Kindergärten in Niedersachsen
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise im Bundesland Niedersachsen.
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Knapp 8 Millionen Menschen leben in Niedersachsen und haben dort mit ihrer Familie eine Heimat gefunden. Eltern kleiner Kinder interessieren sich naturgemäß in besonderem Maße für die Kindergärten in Niedersachsen sowie die sonstigen Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Diese dient einerseits der frühkindlichen Förderung und sorgt andererseits dafür, dass sich Familie und Beruf miteinander vereinbaren lassen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Kindergartenplatz in Niedersachsen?
Grundsätzlich ist der Besuch einer Kindertagesstätte oder die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagespflege stets mit einem Elternbeitrag verbunden, der als Kostenbeteiligung zu sehen ist. Die konkrete Höhe ist das Resultat einer auf den Einzelfall zugeschnittenen Berechnung, die die folgenden Faktoren berücksichtigt:
- Betreuungszeiten
- Zahl der Geschwisterkinder, die ebenfalls den Kindergarten besuchen
- Höhe des Familieneinkommens
In Niedersachsen ist dies grundsätzlich nicht anders als in der restlichen Bundesrepublik. Allerdings hat die Landesregierung nun die Beitragsfreiheit für die letzten drei Kindergartenjahre vor dem Schuleintritt beschlossen. Wer sein Kind in Niedersachsen erst mit drei Jahren in den Kindergarten schickt und mit sechs Jahren einschult, kann somit von einem kostenlosen Kindergartenplatz profitieren. Der Wegfall der Kitagebühr soll zum 1. August 2018 erfolgen.
Gibt es einen Zuschuss zum Kindergarten in Niedersachsen?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Kindergärten in Niedersachsen bald beitragsfrei sein sollen, stellt sich für Eltern die Frage nach einem Zuschuss kaum noch. Ansonsten ist aber ohnehin anzumerken, dass die Berechnung des Elternbeitrages stets besondere Rücksicht auf die Höhe des Familieneinkommens nahm und weiterhin nimmt. Einkommensschwache Familien müssen folglich weniger oder mitunter auch gar nichts zahlen, was durchaus als Zuschuss zum Kindergarten in Niedersachsen gewertet werden kann.
Wie gestaltet sich der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Niedersachsen?
In Niedersachsen gilt ebenso wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland das SGB VIII, das Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsanspruch zusichert. In Niedersachsen ist darüber hinaus auch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, kurz KiTaG, relevant und widmet sich beispielsweise dem Betreuungsschlüssel in Kindergärten in Niedersachsen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der 30. September als Stichtag für den Beginn der Schulpflicht in Niedersachsen gilt. Zuvor steht aber zumeist der Besuch eines Kindergartens an. Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres und bis zur Einschulung besteht dann ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Eltern, die von diesem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung Gebrauch machen möchten, finden auf kommunaler Ebene die richtigen Ansprechpartner. Grundsätzlich sollten sie sich stets an den örtlichen Träger der Jugendhilfe wenden.
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