Großtagespflege: Regeln, Vorteile und Gründung

Von der kindergarten.info-Redaktion · veröffentlicht im September 2026 · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026

Zwischen Tagesmutter und Kita gibt es eine dritte Form: die Großtagespflege. Mehrere Tagespflegepersonen, meist zwei oder drei, betreuen gemeinsam eine kleine Gruppe in eigens angemieteten Räumen. Für Eltern verbindet das die familiäre Atmosphäre der Tagespflege mit einer verlässlicheren Vertretung. Für Tagesmütter ist es ein Weg, nicht allein und nicht im eigenen Wohnzimmer zu arbeiten.

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Was ist eine Großtagespflege?

Rechtlich bleibt die Großtagespflege Kindertagespflege, keine Kita. Jede Tagespflegeperson braucht eine eigene Pflegeerlaubnis, und jedes Kind ist vertraglich einer festen Tagespflegeperson zugeordnet. Wie viele Kinder und Personen zusammenkommen dürfen, regelt das Landesrecht.

Land (Beispiele)Höchstzahl Kinder gleichzeitigBesonderheit
Nordrhein-Westfalen9höchstens 3 Tagespflegepersonen, jedes Kind einer Person zugeordnet
Bayern10bis zu 3 Personen; ab mehr als 8 Kindern muss eine pädagogische Fachkraft dabei sein
Niedersachsen10ab dem 9. Kind muss eine Fachkraft dabei sein

In den anderen Ländern gelten ähnliche, aber eigene Grenzen. Das örtliche Jugendamt sagt, was bei Ihnen gilt.


Für Eltern: Vor- und Nachteile

Spricht dafürZu bedenken
kleine Gruppe, feste Bezugspersonmehr Kinder als bei einer einzelnen Tagesmutter
Vertretung im Haus bei Krankheit oder UrlaubVertretung nur durch die anderen Personen der Großtagespflege, nicht durch ein großes Team
eigene, kindgerechte RäumeQualität hängt stark von den Personen ab, Besuch vorher lohnt
erfüllt den Rechtsanspruch ab 1 JahrWechsel in den Kindergarten meist mit drei Jahren

Für Tagespflegepersonen: eine Großtagespflege gründen

  1. Partnerinnen oder Partner finden: Die Zusammenarbeit muss passen, auch bei Konzept, Zeiten und Geld.
  2. Jugendamt früh einbinden: Bedarf vor Ort, Landesregeln, Förderung für die Einrichtung
  3. Räume finden: Mietvertrag, Nutzungsänderung, Brandschutz, Außenfläche. Das dauert oft am längsten.
  4. Organisation klären: gemeinsame Kasse, Kostenaufteilung, Vertretungsplan, Rechtsform (häufig eine GbR)
  5. Pflegeerlaubnisse für alle Personen und die Räume beantragen

Wie die Bezahlung durch das Jugendamt funktioniert und welche Pauschalen das Finanzamt anerkennt, steht unter Tagesmutter: Verdienst und Steuern.

Großtagespflegestellen in Ihrer Nähe finden Sie mit der Umkreissuche für Tagespflege. Allgemeines zur Tagespflege für Eltern: Tagesmutter und Kindertagespflege, zu den Kosten: Was kostet eine Tagesmutter?

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 43 SGB VIII (Landesrecht kann mehr als fünf Kinder zulassen) und die Kita-Gesetze der Länder (z. B. KiBiz NRW, BayKiBiG). Maßgeblich ist die Auskunft des Jugendamts.


Häufige Fragen

Wie viele Kinder dürfen in einer Großtagespflege betreut werden?

Das regelt das Land: in Nordrhein-Westfalen höchstens 9, in Bayern und Niedersachsen bis zu 10 gleichzeitig, mit zusätzlichen Bedingungen.

Ist eine Großtagespflege eine Kita?

Nein. Sie bleibt Kindertagespflege: Jede Person braucht eine eigene Pflegeerlaubnis, und jedes Kind ist einer festen Tagespflegeperson zugeordnet.

Was kostet ein Platz in der Großtagespflege?

In der Regel dasselbe wie bei einer einzelnen Tagesmutter: einen Elternbeitrag nach der Satzung der Kommune, oft einkommensabhängig.