Kita-Gebühren in Hessen 2026: 6 Stunden ab 3 Jahren frei

Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026

Hessen stellt Kindergartenkinder teilweise frei: Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung zahlen Eltern für sechs Stunden am Tag nichts. Wer länger betreuen lässt, zahlt für die zusätzliche Zeit. Für Krippenkinder gibt es keine Beitragsfreiheit des Landes.

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Was Eltern in Hessen zahlen

BetreuungWas Eltern zahlen
Krippe (unter 3)Beitrag nach Satzung der Gemeinde oder des Trägers
Kindergarten (ab 3)6 Stunden täglich frei, weitere Stunden nach Satzung
KindertagespflegeBeitrag nach den Regeln des Jugendamts, keine Freistellung
Essensgeldkommt dazu

So funktioniert die Freistellung

Das Land erstattet den Kommunen und Trägern für jedes Kindergartenkind einen Ausgleich, damit sie für bis zu sechs Stunden täglich keinen Beitrag erheben. Bucht Ihre Familie einen Ganztagsplatz, zahlen Sie nur den Teil, der über die sechs Stunden hinausgeht. Wie viel das ist, steht in der Gebührensatzung der Gemeinde. Viele Gemeinden staffeln nach Einkommen oder ermäßigen für Geschwister.

Die Kindertagespflege ist ausdrücklich nicht einbezogen. Wer sein Kind ab drei Jahren bei einer Tagesmutter betreuen lässt, zahlt den Beitrag nach den Regeln des Jugendamts.


Ermäßigung, Übernahme und Steuer

Diese Regeln gelten bundesweit, also auch in Hessen:

  • Kein Beitrag bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Den Nachweis legen Sie dem Träger oder Jugendamt vor.
  • Übernahme auf Antrag: Ist der Beitrag für Ihre Familie nicht zumutbar, kann das Jugendamt ihn ganz oder teilweise übernehmen (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
  • Mittagessen: Mit Leistungen für Bildung und Teilhabe ist das gemeinsame Mittagessen kostenlos.
  • Steuer: Betreuungskosten ohne Essensgeld sind zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr absetzbar. Mehr unter Kinderbetreuungskosten absetzen.

Kitas in Hessen finden

Wie hoch der Beitrag vor Ort ist, steht in der Satzung der Gemeinde oder in der Beitragsordnung des Trägers. Fragen Sie bei der Anmeldung danach. Die meisten Einrichtungen gibt es in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Gießen. Alle Orte des Landes stehen unter Kindergärten in Hessen, Einrichtungen in Ihrer Umgebung unter Kita in der Nähe.

Stand: Oktober 2026. Quellen: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, „Beitragsfreistellung“ (Stand Oktober 2026); § 32c Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch. Verbindlich ist die Satzung Ihrer Gemeinde oder die Beitragsordnung des Trägers. Alle Länder im Vergleich: Kita-Kosten nach Bundesland.


Häufige Fragen

Ist der Kindergarten in Hessen kostenlos?

Für sechs Stunden täglich ja, ab drei Jahren bis zur Einschulung. Längere Betreuung und Essen kosten extra.

Was kostet die Krippe in Hessen?

Das legt die Gemeinde oder der Träger fest. Eine Beitragsfreiheit des Landes für Kinder unter drei gibt es nicht.

Gilt die Beitragsfreiheit auch für die Tagesmutter?

Nein. Die Freistellung in Hessen gilt nur für Kindergärten, nicht für die Kindertagespflege.