Hort: Betreuung für Schulkinder und Rechtsanspruch ab 2026

Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026

Mit der Einschulung endet der Kindergarten, aber nicht der Bedarf an Betreuung. Für die Zeit nach dem Unterricht gibt es den Hort: eine Kindertageseinrichtung für Schulkinder, meist von der ersten bis zur vierten Klasse. Seit dem 1. August 2026 gibt es dafür erstmals einen Rechtsanspruch, zunächst für die erste Klasse.

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Was ist ein Hort?

Der Hort ist rechtlich eine Kindertageseinrichtung nach SGB VIII, wie Krippe und Kindergarten. Er betreut Grundschulkinder vor und nach dem Unterricht und in den Ferien. Es gibt Mittagessen, Zeit für die Hausaufgaben, freies Spiel, Ausflüge und Projekte. Träger sind Kommunen, Kirchen und freie Träger. Manche Horte liegen im Schulgebäude, andere in einer Kita oder einem eigenen Haus.

HortOffene Ganztagsschule (OGS)
RechtlichKita nach SGB VIII, Aufsicht durch das JugendamtTeil der Schule, Aufsicht über das Schulrecht des Landes
Personalpädagogische Fachkräfte, meist Erzieherinnen und Erziehergemischt: Fachkräfte, Übungsleitungen, Ergänzungskräfte
Ferienin der Regel geöffnet, wenige Schließtageje nach Land und Träger
KostenElternbeitrag nach Satzung der Kommune, oft einkommensabhängigElternbeitrag nach Land und Schulträger

Welche Form es vor Ort gibt, ist Ländersache. In Sachsen und Thüringen gehört ein Hort zu fast jeder Grundschule. Berlin hat die Hortbetreuung in die Grundschulen verlegt (ergänzende Förderung und Betreuung). In Nordrhein-Westfalen übernimmt meist die OGS diese Aufgabe, in Bayern gibt es Hort, Ganztagsschule und Mittagsbetreuung nebeneinander.


Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026

Das Ganztagsförderungsgesetz verankert den Anspruch im SGB VIII. Er wächst Jahr für Jahr mit:

  1. 1.8.2026 Anspruch für Kinder der 1. Klasse
  2. 1.8.2027 zusätzlich 2. Klasse
  3. 1.8.2028 zusätzlich 3. Klasse
  4. 1.8.2029 alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4
  • Umfang: acht Stunden an allen fünf Werktagen, der Unterricht wird angerechnet
  • Ferien: Der Anspruch gilt auch dort. Die Länder dürfen Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr festlegen.
  • Wo: Hort, offene oder gebundene Ganztagsschule, je nach Angebot vor Ort
  • Kosten: nicht automatisch kostenlos, Elternbeiträge sind weiter möglich

Früh anmelden: Hortplätze werden meist im Frühjahr vor der Einschulung vergeben, oft zusammen mit der Schulanmeldung oder über das Jugendamt. Wer wissen will, in welchem Schuljahr das eigene Kind eingeschult wird, findet es mit dem Einschulungsrechner.


So finden Sie einen Hortplatz

  1. Bei der Schulanmeldung nach dem Ganztagsangebot der Schule fragen: Hort, OGS oder beides?
  2. Beim Jugendamt oder im Kita-Portal der Stadt nachsehen. Horte stehen dort wie Kitas.
  3. Die Fristen beachten: In vielen Städten endet die Anmeldung im Januar bis März für den Start im August.
  4. Den Bedarf belegen, wenn Plätze knapp sind: Berufstätigkeit, Ausbildung oder Alleinerziehend werden bei der Vergabe meist bevorzugt.

Viele Kindergärten nehmen Hortkinder in altersgemischten Gruppen auf. In unserem Verzeichnis finden Sie Einrichtungen in Ihrer Nähe mit der Umkreissuche. Mehr zum Übergang in die Schule: Vorschule im Kindergarten.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), § 24 Abs. 4 SGB VIII. Ausgestaltung, Schließzeiten und Beiträge regeln die Länder.


Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter geht ein Kind in den Hort?

Meist bis zum Ende der Grundschule, also etwa bis zehn Jahre. Manche Horte nehmen Kinder bis 12 oder 14 Jahre auf.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz?

Seit 1. August 2026 auf einen Ganztagsplatz für Kinder der ersten Klasse, bis 2029 aufwachsend für alle Grundschulkinder. Das kann ein Hort- oder ein Ganztagsschulplatz sein.

Was kostet der Hort?

Das regelt die Kommune per Satzung, meist gestaffelt nach Einkommen und Betreuungszeit. Einige Länder entlasten Eltern zusätzlich.

Ist der Hort in den Ferien geöffnet?

In der Regel ja, mit wenigen Schließtagen. Beim neuen Rechtsanspruch sind bis zu vier Wochen Schließzeit im Jahr erlaubt.