Kindergärten in Rheinland-Pfalz

Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise im Bundesland Rheinland-Pfalz.

Etwa vier Millionen Menschen sind in Rheinland-Pfalz beheimatet und lieben unter anderem die dichten Wälder ihrer Heimat. Zugleich punktet das Land mit einer großen wirtschaftlichen Stärke, so dass hier ausgezeichnete Bedingungen zur Gründung einer Familie bestehen. Dazu, dass sich die Familien rundum wohlfühlen, tragen unter anderem auch die Kindergärten in Rheinland-Pfalz bei, die die frühkindliche Bildung im Land gewährleisten.

Was kostet ein Kindergartenplatz in Rheinland-Pfalz?

Familien mit Kleinkindern, die nach einem Kindergarten in Rheinland-Pfalz suchen, müssen trotz Rechtsanspruch nach wie vor hoffen, auch einen Betreuungsplatz zu ergattern. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern erhebt Rheinland-Pfalz jedoch keine Kitagebühren, so dass ein etwaiger Elternbeitrag für Familien aus RLP kein Thema sein dürfte. Bereits 2010 entschied sich Rheinland-Pfalz für die grundsätzliche Beitragsfreiheit der Kindergärten und war folglich ein echter Pionier in diesem Bereich.

Gibt es einen Zuschuss zum Kindergarten in Rheinland-Pfalz?

Angesichts der Tatsache, dass die Kindergärten in Rheinland-Pfalz grundsätzlich kostenlos sind und folglich keine Elternbeiträge erfordern, erübrigt sich die Frage nach Zuschüssen für kinderreiche und/oder einkommensschwache Familien. Das Land Rheinland-Pfalz legt besonderen Wert auf die frühkindliche Bildung und setzt zugleich auf Chancengleichheit, indem es keine Gebühren erhebt. Mittlerweile folgen immer mehr Länder zumindest teilweise diesem Beispiel und nehmen sich Rheinland-Pfalz somit zum Vorbild.

Wie wird der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Rheinland-Pfalz erfüllt?

Bundesweit ist das SGB VIII maßgebend für den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser gilt bereits ab Vollendung des ersten Lebensjahres und reicht bis zum Schuleintritt. Typischerweise existiert ein jährlicher Stichtag, der ausschlaggebend dafür ist, wann ein Kind eingeschult wird. In Rheinland-Pfalz ist dies der 31. August eines jeden Jahres. Kinder, die bis zu diesem Tag das sechste Lebensjahr vollendet haben, unterliegen folglich in Rheinland-Pfalz der Schulpflicht. Bis es soweit ist besteht dahingegen ein Anspruch auf einen Platz in einem der Kindergärten in Rheinland-Pfalz. Die konkrete Umsetzung inklusive Betreuungsschlüssel ist auf Landesebene im rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz geregelt. Dieses sieht für Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz vor. Ein Betreuungsplatz steht dahingegen schon Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres zu, wobei dieser auch beispielsweise durch die Kindertagespflege erfüllt werden kann.

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