Elterngeldberatung – Wissenswertes über das Elterngeld

Das Elterngeld ist eine große finanzielle Hilfe für frisch gebackene Eltern. Zumindest ein Elternteil bleibt häufig zunächst zuhause beim Kind und erwirtschaftet dementsprechend kein Einkommen. Staatliche Unterstützung in Form von Elterngeld ist dann sehr willkommen und macht es Eltern teilweise erst möglich, sich auf die Familienzeit einzulassen. Der Verdienstausfall wiegt dann nicht so schwer, weil es das Elterngeld als Ausgleich gibt.

Dass in jungen Familien der Nachwuchs im Fokus steht, ist eine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig muss aber auch für das Auskommen der Familie gesorgt sein. Im Rahmen einer Elterngeldberatung erfahren Eltern, welchen Elterngeldanspruch sie geltend machen können und wie sie das Maximum für sich und ihre Familie herausholen. Im Folgenden erhalten sie erste Informationen und können auf dieser Grundlage ihre Ansprüche ergründen.

Das hat es mit dem Elterngeld auf sich

Zunächst stellt sich die Frage, worum es sich bei Elterngeld überhaupt handelt. Dieses lässt sich als staatliche Transferzahlung für junge Familien beschreiben. Dabei handelt es sich vorrangig um eine Entgeltersatzleistung, die durch die Kinderbetreuung verursachten Verdienstausfälle ausgleichen soll. Die Familienphase soll so keine Frage des Geldes, sondern allen Eltern möglich sein.

Das Elterngeld wiegt den Einkommensverlust auf und gibt Eltern den finanziellen Freiraum, den sie brauchen, um beruflich zu pausieren. Es handelt sich somit um eine überaus sinnvolle Zahlung an Familien, die die intensive erste Zeit mit dem Nachwuchs fördert.

So hoch ist das Elterngeld

Im Gegensatz zum Kindergeld besteht das Elterngeld aus keinem pauschalen Betrag, der einheitlich für alle Berechtigten gilt. Stattdessen orientiert sich die Entgeltersatzleistung an der Höhe des Einkommens in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Das letzte Jahreseinkommen des betreffenden Elternteils wird somit als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Je nach Höhe des maßgebenden früheren Netto-Monatseinkommens beläuft sich das Elterngeld auf 65 bis 100 Prozent. Dabei liegt es stets bei mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.

So unterscheidet sich das Elterngeld Plus vom Elterngeld

In Zusammenhang mit dem Elterngeld ist vielfach auch vom Elterngeld Plus die Rede. Es stellt sich somit die Frage, worin die Unterschiede bestehen. Dazu muss man wissen, dass 2015 eine Flexibilisierung des Elterngeldes erfolgte, woraus das neue Elterngeld Plus hervorging. Die Besonderheit besteht dabei darin, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes verdoppelt werden kann. Allerdings bedeutet dies auch, dass nur die Hälfte des vollen Elterngeldes gezahlt wird.

Das ist der Partnerbonus im Rahmen des Elterngeldes

Ein wesentliches Element des heutigen Elterngeldes ist auch der Partnerbonus. Wenn beide Elternteile in Elternzeit gehen beziehungsweise zugunsten der Kindererziehung zeitweise nur in Teilzeit arbeiten, wird dies mit diesem Bonus belohnt.

Die Tatsache, dass nach wie vor insbesondere Frauen berufliche Interessen zurückstellen, um sich der Familie zu widmen, soll so entgegengewirkt werden. Das Elterngeld setzt durch den Bonus einen finanziellen Anreiz dafür, dass auch Väter Familie und Beruf besser unter einen Hut bekommen.

Diese Personen haben Anspruch auf Elterngeld

Eltern, die zugunsten der Kinderbetreuung ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen beziehungsweise nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind, haben gewisse Nachteile. Einerseits haben sie zwar Zeit für die Familie und können sich um den Nachwuchs kümmern, andererseits fehlt ihnen aber ihr Verdienst. Das Elterngeld soll das daraus resultierende Loch in der Haushaltskasse zumindest teilweise stopfen.

Wenn sich die Partner die Elternzeit teilen und diese nacheinander oder gemeinsam nehmen, kommen sie noch in den Genuss des Partnerbonus. Durch diesen wird das Elterngeld erhöht, was dafür sorgen soll, dass auch Väter stärker in die Kinderbetreuung einbezogen werden und nicht nur Frauen beruflich kürzertreten.

Wenn beide Elternteile beispielsweise in Teilzeit arbeiten und sich der Kinderbetreuung widmen, gibt es ein höheres Elterngeld sowie eine Verlängerung des Bezugszeitraums. Auf diese Art und Weise kann das Elterngeld einen Beitrag zur Gleichstellung leisten.

Das ist die Rechtsgrundlage für das Elterngeld

Ohne verbindliche Rechtsgrundlage ist selbstverständlich kein Elterngeld möglich. Dieses basiert auf dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, kurz BEEG. Dieses trat am 1. Januar 2007 in Kraft und dient vor allem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Einführung des Elterngeldes leistet seitdem einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem es finanzielle Mittel in Form eines Entgeltersatzes bereitstellt.

5 Quicktipps für mehr Elterngeld

All diejenigen, die die Entgeltersatzleistung in Form des Elterngeldes sehr zu schätzen wissen, wollen natürlich das Maximum herausholen und sollten daher den folgenden Tipps Beachtung schenken:

  • Planen Sie langfristig und wechseln Sie vorab die Steuerklasse, um den Netto-Verdienst zu steigern und so einen höheren Elterngeldanspruch während der Elternzeit zu haben!
  • Teilen Sie sich die Kinderbetreuung mit Ihrem Partner, um sich den Partnerbonus mit all seinen Vorteilen zu sichern!
  • Da Elterngeld nur für höchstens drei Monate rückwirkend gewährt wird, sollten Sie dieses zügig nach der Geburt des Kindes beantragen!
  • Als Selbständige sollten Sie einen hohen Gewinn für das Jahr vor der Geburt des Kindes ausweisen können, um mehr Elterngeld zu erreichen!
  • Kombinieren Sie das Elterngeld Plus mit einer Teilzeitstelle!

Checkliste für den Antrag auf Elterngeld

Im Rahmen einer fundierten Elterngeldberatung können unterschiedlichste Themen auf den Tisch kommen. So gibt das Elterngeld Anlass, über die Gestaltung der Kinderbetreuung zu sprechen und die Vereinbarkeit mit dem Beruf zu ergründen.

Ganz konkret muss die Beratung über das Antragsverfahren aufklären. Die folgende Checkliste soll hier als Orientierungshilfe dienen und zeigt Schritt für Schritt auf, wie man Elterngeld beantragen kann.

  • Elterngeldantrag ausfüllen
  • Einkommenserklärung beifügen
  • Geburtsurkunde des Kindes beilegen
  • Unterlagen bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen