Kinderkrippe – Kinderbetreuung für Kleinkinder
Das typische Familienleben hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Für viele Frauen ist ein jahrelanges Hausfrauen-Dasein keine Option, schließlich wollen sie trotz Familie berufliche Erfolge genießen. Im Gegenzug sind Väter stärker in die Kinderbetreuung involviert, so dass die Elternzeit längst nicht mehr zwingend von der Mutter in Anspruch genommen wird.
Der Wunsch nach beruflicher Verwirklichung oder einfach die finanzielle Notwendigkeit sorgen immer häufiger dafür, dass schon die Kleinsten einen Betreuungsplatz benötigen. Hier kommen unter anderem Kinderkrippen ins Spiel, die sich auf die Kleinsten fokussieren. Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem Alter von drei Jahren können hier betreut und gefördert werden, während die Eltern beispielsweise arbeiten.
Kosten für einen Krippenplatz
In der Regel spielen auch der Umfang der Betreuung, die gewünschten Betreuungszeiten, die Höhe des Familieneinkommens, die Verpflegung sowie etwaige zusätzliche Leistungen bei den von den Eltern zu tragenden Kosten eine entscheidende Rolle. Familien sollten nicht nur wegen der Anmeldefristen, sondern auch bezüglich der Gebühren frühzeitig bei den einzelnen Einrichtungen sowie bei der Kommune vorstellig werden und sich eingehend informieren. Während die Kinderbetreuung mancherorts kostenfrei ist, kann in anderen Fällen durchaus ein dreistelliger Betrag monatlich fällig werden.
Krippenplatz – Die rechtliche Situation
In Anbetracht der Tatsache, dass Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben, gestaltet sich die rechtliche Situation recht simpel. Für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Hier ist allerdings anzumerken, dass es keinen Anspruch auf einen Krippenplatz gibt, sondern der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres durch unterschiedliche Einrichtungen erfüllt werden kann. So müssen Kleinkinder nicht zwingend in Krippen betreut werden, sondern können auch in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege untergebracht werden. Entscheidend ist also von Gesetzes wegen vor allem, dass ein altersgerechter Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird. Um diesen in Anspruch nehmen zu können, sollten Eltern frühzeitig bei der Kommune vorstellig werden und dort eine Anmeldung vornehmen.
Was kann man tun, wenn man keinen Krippenplatz erhält?
So ist eine Klage eine Option und kann mitunter doch noch zum ersehnten Krippenplatz führen. Ansonsten können betroffene Eltern möglicherweise einen Schadensersatzanspruch geltend machen, da sie wegen des fehlenden Kita-Platzes einen Verdienstausfall erleiden. Zunächst sollte man aber das Gespräch mit den zuständigen Stellen suchen und sich gemeinsam um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Scheitern entsprechende Versuche, ist es aber legitim, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und den Rechtsweg zu beschreiten.
Worin unterscheidet sich eine Kinderkrippe von anderen pädagogischen Einrichtungen?
Wenn es um die Kinderbetreuung geht, kommen diverse pädagogische Einrichtungen in Betracht. Zuweilen handelt es sich dabei um ernstzunehmende Alternativen zur Kinderkrippe. Um feststellen zu können, ob man mit einem Krippenplatz die richtige Wahl trifft oder nicht doch eher eine andere Form der Kinderbetreuung wählen sollte, bedarf es einer genauen Abgrenzung. Hier ist in erster Linie zu erwähnen, dass es sich um eine spezielle Einrichtung der Kinderbetreuung für Kleinkinder handelt. Schon Säuglinge im Alter weniger Wochen können hier betreut und versorgt werden. Mit spätestens drei Jahren ist dann aber Schluss. Andere Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindergärten fangen da teilweise erst an, so dass eine Differenzierung gar nicht so schwierig ist.
Welche Alternativen gibt es zur Kinderkrippe?
Familien, die keinen Krippenplatz erhalten haben oder ohnehin nicht sicher sind, ob sie mit einer Kinderkrippe richtig liegen, sollten auch etwaige Alternativen auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs berücksichtigen. Da es im Falle eines Krippenplatzes stets um Kleinstkinder bis zu einem Alter von drei Jahren geht, kommen als Alternativen auch nur Einrichtungen mit sogenannten U3-Plätzen in Betracht. Dabei kann es sich vielfach um eine klassische Kita handeln, denn viele Kindertagesstätten betreuen und fördern Kinder unterschiedlicher Altersstufen. Je nach Einrichtung können bereits Säuglinge wenige Wochen nach der Geburt betreut werden, während zudem auch Vorschulkinder hier eine adäquate Förderung erhalten.
Eine weitere Alternative zur Krippe kann eine Kindertagespflege sein, die typischerweise im häuslichen Umfeld stattfindet. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater kümmert sich dabei um wenige, zumeist kleine Kinder. Eine sogenannte Großtagespflege, die von mehreren Tagespflegepersonen betrieben wird, kommt dabei einer klassischen Kinderkrippe schon recht nahe und ist folglich eine ernstzunehmende Alternative.
Dass Kinderkrippen spezielle Kinderbetreuungseinrichtungen für Kleinkinder sind, sorgt dafür, dass die Betreuungskräfte besonders intensiv auf die Bedürfnisse so kleiner Kinder eingehen können. Alles ist auf sie ausgerichtet, so dass sie eine rundum altersgerechte Frühförderung erhalten.
Familien, die schon früh einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs brauchen, weil beispielsweise beide Eltern arbeiten gehen müssen oder möchten, sollten nach einer Kinderkrippe Ausschau halten. Gleichzeitig schadet es aber auch nicht, andere Formen der Kinderbetreuung in Betracht zu ziehen. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, was einen Krippenplatz ausmacht, um sich bewusst dafür oder dagegen entscheiden zu können. Internet-Portale wie Kindergarten.info sollen dabei helfen und Eltern mit allen relevanten Informationen versorgen.