Betreuungsgeld - Finanzielle Unterstützung für Familien
Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im September 2026
Speziell für Familien wurde im Jahr 2013 das Betreuungsgeld in Form einer Sozialleistung eingeführt. Eltern, die ihre Kleinkinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreut und dementsprechend keinen Kita-Platz in Anspruch genommen haben, sollten auf diese Art und Weise für die eigene Betreuung des Nachwuchses gewissermaßen belohnt werden.
Auf dieser Seite
In Zeiten knapper Betreuungsplätze erscheint dieses Konzept noch nach wie vor reizvoll und gewissermaßen auch logisch. Nichtsdestotrotz ist das Betreuungsgeld auf Bundesebene mittlerweile Geschichte. Vereinzelt wird es aber auf Landesebene noch fortgeführt. Finanzielle Unterstützung für junge Familien ist zwar grundsätzlich immer eine gute Sache, doch das Betreuungsgeld wurde dennoch scharf kritisiert. Gegner sprachen hier von einer Herdprämie, die junge Mütter oder auch Väter davon abhielt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und so zumeist Frauen gewissermaßen an Küche und Kinder fesselte. Dass dies einem veralteten Rollenbild entspricht und nicht mehr zeitgemäß ist, sorgt für ordentlich Diskussionsstoff rund um das Betreuungsgeld. In anderen Ländern hat sich das Betreuungsgeld dahingegen etabliert und gehört unter anderem in Schweden, Norwegen und Finnland zu den üblichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für Familien.
Wer sich über die frühere Form des bundesweiten Betreuungsgeldes informieren möchte oder mehr über das Betreuungsgeld auf Landesebene erfahren will, sollte den Online-Ratgeber Kindergarten.info nutzen. Hier findet sich Wissenswertes rund um die Kindergartenzeit und alle anderen Themen, die für Familien relevant sind.
Das Betreuungsgeld auf Bundesebene
Der Entwurf des Betreuungsgeldgesetzes wurde bereits Mitte 2012 in den Deutschen Bundestag eingebracht und führte schlussendlich zur Einführung des Betreuungsgeldes. Am 1. August 2013 trat dieses in Kraft und sah vor, dass für jedes Kind, das nach dem 31. Juli 2012 geboren wurde, zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat ein Anspruch auf Betreuungsgeld besteht. Voraussetzung dafür war, dass kein Elterngeldanspruch für das betreffende Kind bestand und für dieses auch kein öffentliches Kinderbetreuungsangebot genutzt wurde. Weiterhin war zu beachten, dass die Bezugsdauer des Betreuungsgeldes höchstens 22 Monate betragen durfte. Die Höhe lag zuletzt bei 150 Euro monatlich pro Kind.
Abgesehen davon, dass das Betreuungsgeld aus moralischer Sicht vielfach kritisiert wurde, gab es auch juristische Fragen. Mit denen setzte sich schließlich auch das Bundesverfassungsgericht auseinander, das am 21. Juli 2015 sein Urteil fällte und das Betreuungsgeld auf Bundesebene als nichtig einstufte. Das Bundesverfassungsgesetz sah hier einen Konflikt mit dem Grundgesetz und stellte fest, dass dem Bund in dieser Angelegenheit die erforderliche Gesetzgebungskompetenz fehlte. Diese obliegt demnach den Ländern, wodurch das bundeseinheitliche Betreuungsgeld endete.
Das Betreuungsgeld auf Landesebene
Das umstrittene Betreuungsgeld auf Bundesebene war dem Bundesverfassungsgericht zufolge verfassungswidrig und fand daher ein schnelles Ende. Auf Landesebene sieht dies aber vollkommen anders aus. Da die Gesetzgebungskompetenz in dieser Angelegenheit bei den Ländern liegt, steht es diesen frei, entsprechende Leistungen zu erbringen, um Familien finanziell unter die Arme zu greifen. Das Betreuungsgeld in Deutschland ist daher noch nicht ganz am Ende, sondern für viele Familien nach wie vor eine echte Erleichterung. Wer in Sachsen oder Bayern lebt, kann von der Familienfreundlichkeit des Freistaates profitieren und ein landeseigenes Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Länderspezifische Bezeichnungen und Konditionen sind hier allerdings anzuführen und sehen folgendermaßen aus:
- Sachsen: Landeserziehungsgeld
Das Betreuungsgeld auf Landesebene wird in Sachsen als Landeserziehungsgeld bezeichnet und steht Eltern zu, die hier leben, ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr häuslich betreuen und keinen staatlich geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung nutzen, obwohl ein entsprechender Rechtsanspruch besteht. Es ist einkommensabhängig und nach der Zahl der Kinder gestaffelt: höchstens 150 Euro für das erste Kind, 200 Euro für das zweite und 300 Euro ab dem dritten Kind, monatlich. - Bayern: seit 2026 das Kinderstartgeld
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entwickelte der Freistaat Bayern zunächst ein eigenes Modell - erst ein bayerisches Betreuungsgeld, später das Familiengeld. Beides gibt es so nicht mehr. Familiengeld und Krippengeld wurden zum 1. Januar 2026 zum Kinderstartgeld zusammengefasst, einer einmaligen statt einer monatlichen Leistung. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, lief das Familiengeld noch weiter. Wie hoch das Kinderstartgeld ausfällt und wer es beantragen kann, steht beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Den Ländern steht es frei, eigene Leistungen dieser Art bereitzustellen - und sie ändern sie auch. Zeitweise waren Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg aktiv, deren Förderungen sind ausgelaufen; Bayern hat sein Modell inzwischen zweimal umgebaut. Wer mit einer solchen Leistung plant, sollte die Bedingungen deshalb direkt beim zuständigen Landesamt nachlesen und sich nicht auf einen Überblicksartikel verlassen - auch nicht auf diesen.
Der Stand: bundesweit abgeschafft
Das Betreuungsgeld des Bundes wurde 2015 vom Bundesverfassungsgericht gekippt - dem Bund fehlte die Gesetzgebungskompetenz. Seither gibt es kein bundesweites Betreuungsgeld mehr.
Einzelne Bundesländer haben daraufhin eigene Leistungen eingeführt, teils unter anderem Namen - etwa als Familiengeld oder Landeserziehungsgeld. Ob es in Ihrem Land etwas Vergleichbares gibt und unter welchen Bedingungen, erfahren Sie beim zuständigen Landesamt.
Worum die Auseinandersetzung ging
Das Betreuungsgeld war umstritten, weil es Eltern Geld dafür bot, keinen Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen. Kritiker nannten es Fernhalteprämie: Gerade Kinder, die von früher Förderung besonders profitieren, blieben dadurch häufiger zu Hause. Befürworter sahen darin die Anerkennung von Erziehungsarbeit in der Familie.
Was es stattdessen gibt
- Kindergeld - unabhängig von der Betreuungsform
- Kinderzuschlag bei kleinem Einkommen
- Zuschüsse zum Kita-Beitrag über die Kommune
- Landesleistungen, wo vorhanden
Häufige Fragen
Gibt es noch Betreuungsgeld?
Nicht auf Bundesebene - es wurde 2015 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Einzelne Länder führen eigene Leistungen, teils unter anderem Namen.
Warum wurde es abgeschafft?
Aus formalen Gründen: Dem Bund fehlte die Gesetzgebungskompetenz. Inhaltlich war es umstritten, weil es Anreize setzte, keinen Betreuungsplatz zu nutzen.
