Familienhilfe – Praktische Hilfe für Familien in schwierigen Situationen
Kinder bedeuten großes Glück und machen ein Paar erst zu einer richtigen Familie. Dieses Familienglück kann allerdings auch getrübt werden, denn der Alltag mit Kindern sowie partnerschaftliche Probleme können immense Herausforderungen sein. Mitunter fühlt man sich überfordert und weiß zwischenzeitlich nicht mehr weiter. Hält dieses Gefühl nur kurze Momente an, ergibt sich daraus wohl kaum eine ernsthafte Beeinträchtigung des Familienlebens.
Es kann aber auch Situationen geben, die das Leben der Familie überschatten. Aus eigener Kraft finden Eltern dann mitunter keine Lösung, was zu teils dramatischen Verhältnissen führen kann. Um dem entgegenzuwirken, gibt es staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Form der sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Diese wird den Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII zugeordnet und dient dem Kindeswohl.
Sich selbst einzugestehen, dass man mit der Erziehung der eigenen Kinder Probleme hat, fällt Eltern für gewöhnlich nicht leicht. Im Sinne eines harmonischen Miteinanders sollte man jedoch bereit sein, Hilfen anzunehmen. Wer Familienhilfe für sich beansprucht, gesteht sich dadurch keineswegs ein Versagen als Elternteil ein, sondern agiert verantwortungsvoll. Noch bevor man mit den zuständigen Stellen in Kontakt tritt, bietet es sich an, sich eingehend zu informieren und in Sachen Familienhilfe zu recherchieren. Hier auf Kindergarten.info, dem Online-Ratgeber in Sachen Kinder und Familie, sind Eltern auch in dieser Angelegenheit an der richtigen Adresse.
Darum geht es in der Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe kommt sozialraumorientiert und kostenlos daher. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Jugendhilfe, das nicht nur das betreffende Kind betrachtet, sondern auf die gesamte Familiensituation eingeht. Falls eine adäquate Erziehung nicht sichergestellt oder das Kindeswohl gefährdet ist, greift die Familienhilfe ambulant ein und leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Familiensituation. Dabei lässt sie sich folgendermaßen beschreiben:
- kostenlos
- freiwillig
- familienorientiert
- aufsuchend
Eine akute Kindeswohlgefährdung liegt in den betreffenden Fällen zumeist nicht vor, droht aber, sofern nicht rechtzeitig adäquat gehandelt wird. Betroffene Eltern sind häufig so sehr in ihrer Situation gefangen, dass es ihnen nicht möglich ist, gegenzusteuern. Professionelle Hilfe von außen sollte hier die erste Wahl sein und kann in Form von Familienhilfe geleistet werden. Kennzeichnend dafür ist außerdem, dass die Kindererziehung längst nicht das einzige Thema der Familienhilfe ist. Die familiäre Situation hängt auch von den Wohnverhältnissen, den Finanzen und etwaigen Erkrankungen ab. Auf all dies und noch weitere Punkte nimmt die Familienhilfe Rücksicht und schafft dadurch eine umfassende Basis für eine erfolgreiche Familienarbeit.
Ansätze der sozialpädagogischen Familienhilfe
Die Familienhilfe wird typischerweise von kompetenten Fachkräften geleistet und läuft zumeist in verschiedenen Phasen ab, die folgendermaßen aussehen:
- Probe- beziehungsweise Orientierungsphase
- Hauptphase
- Ablösephase
Die Hilfe zur Selbsthilfe ist ein zentrales Ziel der Familienhilfe, wobei es hier ebenfalls um Empowerment und Ressourcenorientierung geht. Die Möglichkeiten zur Lösung bestehender Konflikte sowie zur Vorbeugung einer etwaigen Kindeswohlgefährdung haben oberste Priorität. Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen ist die sozialpädagogische Familienhilfe dabei allerdings als präventiv einzustufen und erfolgt daher auf freiwilliger Basis. Der Erfolg der Familienhilfe steht und fällt mit der Kooperation aller Beteiligten. Dass das Ganze im häuslichen Umfeld und somit aufsuchend stattfindet, ist ebenfalls hervorzuheben und unterscheidet die Familienhilfe von anderen Formen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die rechtliche Basis der Familienhilfe
Die Herausforderungen der sozialpädagogischen Familienhilfe können immens sein und erfordern absolute Fachkompetenz. Es kommt jedoch nicht nur auf sozialpädagogisches Know-How an, sondern auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Familienhilfe. Familienhelfer sowie Eltern sollten diesbezüglich im Bilde sein und mit den Rechten und Pflichten im Kontext der Familienhilfe vertraut sein.
Es ist zunächst wichtig zu wissen, dass sich die gesetzliche Basis im SGB VIII Abschnitt 4 „Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige“ findet. Maßgebend ist hier § 27 SGB VIII, denn darin wird der Anspruch auf Hilfen zur Erziehung im Einzelfall gewährleistet. Weiterhin ist auch auf § 31 SGB VIII zu verweisen. Der Paragraph widmet sich ausführlich der sozialpädagogischen Familienhilfe und definiert diese als intensive Begleitung und Betreuung der gesamten Familie. Daraus geht ebenfalls hervor, dass es dabei nicht ausschließlich um Erziehungsprobleme gehen muss, sondern auch Konflikte und Alltagsprobleme aufgegriffen werden können.