Tagesmutter werden: Qualifizierung, Pflegeerlaubnis und Ablauf

Von der kindergarten.info-Redaktion · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026

Kinder betreuen, im eigenen Rhythmus arbeiten, vielleicht zu Hause, während die eigenen Kinder noch klein sind: Als Tagesmutter oder Tagesvater ist das möglich. Eine Erzieherausbildung braucht es dafür nicht, wohl aber eine Qualifizierung, geeignete Räume und die Pflegeerlaubnis des Jugendamts. Die meisten Tagespflegepersonen arbeiten selbstständig und werden von der Kommune bezahlt.

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Der Weg zur Tagesmutter in fünf Schritten

  1. 1 Beratung beim Jugendamt oder der Fachberatung für Kindertagespflege. Sie erklärt die örtlichen Regeln, die Bezahlung und den Bedarf.
  2. 2 Qualifizierungskurs: mindestens 160 Unterrichtseinheiten, in vielen Ländern und Kommunen inzwischen 300 (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch, QHB), dazu Praktikum und Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  3. 3 Räume vorbereiten: kindersicher, genug Platz zum Spielen und Schlafen, Rauchfreiheit, Möglichkeit für draußen
  4. 4 Pflegeerlaubnis beantragen mit erweitertem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und Hausbesuch durch das Jugendamt
  5. 5 Start: Kinder über das Jugendamt vermittelt bekommen oder selbst finden, Betreuungsverträge abschließen

Die Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII)

Wann nötig?Wer Kinder außerhalb ihres Elternhauses mehr als 15 Stunden pro Woche, gegen Entgelt und länger als drei Monate betreut
Wie viele Kinder?bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder; mehr nur nach Landesrecht, etwa in der Großtagespflege
Gültigkeitbefristet auf fünf Jahre, danach Verlängerung
Voraussetzungpersönliche Eignung, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft und kindgerechte Räume
Pflichtenwichtige Ereignisse dem Jugendamt melden, regelmäßige Fortbildung

Gut zu wissen: Wer schon Erzieherin oder Kinderpflegerin ist, bekommt den Qualifizierungskurs oft ganz oder teilweise erlassen. Fragen Sie beim Jugendamt nach der Anerkennung Ihres Abschlusses.


Wo wird betreut?

  • Im eigenen Haushalt: der klassische Fall, mit kurzen Wegen und familiärer Atmosphäre
  • In angemieteten Räumen: trennt Beruf und Privatleben; Voraussetzung für viele Großtagespflegen
  • Im Haushalt der Eltern: möglich, dann aber oft als Angestellte der Familie

Selbstständig oder angestellt?

Die meisten Tagespflegepersonen sind selbstständig. Sie bekommen vom Jugendamt eine laufende Geldleistung je Kind und versteuern sie als freiberufliche Einkünfte. Einige Kommunen und Träger stellen Tagespflegepersonen auch fest an, mit Gehalt, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung. Wie die Bezahlung genau aussieht und welche Pauschalen das Finanzamt anerkennt, steht unter Tagesmutter: Verdienst und Steuern.


Passt der Beruf zu mir?

  • Ich habe Geduld und Freude am Alltag mit Kleinkindern, auch beim Wickeln, Trösten und Schlafen.
  • Ich kann selbstständig organisieren: Abrechnung, Verträge, Elterngespräche.
  • Meine Familie trägt es mit, dass tagsüber fremde Kinder im Haus sind.
  • Ich habe einen Plan für meine Vertretung bei Krankheit und Urlaub.

Wer lieber im Team arbeitet, für den ist ein Quereinstieg als Erzieherin vielleicht passender. Den Elternblick auf die Tagespflege zeigt die Seite Tagesmutter und Kindertagespflege.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: §§ 23, 43 SGB VIII; Umfang der Qualifizierung und Details der Erlaubnis regeln Länder und Jugendämter.


Häufige Fragen

Was braucht man, um Tagesmutter zu werden?

Einen Qualifizierungskurs (mindestens 160, oft 300 Unterrichtseinheiten), einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind, ein erweitertes Führungszeugnis, kindgerechte Räume und die Pflegeerlaubnis des Jugendamts.

Wie viele Kinder darf eine Tagesmutter betreuen?

Bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder. In der Großtagespflege sind nach Landesrecht mehr möglich.

Wie lange dauert es, Tagesmutter zu werden?

Meist sechs bis zwölf Monate, je nach Kurs, Wartezeit und Prüfung durch das Jugendamt.

Brauche ich eine Ausbildung als Erzieherin?

Nein. Die Qualifizierung zur Tagespflegeperson reicht. Mit einer pädagogischen Ausbildung wird der Kurs aber oft verkürzt.