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Kita-Gebühren in Bayern 2026: 100 Euro Zuschuss läuft aus, Krippengeld nur noch für Ältere

Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026

In Bayern bestimmt jeder Träger selbst, was ein Kita-Platz kostet: die Gemeinde für ihre eigenen Kitas, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Vereine für ihre. Der Freistaat hat die Eltern bisher vor allem mit einem festen Zuschuss für Kindergartenkinder entlastet. Dieser Zuschuss läuft Ende 2026 in der bisherigen Form aus, und für jüngere Kinder sind Krippengeld und Familiengeld für neue Jahrgänge weggefallen.

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Was Eltern in Bayern zahlen

BetreuungWas Eltern zahlen
Krippe (unter 3)Beitrag des Trägers, gestaffelt nach Buchungszeit
Kindergarten (ab 3)Beitrag des Trägers, bis 31.12.2026 abzüglich 100 Euro Zuschuss im Monat
KindertagespflegeBeitrag nach den Regeln des Jugendamts
Essensgeldkommt dazu, Höhe legt der Träger fest

Der Zuschuss von 100 Euro und was 2027 kommt

Der Freistaat bezuschusst den Elternbeitrag für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro je Kind und Monat, ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung. Der Träger zieht den Betrag direkt vom Beitrag ab. Laut Staatsregierung wird er in dieser Form bis zum 31. Dezember 2026 gezahlt.

Mit der geplanten Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zum 1. Januar 2027 soll das Geld als Qualitätsbonus an die Träger gehen. Die gesetzliche Pflicht, 100 Euro vom Elternbeitrag abzuziehen, entfällt damit. Ob Ihr Beitrag dann steigt, entscheidet Ihr Träger. Gemeinden informieren ihre Eltern bereits darüber. Fragen Sie bei Ihrer Kita nach, was ab Januar gilt.

Krippengeld und Familiengeld

Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren sind, gibt es weiter das Bayerische Familiengeld und das einkommensabhängige Krippengeld. Für später geborene Kinder fallen beide Leistungen weg. Das zunächst angekündigte Kinderstartgeld kommt nicht. Anträge und Einzelheiten beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Wie die Träger die Beiträge staffeln

Bayerische Kitas rechnen nach Buchungszeiten: Eltern buchen eine tägliche Betreuungsdauer, etwa mehr als vier bis fünf Stunden, und zahlen dafür einen festen Satz. Viele Gemeinden ermäßigen für Geschwister, manche nach Einkommen.


Ermäßigung, Übernahme und Steuer

Diese Regeln gelten bundesweit, also auch in Bayern:

  • Kein Beitrag bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Den Nachweis legen Sie dem Träger oder Jugendamt vor.
  • Übernahme auf Antrag: Ist der Beitrag für Ihre Familie nicht zumutbar, kann das Jugendamt ihn ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
  • Mittagessen: Mit Leistungen für Bildung und Teilhabe ist das gemeinsame Mittagessen kostenlos.
  • Steuer: Betreuungskosten ohne Essensgeld sind zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr absetzbar. Mehr unter Kinderbetreuungskosten absetzen.

Kitas in Bayern finden

Wie hoch der Beitrag vor Ort ist, steht in der Satzung der Gemeinde oder in der Beitragsordnung des Trägers. Fragen Sie bei der Anmeldung danach. Die meisten Einrichtungen gibt es in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Erlangen. Alle Orte des Landes stehen unter Kindergärten in Bayern, Einrichtungen in Ihrer Umgebung unter Kita in der Nähe.

Beitragstabellen einzelner Städte: Kita-Gebühren München.

Stand: Oktober 2026. Quellen: Bayerische Staatsregierung, familienland.bayern.de (Stand Oktober 2026); Mitteilung der Gemeinde Egling vom 03.08.2026 zum Wegfall des Elternbeitragszuschusses ab 01.01.2027; BayKiBiG; § 90 SGB VIII. Verbindlich ist die Satzung Ihrer Gemeinde oder die Beitragsordnung des Trägers. Alle Länder im Vergleich: Kita-Kosten nach Bundesland.


Häufige Fragen

Ist der Kindergarten in Bayern kostenlos?

Nein. Der Freistaat zahlt bis Ende 2026 einen Zuschuss von 100 Euro im Monat, der bei vielen Kurzzeitbuchungen den Beitrag ganz deckt. Ab 2027 entfällt der Abzug mit der geplanten Reform.

Was ändert sich 2027 bei den Kita-Gebühren in Bayern?

Der Zuschuss von 100 Euro soll nicht mehr an die Eltern gehen, sondern als Qualitätsbonus an die Träger. Ob Ihr Beitrag steigt, entscheidet der Träger.

Gibt es noch Krippengeld?

Nur für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren sind. Für jüngere Kinder gibt es weder Krippengeld noch Familiengeld.