Kindergärten in Baden-Württemberg

Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise im Bundesland Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland ist die Heimat von knapp 11 Millionen Menschen. Es leben folglich auch viele Familien in Baden-Württemberg, die hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie früher oder später vor großen Herausforderungen stehen. Da kann es sehr hilfreich sein, den Nachwuchs in den Kindergarten zu schicken. Die örtliche Kinderbetreuung dient allerdings nicht nur dem Zweck, den Eltern eine Berufstätigkeit zu ermöglichen, sondern stellt ebenfalls die frühkindliche Förderung sicher. Auch unabhängig von einer Rückkehr in den Beruf seitens der Eltern übernehmen die Kindergärten in Baden-Württemberg eine wichtige Funktion und stellen so gewissermaßen die erste Stufe des vielfältigen Bildungssektors dar.

Was kostet der Kindergarten in Baden-Württemberg?

Dass Kindergärten auch gewisse Kosten verursachen, liegt in der Natur der Sache, schließlich müssen die Räumlichkeiten sowie die pädagogischen Fachkräfte bezahlt werden. Aus diesem Grund stellt sich immer wieder die Frage nach dem fälligen Elternbeitrag. Dessen Höhe variiert im Allgemeinen und lässt sich daher nicht pauschal beziffern. Ausschlaggebende Faktoren sind die Betreuungszeit, die Zahl der Kinder innerhalb der betreffenden Familie und mitunter auch das Familieneinkommen. Das Alter des zu betreuenden Kindes kann diesbezüglich ebenfalls relevant sein. Weiterhin ist zu beachten, dass die Gebührensatzungen der Städte in Baden-Württemberg recht unterschiedlich ausfallen können. Es macht somit einen Unterschied, in welcher Stadt das Kind den Kindergarten besuchen soll. Weiterhin ist es ausschlaggebend, ob es sich um einen öffentlichen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte in privater Trägerschaft handelt.

Zuschuss zum Kindergarten in Baden-Württemberg

Ein Vergleich der Kitagebühren in Baden-Württemberg ist aufgrund der großen Unterschiede kaum möglich. Insbesondere für Familien mit geringerem Einkommen ist dies jedoch ein sehr wichtiger Punkt. Da es aber nicht im Sinne der Gemeinde ist, Kindern die frühkindliche Bildung vorzuenthalten, weil das Geld knapp ist, gibt es in Baden-Württemberg einen Zuschuss zum Kindergarten. Ob und in welcher Höhe dieser gewährt wird, hängt vor allem vom Familieneinkommen ab. Per Einzelfallentscheidung können die Gebühren für den Kindergartenplatz ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise von der Jugendhilfe übernommen werden.

Wie gestaltet sich der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Baden-Württemberg?

Als gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf einen Kitaplatz gilt in Baden-Württemberg das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Diesbezüglich ist auch einfach von dem Kindertagesbetreuungsgesetz, kurz KiTaG, die Rede. Dieses definiert die Aufgaben und Ziele, befasst sich mit dem Betreuungsschlüssel und widmet sich zudem auch der Bemessung der Elternbeiträge. Weiterhin ist auch das SGB VIII relevant, das bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres vorsieht. In den Städten gibt es typischerweise einen jährlichen Stichtag, zu dem die Kindergartenplätze vergeben werden. Eltern sollten sich frühzeitig mit den Fristen befassen, um nicht den Termin zur Anmeldung zu verpassen.

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