Was kostet eine Tagesmutter? Beiträge, Zuzahlungen und Steuer

Von der kindergarten.info-Redaktion · veröffentlicht im September 2026 · zuletzt bearbeitet im Oktober 2026

Was eine Tagesmutter kostet, hängt vor allem davon ab, ob der Platz über das Jugendamt läuft oder privat vereinbart ist. Im ersten Fall zahlen Eltern einen Beitrag nach der Satzung der Kommune, oft genauso viel wie für eine Kita. Manchmal ist der Platz sogar beitragsfrei. Im zweiten Fall zahlen sie den vollen Preis selbst. Hier steht, womit Sie rechnen müssen.

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Über das Jugendamt: Elternbeitrag nach Satzung

Ist die Tagespflegeperson anerkannt und der Platz vom Jugendamt bewilligt, zahlt das Jugendamt ihr die laufende Geldleistung. Eltern zahlen einen Kostenbeitrag an die Kommune:

  • meist gestaffelt nach Einkommen und Betreuungsstunden, oft nach derselben Tabelle wie für Krippen
  • Geschwisterermäßigung in vielen Kommunen
  • Beitragsfrei in Ländern und Kommunen, die Kita-Beiträge abgeschafft haben, oft auch für die Tagespflege. Den Stand je Land zeigt unsere Übersicht nach Bundesland.
  • dazu meist ein Essensgeld direkt an die Tagespflegeperson

Zuzahlungen: Manche Tagespflegepersonen verlangen zusätzlich zum Elternbeitrag eine private Zuzahlung, etwa für Randzeiten, Ausflüge oder Bio-Essen. Ob das zulässig ist, regelt die Kommune; einige verbieten Zuzahlungen ausdrücklich. Fragen Sie beim Jugendamt nach, bevor Sie unterschreiben.


Privat vereinbart: voller Preis

Ohne Bewilligung durch das Jugendamt, etwa bei einer Kinderfrau im eigenen Haushalt oder einer Tagesmutter ohne Förderung, zahlen Eltern alles selbst. Der Preis wird frei vereinbart, meist als Stundensatz je Kind. Das kann deutlich teurer sein als der Elternbeitrag, ist aber manchmal die einzige Lösung für sehr frühe oder sehr späte Zeiten.

Tipp: Auch wenn Sie privat begonnen haben, lohnt der Antrag beim Jugendamt. Bewilligt es den Platz nachträglich, sinkt Ihr Anteil oft erheblich.


Steuer: Tagesmutter-Kosten absetzen

Was Sie für die Betreuung zahlen, können Sie als Kinderbetreuungskosten absetzen: seit 2025 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung, Barzahlungen zählen nicht. Essensgeld ist nicht absetzbar. Einzelheiten unter Kinderbetreuungskosten absetzen.


Tagesmutter oder Krippe: Was ist günstiger?

Läuft beides über das Jugendamt, sind die Beiträge oft gleich, weil viele Kommunen dieselbe Tabelle verwenden. Unterschiede entstehen durch Zuzahlungen, Essensgeld und die Zahl der gebuchten Stunden. Vergleichen Sie deshalb immer den Gesamtbetrag im Monat. Was sonst für die eine oder andere Form spricht, steht unter Tagesmutter und Kindertagespflege und Kinderkrippe.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 90 SGB VIII (Kostenbeiträge), § 23 SGB VIII (laufende Geldleistung), § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Beiträge und Zuzahlungsregeln legt die Kommune fest.


Häufige Fragen

Was kostet eine Tagesmutter im Monat?

Über das Jugendamt meist so viel wie ein Krippenplatz, also ein einkommensabhängiger Beitrag nach Satzung, teils beitragsfrei. Privat vereinbart deutlich mehr, je nach Stundensatz.

Ist die Tagesmutter genauso teuer wie die Kita?

In vielen Kommunen ja, weil dieselbe Beitragstabelle gilt. Unterschiede entstehen durch Zuzahlungen und Essensgeld.

Darf eine Tagesmutter Zuzahlungen verlangen?

Das regelt die Kommune. Manche erlauben Zuzahlungen für Zusatzleistungen, andere verbieten sie. Fragen Sie beim Jugendamt nach.

Kann ich die Kosten für die Tagesmutter absetzen?

Ja, 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr, mit Rechnung und Überweisung.