Kindergartenträger

Kindergärten werden hierzulande von unterschiedlichen Trägern betrieben, so dass sich von Einrichtung zu Einrichtung gewisse Unterschiede ergeben. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Trägers, die Finanzierung des Kindergartens sicherzustellen und auch entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus tritt er als Arbeitgeber der pädagogischen Fachkräfte in Erscheinung und fungiert als zentraler Ansprechpartner. Der jeweilige Träger entscheidet zudem auch über das jeweils zum Einsatz kommende pädagogische Konzept, das maßgebend für den Kindergartenalltag ist. In Anbetracht der hohen Verantwortung des Kindergartenträgers ist die Trägerschaft der Kindertagesstätte stets ein wichtiges Thema, dem Eltern auf der Suche nach dem richtigen Kindergartenplatz für ihren Nachwuchs unbedingt ausreichend Aufmerksamkeit schenken sollten.

Aufgaben des Kindergartenträgers

Dass der jeweilige Träger die Verantwortung für den Betrieb eines Kindergartens trägt, liegt mehr oder weniger auf der Hand. Mitunter ist es aber auch interessant zu wissen, welche konkreten Aufgaben dem Kindergartenträger obliegen. Da dieser für den gesamten Betrieb der Kita verantwortlich ist, hat er sich vor allem um die folgenden Punkte zu kümmern:

  • Finanzierung
  • Bereitstellung der Räume
  • Beschäftigung pädagogischer Fachkräfte
  • Organisation des Kindergartenalltags
  • Entwicklung eines Kindergarten-Konzeptes

Bei den Trägeraufgaben geht es in erster Linie um die Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages. Die Träger der Kindergärten werden allerdings mit ganz praktischen Aufgaben konfrontiert und sind folglich die zentralen Organisationseinheiten im Bereich der frühkindlichen Förderung.

Die unterschiedlichen Trägerstrukturen von Kindergärten

Die Trägerschaft eines Kindergartens ist ein essentieller Punkt, der die Abläufe sowie die gesamte Organisation innerhalb des Kindergartens prägt. Spätestens dann, wenn man nach einem geeigneten Kindergartenplatz für das eigene Kind sucht, wird klar, dass sich die Trägerstrukturen von Kindergärten zum Teil erheblich voneinander unterscheiden. Eltern sollten sich der Differenzen bewusst sein und vorab erst einmal einen Überblick verschaffen, um schlussendlich die richtige Kindergartenwahl für den eigenen Nachwuchs zu treffen. Wenn es um die Trägerschaft von Kindergärten geht, kommen grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Trägerstrukturen zum Einsatz.

Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft

Wenn es um die unterschiedlichen Trägerstrukturen im Kita-Bereich geht, sind zunächst die Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft zu nennen. Diese werden im Allgemeinen von Behörden betrieben und kommen folglich als kommunale Einrichtungen der frühkindlichen Förderung daher.

Kirchliche Kindergärten

Auch die Kirchen engagieren sich vielfach als Träger von Kindergärten und unterhalten diese als Teile ihrer Gemeindezentren. Durch die enge Anbindung an die Kirchengemeinde ergibt sich im Kindergartenalltag eine mehr oder weniger stark ausgeprägte religiöse Prägung.

Kindergärten der freien Wohlfahrtsverbände

Freie Wohlfahrtsverbände treten vielfach auch als Träger von Kindergärten auf und betreiben zudem oftmals Familienzentren. Folglich kümmern sie sich nicht nur um die Kinderbetreuung, sondern bieten Familien in vielen Lebenslagen Unterstützung.

Elterninitiativen als Kindergartenträger

Der akute Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter besteht trotz Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und fordert vielfach den Einfallsreichtum der Eltern. Diese schließen sich vielerorts zu Elterninitiativen zusammen und rufen so eigene Kindergärten ins Leben, um dem eigenen Nachwuchs Zugang zu frühkindlicher Förderung zu ermöglichen.

Kindergärten privater Träger

Hin und wieder rufen auch private Unternehmen und Organisationen den einen oder anderen Kindergarten ins Leben. Diese genießen zwar mehr Freiheiten, müssen aber auch allgemeine Regeln befolgen. Da sie aber nicht öffentlich finanziert werden, fallen die Kita-Gebühren hier deutlich höher aus.

Freie Träger im Bereich der Kindergärten

Wenn es um Kindergartenträger geht, sind freie Träger in besonderem Maße hervorzuheben. Beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands, befinden sich zwei Drittel aller Kindergärten in freier Trägerschaft.

Als freie Träger gelten in Deutschland nicht-staatliche und somit private Organisationen, die sich vornehmlich dem sozialen Bereich widmen. Die Kinderbetreuung ist oftmals ein Schwerpunkt der freien Träger, die eigene Kitas betreiben.

Kommerzielle Kindergärten auf dem Vormarsch

Freie und öffentliche Kindergartenträger sind im Allgemeinen keine gewinnorientierten Unternehmen, sondern Einrichtungen, die sich entweder selbst finanzieren müssen oder öffentlich gefördert werden. Da es vielerorts massiv an Betreuungsplätzen fehlt und Eltern auch bereit sind, tiefer in die Tasche zu greifen, sind kommerzielle Kindergärten auf dem Vormarsch.

Hinter einer solchen Kita steht ein Unternehmen, das Gewinne erwirtschaften will und in keiner Weise gemeinnützig agiert. Dies wirkt sich nicht unbedingt schlecht auf die Betreuung aus, treibt aber die Preise nach oben.