Kita-Gebühren in Sachsen-Anhalt 2026: Geschwisterregel läuft Ende 2026 aus
Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026
In Sachsen-Anhalt zahlen Eltern Kita-Beiträge, die ihre Gemeinde festsetzt. Für Familien mit mehreren Kindern gibt es eine besondere Entlastung, deren Zukunft im Herbst 2026 offen ist.
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Was Eltern in Sachsen-Anhalt zahlen
| Betreuung | Was Eltern zahlen |
|---|---|
| Krippe, Kindergarten, Hort | Beitrag der Gemeinde |
| Geschwisterkinder | bis 31.12.2026 nur das älteste Kind zahlt |
| Kindertagespflege | gleiche Regeln wie in der Kita |
| Verpflegung | zahlen die Eltern vollständig |
Die Geschwisterregel und was 2027 droht
Nach dem Kinderförderungsgesetz zahlen Familien, deren Kinder gleichzeitig in Krippe, Kindergarten oder Hort betreut werden, nur den Beitrag für das älteste Kind. Der Landtag hatte die Regel zuletzt bis Ende 2026 verlängert. Stand Oktober 2026 ist offen, ob sie darüber hinaus gilt. Erste Gemeinden bereiten bereits neue Beitragssatzungen vor. Für Familien mit zwei oder drei Kita-Kindern kann das deutlich mehr kosten.
Die Verpflegung ist nicht Teil des Beitrags: Eltern tragen die Kosten für Essen, Zubereitung und Lieferung (§ 13 KiFöG). Für die Kindertagespflege gelten dieselben Regeln.
Ermäßigung, Übernahme und Steuer
Diese Regeln gelten bundesweit, also auch in Sachsen-Anhalt:
- Kein Beitrag bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Den Nachweis legen Sie dem Träger oder Jugendamt vor.
- Übernahme auf Antrag: Ist der Beitrag für Ihre Familie nicht zumutbar, kann das Jugendamt ihn ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
- Mittagessen: Mit Leistungen für Bildung und Teilhabe ist das gemeinsame Mittagessen kostenlos.
- Steuer: Betreuungskosten ohne Essensgeld sind zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr absetzbar. Mehr unter Kinderbetreuungskosten absetzen.
Kitas in Sachsen-Anhalt finden
Wie hoch der Beitrag vor Ort ist, steht in der Satzung der Gemeinde oder in der Beitragsordnung des Trägers. Fragen Sie bei der Anmeldung danach. Die meisten Einrichtungen gibt es in Halle (Saale), Magdeburg, Wittenberg, Dessau-Roßlau, Naumburg (Saale), Bitterfeld-Wolfen. Alle Orte des Landes stehen unter Kindergärten in Sachsen-Anhalt, Einrichtungen in Ihrer Umgebung unter Kita in der Nähe.
Häufige Fragen
Ist die Kita in Sachsen-Anhalt kostenlos?
Nein. Es gibt keine allgemeine Beitragsfreiheit. Die Gemeinde setzt die Beiträge fest.
Gilt die Geschwisterregel 2027 weiter?
Das ist offen. Die Regel, nach der nur das älteste Kind zahlt, ist bis Ende 2026 befristet. Eine Verlängerung hat der Landtag bis Oktober 2026 nicht beschlossen.
