescheinigung braucht es ab dem ersten Tag. Mehr unter Kinderkrankentage 2026.

Normal in den ersten Wochen

  • große Müdigkeit am Nachmittag, früher ins Bett
  • Weinen beim Abschied, auch nach guten ersten Tagen
  • kleine Rückschritte zu Hause, etwa beim Schlafen oder Essen
  • Ihr Kind erzählt wenig. Fragen Sie konkret: „Mit wem hast du heute gespielt?“

Gut zusammenarbeiten

Wie viele Kinderkrankentage hat ein Elternteil 2026 je Kind?

2026 gelten 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (Alleinerziehende 30), höchstens 35 bzw. 70 im Jahr. Die erhöhte Zahl ist bis Ende 2026 befristet.

Geschafft! Sie kennen jetzt die wichtigsten Schritte vom ersten Kita-Gedanken bis zum Alltag in der Gruppe. Laden Sie sich unten den Kita-Start-Plan herunter. Darin können Sie Kitas, Fristen und Ihre Checkliste festhalten.

Stand: Oktober 2026. Der Kurs ersetzt keine Beratung durch Jugendamt, Kita oder Ärztin. Alle Kurse