Kindergärten in Brandenburg
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise im Bundesland Brandenburg.
- Barnim
- Brandenburg an der Havel
- Cottbus
- Dahme-Spreewald
- Elbe-Elster
- Frankfurt (Oder)
- Havelland
- Märkisch-Oderland
- Oberhavel
- Oberspreewald-Lausitz
- Oder-Spree
- Ostprignitz-Ruppin
- Potsdam
- Potsdam-Mittelmark
- Prignitz
- Spree-Neiße
- Teltow-Fläming
- Uckermark
Unter den rund 6 Millionen Einwohnern Brandenburgs sind etwa 180.000 Kindergartenkinder, die so eine frühkindliche Förderung in ihrem Bundesland genießen. Maßgebend für den Eintritt der Schulpflicht ist der 30. September eines jeden Jahres, der diesbezüglich als offizieller Stichtag in Brandenburg gilt. Bevor mit der Einschulung der Ernst des Lebens beginnt, besuchen die meisten Kinder jedoch den Kindergarten und werden dort von pädagogischen Fachkräften betreut. Zu diesem Zweck stehen im ganzen Land Tausende Kindertagesstätten zur Verfügung. Neben klassischen Kindergärten können dies auch Angebote der Kindertagespflege sein. Oberste Behörde ist hier das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, kurz MBJS, im Land Brandenburg.
Was kostet der Kindergarten in Brandenburg?
Die Angebote der Kinderbetreuung sind in Brandenburg fast ebenso vielfältig wie der entsprechende Bedarf in der Bevölkerung. Dies zeigt sich nicht nur anhand dessen, dass unterschiedlichste Einrichtungen für die Kinderbetreuung in Betracht kommen, sondern auch anhand der Tatsache, dass einheitliche Kitagebühren in Brandenburg nicht existieren. Folglich lassen sich die Kosten für den Kindergarten in Brandenburg nicht pauschal beziffern. Je nach Art der Einrichtung, Alter des Kindes, vereinbarten Betreuungszeiten, Zahl der Geschwisterkinder und auch Familieneinkommen variiert folglich der jeweils fällige Elternbeitrag.
Zuschuss zum Kindergarten in Brandenburg
Eltern, die ihre Kinder in Brandenburg in den Kindergarten schicken, müssen sich üblicherweise an den Kosten beteiligen. Zuweilen können sie aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten oder komplett von den Gebühren befreit werden. Unabhängig davon sollen die Gebühren für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ab August 2018 wegfallen, so dass entsprechende Kindergartenplätze dann beitragsfrei sind.
Wie gestaltet sich der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Brandenburg?
Obgleich das SGB VIII bundesweit dafür sorgt, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsanspruch haben, ist die Kindertagesbetreuung auch in Brandenburg Sache der Kommunen. Neben den Städten treten auch freie Träger als Anbieter auf und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in Brandenburg. Ein hoher Betreuungsschlüssel ist den Verantwortlichen dabei ein großes Anliegen, weshalb die Personalausstattung der Kindergärten in Brandenburg stetig verbessert wird. Wer Fragen rund um einen Kindergartenplatz in Brandenburg hat oder sich erst einmal beraten lassen möchte, sollte bei dem für den jeweiligen Wohnort zuständigen Jugendamt vorstellig werden.
Bei Klick wird dieser Inhalt von externen Servern geladen. Details siehe Datenschutzerklärung.
Externen Inhalt laden