Kita-Gebühren in Sachsen 2026: Gemeinde setzt 15 bis 30 Prozent der Kosten fest
Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026
In Sachsen zahlen Eltern einen Anteil an den tatsächlichen Kosten eines Kita-Platzes. Wie hoch dieser Anteil ist, entscheidet die Gemeinde innerhalb eines gesetzlichen Rahmens. Weil die Platzkosten jedes Jahr neu berechnet werden, ändern sich auch die Beiträge regelmäßig.
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Was Eltern in Sachsen zahlen
| Betreuung | Was Eltern zahlen |
|---|---|
| Krippe (unter 3) | 15 bis 23 Prozent der durchschnittlichen Platzkosten |
| Kindergarten (ab 3) | 15 bis 30 Prozent der durchschnittlichen Platzkosten |
| letztes Kindergartenjahr | die Gemeinde kann auf den Beitrag verzichten |
| Kindertagespflege | Beitrag soll dem in der Kita vergleichbar sein |
| Essensgeld | kommt dazu |
Wie der Beitrag in Sachsen entsteht
Jede Gemeinde berechnet jährlich die durchschnittlichen Kosten eines Krippen- und eines Kindergartenplatzes und veröffentlicht sie. Davon legt sie den Elternanteil fest, im Rahmen des Sächsischen Kita-Gesetzes: 15 bis 23 Prozent für die Krippe und 15 bis 30 Prozent für den Kindergarten, jeweils bezogen auf eine Betreuung von neun Stunden. Für kürzere Zeiten sinkt der Beitrag anteilig.
Das Gesetz sieht Absenkungen für Alleinerziehende und für Geschwisterkinder vor. Die genauen Sätze stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde. Für das letzte Kindergartenjahr darf die Gemeinde ganz auf den Beitrag verzichten, verpflichtet ist sie dazu nicht.
Ermäßigung, Übernahme und Steuer
Diese Regeln gelten bundesweit, also auch in Sachsen:
- Kein Beitrag bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Den Nachweis legen Sie dem Träger oder Jugendamt vor.
- Übernahme auf Antrag: Ist der Beitrag für Ihre Familie nicht zumutbar, kann das Jugendamt ihn ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
- Mittagessen: Mit Leistungen für Bildung und Teilhabe ist das gemeinsame Mittagessen kostenlos.
- Steuer: Betreuungskosten ohne Essensgeld sind zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr absetzbar. Mehr unter Kinderbetreuungskosten absetzen.
Kitas in Sachsen finden
Wie hoch der Beitrag vor Ort ist, steht in der Satzung der Gemeinde oder in der Beitragsordnung des Trägers. Fragen Sie bei der Anmeldung danach. Die meisten Einrichtungen gibt es in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz, Zwickau, Freital. Alle Orte des Landes stehen unter Kindergärten in Sachsen, Einrichtungen in Ihrer Umgebung unter Kita in der Nähe.
Häufige Fragen
Ist der Kindergarten in Sachsen kostenlos?
Nein. Sachsen hat keine Beitragsfreiheit. Einzelne Gemeinden verzichten im letzten Kindergartenjahr auf den Beitrag.
Warum steigen die Kita-Beiträge in Sachsen jedes Jahr?
Weil der Beitrag ein Anteil an den Platzkosten ist. Steigen Löhne und Betriebskosten, steigt auch der Elternanteil.
