Notbetreuung in der Kita: Wer sie bekommt und welche Rechte Eltern haben
Von der kindergarten.info-Redaktion · veröffentlicht im August 2026 · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026
Streik, Personalmangel, Krankheitswelle, Schließtage: Immer häufiger heißt es in der Kita „Wir müssen die Betreuung einschränken“. Dann gibt es oft eine Notbetreuung, aber nicht für alle. Hier steht, wer sie bekommt, welche Rechte Eltern haben und was mit dem Beitrag passiert.
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Was ist eine Notbetreuung?
Eine Notbetreuung ist ein verkleinertes Angebot, wenn die Kita nicht wie gewohnt öffnen kann. Oft gibt es nur eine Gruppe, kürzere Zeiten oder Betreuung in einer anderen Einrichtung des Trägers. Wer einen Platz bekommt, legt der Träger fest. Typisch sind diese Gruppen:
- Alleinerziehende, die arbeiten müssen
- Eltern in wichtigen Berufen, etwa Pflege, Medizin, Polizei, Feuerwehr oder Kita
- Kinder mit besonderem Förderbedarf oder aus Familien, die vom Jugendamt begleitet werden
- Familien, in denen beide Eltern nachweislich nicht freinehmen können
Häufige Gründe und was gilt
| Grund | Notbetreuung? | Hinweis |
|---|---|---|
| Streik | oft für wenige Kinder | wird meist einige Tage vorher angekündigt |
| Personalmangel, Krankheit | häufig verkürzte Zeiten oder einzelne Gruppen | Fragen Sie nach dem Notfallplan der Kita. |
| Planmäßige Schließtage | manche Träger bieten eine Ausweich-Kita an | siehe Ferienbetreuung |
| Ausbruch einer Infektion | je nach Anordnung des Gesundheitsamts | Das Gesundheitsamt entscheidet. |
Ihre Rechte als Eltern
- Rechtsanspruch: Der Anspruch auf einen Platz besteht gegenüber dem Jugendamt, nicht gegenüber der einzelnen Kita. Fällt die Betreuung länger aus, ist das Jugendamt gefragt.
- Beitrag: Bei kurzen Ausfällen wird der Beitrag meist nicht gekürzt. Bei längeren oder häufigen Ausfällen erstatten viele Kommunen anteilig, oft erst ab einer bestimmten Zahl von Tagen. Das regelt die Satzung.
- Arbeitgeber: Für einen Kita-Ausfall gibt es keinen gesonderten Anspruch auf bezahlte Freistellung. Die Kinderkrankentage gelten nur, wenn das Kind krank ist. Möglich ist eine kurzfristige Freistellung nach § 616 BGB, wenn der Arbeitsvertrag sie nicht ausschließt. Meist bleiben Urlaub, Überstundenabbau oder Homeoffice nach Absprache.
Vorsorgen: Klären Sie früh einen Plan B mit Großeltern, Nachbarn oder anderen Kita-Eltern. Wer sich mit zwei, drei Familien zusammentut, kann sich im Notfall abwechseln.
Wie der Rechtsanspruch genau aussieht und was man tun kann, wenn er nicht erfüllt wird: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Ist das Kind krank: Kinderkrankentage.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung in der Kita?
Das legt der Träger fest. Meist sind es Alleinerziehende, Eltern in wichtigen Berufen und Kinder mit besonderem Bedarf.
Bekomme ich den Kita-Beitrag bei Streik zurück?
Bei kurzen Streiks meist nicht. Viele Kommunen erstatten bei längeren Ausfällen anteilig. Maßgeblich ist die Beitragssatzung.
Kann ich Kinderkrankentage nehmen, wenn die Kita zu ist?
Nein, Kinderkrankentage gibt es nur, wenn das Kind krank ist. Bei einer geschlossenen Kita helfen Urlaub, Überstunden, Homeoffice oder eine Absprache mit dem Arbeitgeber.
