Kindergärten in Sachsen-Anhalt
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise im Bundesland Sachsen-Anhalt.
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Für die Kindergärten in Sachsen-Anhalt ist an oberster Stelle das Landesministerium für Arbeit, Soziales und Integration zuständig. Unter den rund 2,2 Millionen Einwohnern des Landes finden sich zahlreiche Familienmütter und -väter, die naturgemäß großes Interesse an dem Thema Kinderbetreuung haben. Allerdings sollten sich diese eher direkt an die einzelnen Träger wenden oder beim Jugendamt ihres Wohnortes vorstellig werden, um sich um einen Kindergartenplatz für den eigenen Nachwuchs zu bemühen. Trotz des gesetzlichen Anspruchs kann es in der Praxis mitunter noch eine Herausforderung sein, den richtigen Kindergarten in Sachsen-Anhalt zu finden. Aus diesem Grund sollten Eltern frühzeitig aktiv werden und sich gegebenenfalls eingehend beraten lassen.
Was kostet ein Kindergartenplatz in Sachsen-Anhalt?
Nicht nur die Suche nach einem Kindergartenplatz, sondern auch der damit fällige Elternbeitrag ist ein Thema, mit dem sich Eltern von Kindergartenkindern befassen müssen. In Sachsen-Anhalt variieren die Kosten für einen Kindergartenplatz zum Teil sehr stark. Je nach Kommune und Träger kann es erhebliche Differenzen geben. Weiterhin spielen das Familieneinkommen und die Betreuungszeiten eine entscheidende Rolle.
Gibt es einen Zuschuss zum Kindergarten in Sachsen-Anhalt?
Grundsätzlich sind die Elternbeiträge in Sachsen-Anhalt eine wichtige Säule der Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Manche Familien verfügen allerdings nur über ein geringes Einkommen und empfinden den Elternbeitrag daher als große finanzielle Belastung. Im Durchschnitt zahlen Eltern zwischen 100 Euro und 300 Euro im Monat. Allerdings wird der Elternbeitrag stets unter Berücksichtigung des Familieneinkommens berechnet, so dass Familien mit geringem Einkommen gewissermaßen einen Zuschuss erhalten, indem sie einen geringeren oder gar keinen Elternbeitrag zahlen müssen.
Wie wird der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Sachsen-Anhalt erfüllt?
Kinder in Sachsen-Anhalt haben ebenso wie Kinder aus anderen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Mit Vollendung des dritten Lebensjahres und bis zum Schuleintritt (als maßgebender Stichtag gilt der 30. Juni) steht Kindern dann ein Kindergartenplatz zu. Dabei können sich Familien auf das SGB VIII sowie das Kinderförderungsgesetz berufen. Letzteres gilt auf Landesebene und geht unter anderem auch auf den Betreuungsschlüssel in Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt ein. Auf kommunaler Ebene sind die Jugendämter die zentralen Anlaufstellen für alle Dinge rund um die Betreuung in einem Kindergarten in Sachsen-Anhalt.
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