Kita-Konzeption erstellen: Inhalt und Vorgehen
Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im August 2026
Wenn es darum geht, die Konzeption einer Kita zu erstellen, ergeben sich zahlreiche Fragen und auch Unsicherheiten. Pädagogische Fachkräfte beherrschen die Betreuung und Förderung mit Kindern, organisatorische Belange werden dahingegen oftmals als belastend empfunden. Nichtsdestotrotz ist die Konzeption einer Kita von großer Bedeutung und sollte unbedingt in Angriff genommen werden.
Auf dieser Seite
- Das versteht man unter der Konzeption einer Kita
- Warum jede Kita eine Konzeption braucht
- Was hineingehört
- Diese Kindergarten-Konzepte gibt es
- Vor- und Nachteile einer Kita-Konzeption
- Checkliste: Diese Dinge dürfen in einem Kindergarten-Konzept nicht fehlen
- Worauf kommt es bei der Konzeption einer Kita an?
- Wer muss die Kita-Konzeption erstellen?
- Worin unterscheidet sich die Kita-Konzeption von pädagogischen Konzepten?
- Die Konzeption als Prozess
- Woran Konzeptionen scheitern
- Was das Gesetz verlangt: § 22a SGB VIII
- Themen, die häufig fehlen
- Häufige Fragen zur Kita-Konzeption
- Wer schreibt die Konzeption?
- Wie lang sollte sie sein?
- Wie oft muss sie überarbeitet werden?
- Bekommen Eltern die Konzeption zu sehen?
- Was ist der Unterschied zwischen Konzeption und Konzept?
- Muss die Konzeption bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden?
- Gibt es Vorlagen für eine Konzeption?
- Wer muss die Konzeption kennen?
All diejenigen, die zunächst allgemeine Informationen suchen und einen Eindruck von der Kita-Konzeption gewinnen möchten, erfahren hier viel Wissenswertes.
Das versteht man unter der Konzeption einer Kita
Die Konzeption einer Kita dient Eltern als Orientierungshilfe, den pädagogischen Kräften als Leitfaden und der gesamten Einrichtung als zentrales Instrument der Öffentlichkeitsarbeit. Die Bedeutung der Kita-Konzeption steht somit außer Frage. Zunächst lohnt es sich aber, dem Ganzen auf den Grund zu gehen und zu hinterfragen, worum es sich überhaupt handelt.
Die Konzeption einer Kita lässt sich als schriftlich ausgearbeiteter Leitfaden beschreiben, der Auskunft über alle relevanten Aspekte der betreffenden Einrichtung gibt. Die Ausrichtung des Kindergartens ist darin ebenso wie die Arbeitsweise Thema. Zudem geht es auch um die Ziele und Ansprüche der Kita.
Warum jede Kita eine Konzeption braucht
Die pädagogische Konzeption ist kein freiwilliges Aushängeschild, sondern Voraussetzung für den Betrieb. Wer eine Einrichtung führen will, benötigt eine Betriebserlaubnis nach dem Achten Sozialgesetzbuch, und die Aufsichtsbehörde verlangt dafür eine ausgearbeitete Konzeption. Sie belegt, dass das Wohl der Kinder gewährleistet ist.
Hinzu kommt die Pflicht zur Qualitätsentwicklung: Träger sollen Grundsätze und Massstäbe für die Arbeit in ihren Einrichtungen entwickeln, anwenden und regelmäßig überprüfen. Die Konzeption ist das Dokument, in dem diese Grundsätze stehen. Damit hat sie drei Adressaten zugleich - die Aufsicht, das Team und die Eltern.
Was hineingehört
Eine verbindliche Gliederung gibt es nicht, in der Praxis haben sich aber folgende Bestandteile eingebürgert:
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| Rahmenbedingungen | Träger, Lage, Räume, Gruppenformen, Öffnungszeiten, Schliesstage, Personal |
| Gesetzlicher Auftrag | Bildung, Erziehung und Betreuung nach SGB VIII und dem Bildungsplan des Landes |
| Leitbild und pädagogische Ziele | Menschenbild, Haltung gegenüber dem Kind, angestrebte Kompetenzen |
| Pädagogischer Ansatz | gewähltes Konzept und wie es im Alltag sichtbar wird |
| Tagesablauf | Struktur des Tages, Mahlzeiten, Freispiel, Angebote, Ruhezeiten |
| Eingewöhnung und Übergänge | Modell der Eingewöhnung, Wechsel in die Regelgruppe, Übergang zur Schule |
| Partizipation | wie Kinder mitentscheiden, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder |
| Inklusion | Umgang mit Vielfalt, Förderung von Kindern mit Behinderung |
| Beobachtung und Dokumentation | eingesetzte Verfahren, Portfolio, Entwicklungsgespräche |
| Zusammenarbeit mit Eltern | Gespräche, Elternbeirat, Feste, Umgang mit Kritik |
| Kinderschutz | Schutzkonzept, Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung |
| Qualitätsentwicklung | wie die Arbeit überprüft und fortgeschrieben wird |
Partizipation und Kinderschutz sind dabei keine Kür. Beide werden von den Aufsichtsbehörden ausdrücklich erwartet, und beide verlangen konkrete Angaben: Wobei genau dürfen Kinder mitbestimmen? An wen können sie sich wenden, wenn ihnen etwas nicht passt?
Diese Kindergarten-Konzepte gibt es
Das pädagogische Konzept ist stets auch Gegenstand der Kita-Konzeption und beschreibt dessen Ausrichtung sehr gut. Wer sich der Erstellung einer Konzeption für eine Kindertageseinrichtung widmet, sollte somit auch die verschiedenen Kindergarten-Konzepte kennen.
Nachfolgend gibt es eine beispielhafte Übersicht, die als Grundlage für weitere Recherchen dienen kann:
- Montessori-Kindergarten
- Waldorf-Kindergarten
- Bewegungskindergarten
- Freinet-Kindergarten
- integrativer Kindergarten
- Situations-Ansatz
- Kindergarten ohne Spielzeug
- Waldkindergarten
Vor- und Nachteile einer Kita-Konzeption
Die Erstellung einer Kita-Konzeption bedeutet stets zusätzlichen Aufwand. Angesichts der fordernden Arbeit im Kindergarten sowie des permanenten Personalmangels im pädagogischen Bereich kann es sehr schwierig sein, Zeit für die Kita-Konzeption im Team zu finden. Das läuft oftmals darauf hinaus, dass die Konzeption auf der Strecke bleibt und ein Einzelner diese im Alleingang mal eben erstellen soll.
Der wesentliche Nachteil einer Kita-Konzeption besteht somit darin, dass diese erstellt und gegebenenfalls auch aktualisiert werden muss.
Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand, den man im Kita-Alltag eigentlich nicht gebrauchen kann. Die Erstellung einer Kita-Konzeption kann zwar aufwendig sein, bietet aber auch einige Vorteile. Diese lassen sich vereinfacht folgendermaßen zusammenfassen:
- Basis für die Öffentlichkeit
- verbindlicher Leitfaden für die Arbeit in der Kita
- Orientierungshilfe für Eltern
- wesentlicher Beitrag zum Qualitätsmanagement
- Vorgabe der notwendigen Rahmenbedingungen
Die Konzeption stellt für pädagogische Einrichtungen somit ein wichtiges Dokument dar. Die Vorteile überwiegen eindeutig, denn die Kita-Konzeption trägt zur Qualität der Betreuung bei und ist zugleich ein zentrales Instrument zur Steuerung der Außenwirkung.
Checkliste: Diese Dinge dürfen in einem Kindergarten-Konzept nicht fehlen
Wenn es um die Konzeption einer Kita geht, ergeben sich verschiedene Herausforderungen. Es stellt sich unter anderem die Frage nach den notwendigen Inhalten des Konzepts. Diejenigen, die das Kita-Konzept erstellen müssen, sollten sich diesbezüglich eingehend informieren und auch das eine oder andere Beispiel sichten.
Die nachfolgende Checkliste dient dann als abschließende Orientierungshilfe und listet die relevanten Punkte noch einmal übersichtlich auf. Demnach dürfen die folgenden Dinge in der Konzeption eines Kindergartens auf keinen Fall fehlen:
- Informationen über die betreffende Einrichtung
- pädagogisches Leitbild
- Team-Vorstellung
- Zusammenarbeit innerhalb des Teams sowie mit den Eltern
- besondere Angebote der Kita
- üblicher Tagesablauf
- externe Kooperationen
- Organisation
- Qualitätsmanagement
Worauf kommt es bei der Konzeption einer Kita an?
Dass eine Kita-Konzeption alle relevanten Inhalte beinhalten muss, liegt auf der Hand. Nur so hat sie die notwendige Aussagekraft und vermittelt einen guten Eindruck von der betreffenden Einrichtung. Darüber hinaus kommt es auch auf die Aktualität an, weshalb regelmäßige Anpassungen und Aktualisierungen dringend anzuraten sind.
Weiterhin sollte die Kita-Konzeption logisch strukturiert und übersichtlich aufgebaut sein. Nur so kann sie ihre Wirkung entfalten und allen Interessierten als Informationsquelle und Richtschnur dienen. Es kommt somit auf den Inhalt, die Struktur und auch die optische Aufmachung an.
Wer muss die Kita-Konzeption erstellen?
Die Erstellung einer Kita-Konzeption ist ohne Frage wichtig, stellt aber auch immer wieder eine große Herausforderung dar. Es kommt daher regelmäßig die Frage auf, wer für die Konzeption der Kita verantwortlich ist. Grundsätzlich sollten erfahrene Erzieher/innen beziehungsweise die Kita-Leitung diese Aufgabe übernehmen. In der Praxis bewährt es sich allerdings, wenn das gesamte Team gemeinsam in Zusammenarbeit die Konzeption der Kita erstellt. Mitunter können auch die Eltern eingebunden werden, sodass sie ihren Beitrag zur Kita-Konzeption leisten können.
Im Allgemeinen ist die Konzeption einer Kita keine Aufgabe für eine einzelne Person. Mehrere Fachkräfte sollten hier zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen. Auf diese Art und Weise wird die Konzepterstellung auch zu keiner scheinbar unüberwindbaren Hürde, die für einen einzelnen eine enorme zusätzliche Belastung darstellt.
Worin unterscheidet sich die Kita-Konzeption von pädagogischen Konzepten?
In Zusammenhang mit der Konzeption einer Kita besteht eine gewisse Verwechslungsgefahr mit pädagogischen Konzepten. Es handelt sich allerdings um sehr unterschiedliche Dinge, sodass es hier einer exakten Differenzierung bedarf. Die Konzeption der Kita geht zwar auch auf pädagogische Besonderheiten ein, stellt aber die gesamte Einrichtung sowie ihre Arbeitsweise vor.
Zugleich dient sie als Leitfaden und ist die Richtschnur für die pädagogische Arbeit in der betreffenden Einrichtung.
Im Gegensatz dazu gibt das pädagogische Konzept die grundlegende Orientierung der Einrichtung vor. Unter Maßgabe des betreffenden pädagogischen Konzeptes kommt der Kindergarten seinem Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag nach. Die pädagogischen Kräfte setzen in ihrer Arbeit auf das pädagogische Konzept.
Die Konzeption der Kita betrachtet somit die komplette Einrichtung in ihrer Gesamtheit, während pädagogische Konzepte den Fokus auf die Betreuung und Förderung der Kinder legen. Beide Dinge ergänzen sich und sind gleichermaßen für eine Kindertagesstätte von zentraler Bedeutung.
Die Konzeption als Prozess
Der häufigste Fehler ist, die Konzeption als Schreibaufgabe zu behandeln, die eine Person übernimmt. Wo das geschieht, entsteht ein Text, den das Team nicht kennt und im Alltag nicht wiedererkennt. Tragfähig wird sie nur, wenn sie gemeinsam erarbeitet wird.
Bewährt hat sich dieses Vorgehen:
- Bestandsaufnahme. Was tun wir eigentlich - und warum? Zunächst beschreiben, nicht bewerten.
- Leitbild klären. Welche Haltung teilen wir? Hier zeigen sich Unterschiede im Team, die sonst unausgesprochen bleiben.
- Ziele ableiten und in überprüfbare Formulierungen bringen.
- Umsetzung beschreiben. Woran würde ein Aussenstehender erkennen, dass wir dieses Ziel verfolgen?
- Abstimmen mit dem Träger und der Aufsichtsbehörde.
- Fortschreiben. Ein fester Termin, an dem geprüft wird, was noch stimmt - üblich sind zwei bis drei Jahre.
Für Schritt 4 ist die eigene Reflexionspraxis die beste Quelle; wie sie organisiert wird, steht unter Reflexionsmethoden. Die Verfahren für Schritt „Beobachtung und Dokumentation" beschreibt der Beitrag Dokumentation im Kindergarten.
Woran Konzeptionen scheitern
- Leerformeln. „Wir holen das Kind dort ab, wo es steht" steht in jeder zweiten Konzeption und sagt nichts. Konkret wird es erst mit einem Beispiel aus dem eigenen Haus.
- Abschreiben. Übernommene Textbausteine passen selten zu den eigenen Räumen, Zeiten und Menschen.
- Nie wieder angefasst. Eine Konzeption von 2014, in der Gruppen beschrieben sind, die es nicht mehr gibt, schadet mehr als sie nützt.
- Kein Bezug zum Alltag. Wenn niemand im Team sagen kann, was das Papier für den Dienstag bedeutet, ist es folgenlos.
Für Eltern ist die Konzeption übrigens das nützlichste Dokument bei der Auswahl einer Einrichtung - vorausgesetzt, man liest sie gegen die Wirklichkeit. Fragen Sie beim Besichtigungstermin nach einem Beispiel für einen Punkt, der Ihnen wichtig ist. Die Antwort zeigt, ob die Konzeption gelebt wird. Worauf sonst zu achten ist, steht unter Anmeldeverfahren im Kindergarten.
Was das Gesetz verlangt: § 22a SGB VIII
Dass eine Kita überhaupt eine Konzeption braucht, steht nicht im Ermessen des Trägers. § 22a Absatz 1 SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Qualität der Förderung in ihren Kindertageseinrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln - ausdrücklich durch eine pädagogische Konzeption und durch Instrumente der Evaluation. Die Konzeption ist damit kein Aushängeschild, sondern das vorgeschriebene Werkzeug der Qualitätssicherung.
Aus den weiteren Absätzen ergeben sich Anforderungen, die in vielen Konzeptionen fehlen:
| Absatz | Was er verlangt | Was in der Konzeption stehen sollte |
|---|---|---|
| Abs. 1 | Qualität sichern und weiterentwickeln | Wie das Team seine Arbeit überprüft: Evaluation, Fortbildung, Fortschreibung |
| Abs. 2 | Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten | Beteiligung der Eltern an wesentlichen Entscheidungen, Elternabende, Gespräche |
| Abs. 2 | Zusammenarbeit mit der Schule | Wie der Übergang in die Grundschule gestaltet wird |
| Abs. 2 | Zusammenarbeit im Gemeinwesen | Verbindungen zu Beratungsstellen und Familienbildung |
| Abs. 3 | Angebot am Bedarf der Familien ausrichten | Öffnungszeiten, Ferienbetreuung, Umgang mit Schliesstagen |
| Abs. 4 | Gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung | Wie die Einrichtung das umsetzt, welche Ressourcen dafür da sind |
Themen, die häufig fehlen
Neben den gesetzlichen Anforderungen erwarten Eltern und Aufsicht Aussagen zu einigen Punkten des Alltags, die sich in vielen Konzeptionen nicht wiederfinden:
- Sprache. Wie die Einrichtung Sprachbildung in den Alltag einbettet - und wie sie mit Mehrsprachigkeit umgeht.
- Verpflegung. Woher das Mittagessen kommt, wer es zubereitet, wie mit Unverträglichkeiten und religiösen Vorgaben umgegangen wird.
- Der eigene Schwerpunkt. Bewegung, Natur, Musik - und woran er im Tagesablauf tatsächlich erkennbar ist.
- Transparenz. Wo die Konzeption einsehbar ist und wie oft sie überarbeitet wird.
Häufige Fragen zur Kita-Konzeption
Wer schreibt die Konzeption?
Verantwortlich ist der Träger, erarbeitet wird sie vom Team unter Leitung der Einrichtung. Eine Konzeption, die allein am Schreibtisch der Leitung entsteht, wird im Alltag selten wiedererkannt.
Wie lang sollte sie sein?
Es gibt keine Vorgabe. Üblich sind 20 bis 40 Seiten. Wichtiger als der Umfang ist, dass jeder Abschnitt etwas über diese eine Einrichtung aussagt und nicht über Kindergärten im Allgemeinen.
Wie oft muss sie überarbeitet werden?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, üblich sind zwei bis drei Jahre. Anlass zur Überarbeitung geben außerdem neue Gruppenformen, geänderte Öffnungszeiten, ein Leitungswechsel oder ein neuer Bildungsplan des Landes.
Bekommen Eltern die Konzeption zu sehen?
Ja. Die meisten Einrichtungen halten sie zum Mitnehmen bereit oder stellen sie online. Wird sie nicht herausgegeben, ist das ein Warnsignal.
Was ist der Unterschied zwischen Konzeption und Konzept?
Das Konzept ist der pädagogische Ansatz, etwa Montessori oder der Situationsansatz. Die Konzeption ist das Dokument, das die gesamte Arbeit der Einrichtung beschreibt - der Ansatz ist nur einer ihrer Abschnitte. Eine Übersicht der Ansätze gibt der Beitrag Kindergarten-Konzepte im Überblick.
Muss die Konzeption bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden?
Für die Betriebserlaubnis ja. Auch bei wesentlichen Änderungen des Betriebs ist die Behörde einzubeziehen. Zuständig sind die Landesjugendämter.
Gibt es Vorlagen für eine Konzeption?
Träger und Landesjugendämter stellen Gliederungshilfen bereit. Übernommene Textbausteine passen aber selten zu den eigenen Räumen, Zeiten und Menschen - die Gliederung hilft, der fertige Text nicht.
Wer muss die Konzeption kennen?
Das gesamte Team, einschließlich neuer Kräfte und Praktikanten. Sie gehört in die Einarbeitung, sonst bleibt sie folgenlos.
