Tagesmutter: Verdienst, laufende Geldleistung und Steuern
Von der kindergarten.info-Redaktion · veröffentlicht im September 2026 · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026
Was verdient eine Tagesmutter? Eine einfache Zahl gibt es nicht, denn die Bezahlung legt jede Kommune selbst fest, und sie hängt von der Zahl der Kinder und den Betreuungsstunden ab. Das Prinzip ist aber überall gleich: Das Jugendamt zahlt eine laufende Geldleistung je Kind, und davon gehen Sachkosten, Versicherungen und Steuern ab. Hier steht, wie sich die Bezahlung zusammensetzt und was das Finanzamt pauschal anerkennt.
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Die laufende Geldleistung (§ 23 SGB VIII)
| Bestandteil | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Sachaufwand | Erstattung der Kosten für Räume, Spielzeug, Material, Hygiene |
| Förderungsleistung | die eigentliche Bezahlung der pädagogischen Arbeit, „leistungsgerecht“ nach Stunden, Zahl der Kinder und Förderbedarf |
| Unfallversicherung | Beiträge werden voll erstattet. |
| Alterssicherung | Hälfte der nachgewiesenen Beiträge |
| Kranken- und Pflegeversicherung | Hälfte der nachgewiesenen Beiträge |
Die Höhe legt das Jugendamt fest, oft als Stundensatz je Kind. Er unterscheidet sich zwischen den Kommunen erheblich. Fragen Sie vor dem Start nach der Satzung oder Richtlinie Ihres Jugendamts, denn dort steht der genaue Betrag. Manche Kommunen erlauben zusätzlich private Zuzahlungen der Eltern, andere schließen sie aus.
Ein Rechenweg statt Fantasiezahlen
So rechnen Sie Ihren Monatsverdienst selbst aus:
- Stundensatz je Kind laut Jugendamt (Förderungsleistung plus Sachaufwand) × vereinbarte Stunden pro Woche × 4,33 Wochen
- für jedes Kind einzeln rechnen und zusammenzählen
- davon abziehen: tatsächliche Kosten oder die Betriebsausgabenpauschale (siehe unten)
- davon abziehen: Ihre Hälfte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
- bleibt: der Gewinn, auf den Einkommensteuer anfallen kann
Tipp: Das Jugendamt oder die Fachberatung rechnet Ihnen die Werte gern für Ihre Situation vor. Viele Kommunen veröffentlichen ihre Sätze auch auf ihrer Website.
Steuern: die Betriebsausgabenpauschale
Selbstständige Tagespflegepersonen erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG). Statt jede Quittung zu sammeln, dürfen sie eine Pauschale abziehen:
- 400 Euro je Kind und Monat bei 40 Betreuungsstunden pro Woche (seit 2023; vorher 300 Euro)
- bei weniger Stunden anteilig: 400 Euro × vereinbarte Wochenstunden ÷ 40
- Die Pauschale gilt nicht, wenn im Haushalt der Eltern oder in kostenlos überlassenen Räumen betreut wird.
- Wer höhere Kosten hat, kann stattdessen die tatsächlichen Ausgaben nachweisen.
Die Erstattungen des Jugendamts für Unfallversicherung, Alterssicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerfrei. Die Förderungsleistung und der Sachaufwand gehören zu den Einnahmen.
Versicherungen
- Kranken- und Pflegeversicherung: Als Selbstständige versichern Sie sich selbst, meist freiwillig gesetzlich. Die Hälfte erstattet das Jugendamt.
- Rentenversicherung: Tagespflegepersonen mit mehreren Kindern sind in der Regel rentenversicherungspflichtig; das Jugendamt erstattet die Hälfte.
- Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft (BGW): Pflicht, Beitrag wird erstattet
- Haftpflicht: Eine Berufshaftpflicht ist dringend zu empfehlen. Viele Kommunen haben Sammelverträge.
Wie man Tagesmutter wird, steht unter Tagesmutter werden. Zum Vergleich die Bezahlung im Kita-Dienst: der Gehaltsrechner TVöD SuE.
Häufige Fragen
Was verdient eine Tagesmutter?
Das hängt vom Stundensatz des Jugendamts, der Zahl der Kinder und den Betreuungsstunden ab. Die Sätze legt jede Kommune selbst fest.
Wie hoch ist die Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter?
Seit 2023 400 Euro je Kind und Monat bei 40 Wochenstunden, bei weniger Stunden anteilig.
Muss eine Tagesmutter Steuern zahlen?
Ja, auf den Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben, wie andere Selbstständige auch. Die Erstattungen für Versicherungen sind steuerfrei.
