Kita-Gebühren in Brandenburg 2026: ab 3 Jahren frei, Krippe bis 35.000 Euro Einkommen frei
Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026
Brandenburg hat die Elternbeiträge Schritt für Schritt abgebaut. Seit dem Kita-Jahr 2024/25 ist die Betreuung ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung beitragsfrei. Für jüngere Kinder hängt es vom Einkommen ab.
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Was Eltern in Brandenburg zahlen
| Betreuung | Was Eltern zahlen |
|---|---|
| Krippe (unter 3) | frei bis 35.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen im Jahr, darüber Beitrag nach Einkommen |
| Kindergarten (ab 3) | beitragsfrei (seit 1. August 2024) |
| Kindertagespflege | gleiche Regeln wie in der Kita |
| Essensgeld | kommt dazu |
Krippe: Entlastung nach Einkommen
Seit dem 1. Januar 2023 sind Krippenplätze für Familien mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen bis 35.000 Euro beitragsfrei, ebenso bei Bezug bestimmter Sozialleistungen. Für höhere Einkommen gelten gestaffelte Beiträge, die nach Betreuungsumfang unterschieden werden. Das Bildungsministerium Brandenburg bietet dazu einen Einkommensrechner an. Den genauen Betrag nennt die Gemeinde oder der Träger.
Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Haushalts, nicht das Bruttoeinkommen, wie es viele andere Länder verwenden. Legen Sie die Nachweise bei der Anmeldung vor.
Ermäßigung, Übernahme und Steuer
Diese Regeln gelten bundesweit, also auch in Brandenburg:
- Kein Beitrag bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Den Nachweis legen Sie dem Träger oder Jugendamt vor.
- Übernahme auf Antrag: Ist der Beitrag für Ihre Familie nicht zumutbar, kann das Jugendamt ihn ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
- Mittagessen: Mit Leistungen für Bildung und Teilhabe ist das gemeinsame Mittagessen kostenlos.
- Steuer: Betreuungskosten ohne Essensgeld sind zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr absetzbar. Mehr unter Kinderbetreuungskosten absetzen.
Kitas in Brandenburg finden
Wie hoch der Beitrag vor Ort ist, steht in der Satzung der Gemeinde oder in der Beitragsordnung des Trägers. Fragen Sie bei der Anmeldung danach. Die meisten Einrichtungen gibt es in Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Falkensee, Eberswalde. Alle Orte des Landes stehen unter Kindergärten in Brandenburg, Einrichtungen in Ihrer Umgebung unter Kita in der Nähe.
Häufige Fragen
Ab wann ist die Kita in Brandenburg kostenlos?
Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung, seit dem 1. August 2024. Für Krippenkinder gilt die Beitragsfreiheit bis 35.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen im Jahr.
Zählt brutto oder netto?
In Brandenburg zählt für die Krippe das Haushaltsnettoeinkommen im Jahr.
Ist die Tagesmutter in Brandenburg auch frei?
Ja, die Regeln zur Beitragsfreiheit gelten für die Kindertagespflege genauso.
