Kindergärten in Saarland

Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise im Bundesland Saarland.

Im Südwesten Deutschlands präsentiert sich das Saarland mit knapp 1 Million Einwohnern und einer Fläche von rund 2.570 Quadratkilometern als sehr beschauliches Bundesland. Familien mit Wohnsitz im Saarland finden aber dennoch alles vor, was sie zum Leben benötigen. Dazu gehören unter anderem auch die zahlreichen Kindergärten im Saarland, die die frühkindliche Förderung sehr ernst nehmen und so den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz sicherstellen.

Wie hoch sind die Kosten für einen Kindergartenplatz im Saarland?

Ein Kindergartenplatz im Saarland geht stets mit einem Elternbeitrag einher, durch den sich die Eltern an den Kosten der Betreuung beteiligen. Je nach Kommune und Träger kann es dabei mehr oder weniger große Differenzen geben, weshalb eine individuelle Recherche erforderlich ist. Zuweilen kann sogar ein mittlerer dreistelliger Betrag fällig werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die tatsächlichen Kosten durchaus bei 2.000 Euro im Monat liegen können, ist der Elternbeitrag aber dennoch nur eine relativ geringe Kostenbeteiligung.

Gibt es einen Zuschuss zum Kindergarten im Saarland?

Das Land, die Kommunen und die Träger im Saarland bezuschussen die Kindertagesbetreuung, so dass der fällige Elternbeitrag verhältnismäßig gering ausfällt. Nichtsdestotrotz können die monatlichen Kosten zu einer finanziellen Belastung für kinderreiche und/oder einkommensschwache Familien werden. Aus diesem Grund gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen im Saarland. Diesbezüglich sollten sich Eltern an das vor Ort zuständige Jugendamt wenden. Neben den Kosten für den Betreuungsplatz kann auch das Essensgeld bezuschusst werden. Der Zugang zu frühkindlicher Bildung muss im Saarland folglich nicht am Geld scheitern.

Wie gestaltet sich der Anspruch auf einen Kindergartenplatz im Saarland?

Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches sieht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz vor, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben. Dementsprechend ist das SGB VIII auch für die Kindergärten im Saarland maßgebend. Das Landesjugendamt mit Sitz in Saarbrücken hat die Aufsicht über die Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte im Saarland und kontrolliert unter anderem die Einhaltung des Betreuungsschlüssels zugunsten der hohen Qualitätsstandards im Kindergarten im Saarland. Ein wichtiger Termin im Leben eines jeden Kindergartenkindes ist der 30. Juni, denn dieser gilt im Saarland als Stichtag für den Schuleintritt.

Bei Klick wird dieser Inhalt von externen Servern geladen. Details siehe Datenschutzerklärung.

Externen Inhalt laden
PGRpdiBjbGFzcz0ic3UtZ21hcCBzdS11LXJlc3BvbnNpdmUtbWVkaWEteWVzIj48aWZyYW1lIHdpZHRoPSIxMDAiIGhlaWdodD0iNDAwIiBzcmM9Ii8vbWFwcy5nb29nbGUuY29tL21hcHM/cT1TYWFybGFuZCZhbXA7b3V0cHV0PWVtYmVkIiB0aXRsZT0iIj48L2lmcmFtZT48L2Rpdj4=